Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 20

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 20 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 20); 20 Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 16. Februar 1987 Rehböcke, Güteklasse II c 1. Mai bis 15. Oktober Ricken 1. September bis 31. Januar Schmalrehe 1. Juni bis 31. Januar Kitze 1. September bis 31. März Schwarzwild, außer führende Bachen ganzjährig führende Bachen 15. August bis 15. Februar Elchwild ganzjährig Hasen in Bewirtschaftungsgebieten 15. November bis 15. Januar Hasen außerhalb von Bewirtschaftungsgebieten 15. August bis 15. Januar Wildkaninchen ganzjährig Steinmarder 1. Oktober bis 31. März Minke 1. Oktober bis 31. März Große Wiesel (Hermeline) 1. Oktober bis 31. März Iltisse 1. Oktober bis 31. März Eichhörnchen 1. Oktober bis 31. März Dachse 1. Oktober bis 31. Dezember Wölfe ganzjährig Füchse ganzjährig Luchse ganzjährig Marderhunde ganzjährig Waschbären ganzjährig Fasanenhähne und -hennen 1. Oktober bis 31. Januar Fasanenhähne bei Ansitz- und Pirschjagden 1. Oktober bis 31. März Rebhühner 1. September bis 30. November Ringel- und Türkentauben 1. August bis 31. März Waldschnepfen 1. September bis 31. Dezember Stock-, Tafel-, Krick-und Reiherenten 15. August bis 31. Januar Grau-, Saat-, Kanada-und Bleßgänse 15. Juli bis 31. Januar Graureiher 1. Juli bis 31. Januar Haubentaucher 1. Juli bis 31. Januar Bleßrallen 1. Juli bis 31. März Lach-, Sturm- und Silbermöwen 1. Oktober bis 31. März Kolkraben 1. August bis 31. Januar Raben- und Nebelkrähen ganzjährig Elstern ganzjährig Eichelhäher ganzjährig. (2) Außerhalb der festgelegten Jagdzeiten ist das Wild von der Bejagung zu verschonen. (3) Wild, für das keine Jagdzeiten festgelegt wurden, ist ganzjährig von der Bejagung zu verschonen. ist der Abschuß oder Fang von Schalenwild und Hasen ganzjährig gestattet. (7) Beim Auftreten nachweisbarer größerer Schäden durch jagdbare Greifvögel oder Saatkrähen können die Leiter der Bezirksjagdbehörden örtlich, zeitlich und stückzahlenmäßig begrenzt die Gelegereduzierung und den Lebendfang sowie in Ausnahmefällen den Abschuß derselben genehmigen sowie über den Verbleib der gefangenen und erlegten Greifvögel und Saatkrähen entscheiden. (8) Beim Auftreten nachweisbarer größerer Schäden durch jagdbare Wasservögel an Fischaufzucht- und Überwinterungsteichen bzw. -anlagen können die Leiter der Bezirks jagdbehörden in Ausnahmefällen außerhalb der Jagdzeit den Abschuß örtlich, zeitlich und stückzahlenmäßig begrenzt genehmigen. (9) Beim Auftreten nachweisbarer Schäden durch Kolkraben in eingezäunten Anlagen der Geflügelproduktion der Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen können die Leiter der Bezirks jagdbehörden ganzjährig den Abschuß und/oder Fang von Kolkraben innerhalb dieser Anlagen genehmigen. (10) Während der Brut- und Aufzuchtzeit dürfen durch Inhaber von Jagderlaubnissen Gelege und Jungvögel von Rabenkrähen, Nebelkrähen und Elstern ausgenommen und die Nester zerstört sowie beim Auftreten volkswirtschaftlicher Schäden Gelege von Höckerschwänen und jagdbaren Möwen ausgenommen werden. (11) Streunende Hunde und Katzen sind ganzjährig zu be-jagen. - §3 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. März 1987 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Dritte Durchführungsbestimmung vom 15. Juni 1984 zum Jagdgesetz Jagdbare Tiere sowie Jagd- und Schonzeiten (GBl. I Nr. 18 S. 229) außer kraft. Berlin, den 28. Januar 1987 Der Minister für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft und Leiter der Obersten Jagdbehörde . Lietz Anordnung über die rationelle Elektroenergieanwendung beim Betreiben von Drucklufterzeugungs- und -Verteilungsanlagen vom 15. Januar 1987 Zur Durchsetzung eines sparsamen und rationellen Einsatzes von Elektroenergie beim Betreiben von Drucklufterzeugungs- und -Verteilungsanlagen (im folgenden Druckluftanlagen genannt) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: (4) Sichtbar krankes oder verletztes Wild darf in der Schonzeit erlegt werden und ist unverzüglich durch einen Tierarzt untersuchen zu lassen. (5) Die Leiter der Bezirksjagdbehörden und der Wildforschungseinrichtungen können in Ausnahmefällen aus wirtschaftlichen Gründen oder zu Forschungszwecken beim Leiter der Obersten Jagdbehörde den zeitlich oder stückzahlenmäßig begrenzten Abschuß oder Fang von Wild in der Schonzeit schriftlich beantragen. (6) Zur Verhütung von Wildschäden in eingezäunten Anlagen der Obst- und Gemüseproduktion sowie Baumschulen §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung gilt für Betreiber stationärer Druckluftanlagen, deren Verdichteraggregate jeweils einen elektrischen Anschlußwert von 2?; 50 kW oder in Summe einen elektrischen Anschlußwert 2g 50 kW aufweisen, einen Betriebsdruck von 2; 0,20 MPa erzeugen und mindestens 1 000 Stunden pro Jahr betrieben werden. (2) Druckluftanlagen in elektrischen Schaltanlagen sowie Luftzerlegungs- und Luftverflüssigungsanlagen werden von dieser Anordnung nicht berührt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung vom Information des Leiters der Abteilung Information des Leiters der Abteilung vom chungsa t: Die aus den politisch-operativen LageBedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierenden höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit der Kreis- und Objektdienststellen zu erreichen und alle damit zusammenhängenden Probleme weiter zu klären, weil derzeitig in diesen Diensteinheiten, trotz teilweise erreichter Fortschritte, nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter während der Untersuchungshaft Diensteinheiten gemeinschaftlich unter BerücUcsi chtigun der von ihnen konkret zu lösenden Aufgaben verantwortlich. Durch regelmäßige Abaplrä.Oher.livischen dem Leiter des Unter-suchungsorgansj lind, dem Leiter der Untersuchungshaftanstalt alle Festlegungen und Informationen, die sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, wie Fragen der Unterbringung des Verhafteten, den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die Gesetzlichkeit des Untersuchungshaftvollzuges. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trägt gegenüber dem Untersuchungsorgan, dem Staatsanwalt und dem Gericht volle Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft entsprechend der vorgenannten Grundsätze.

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