Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 180

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 180 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 180); 180 Gesetzblatt Teil I Nr. 15 Ausgabetag: 29. Juni 1987 einschließlich der Information des RLN bzw. seiner Koordinierungsgruppe über das Ergebnis der Bearbeitung bzw. dazu getroffener Entscheidungen; Gewährleistung und Kontrolle der systematischen Arbeit mit den vom RLN gegebenen Empfehlungen. Er löst seine Aufgaben im engen Zusammenwirken mit den Vorsitzenden der Kommissionen und deren Sekretären. §8 Der Rat des Kreises unterstützt die Arbeit der Mitglieder des RLN und seiner Kommissionen durch Einbeziehen in das bestehende Qualifizierungssystem für die Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft. Die Bildungsmaßnahmen sind so durchzuführen, daß die Mitglieder des RLN und seiner Kommissionen sowie die Mitarbeiter des Fachorgans immer besser befähigt werden, den hohen Anforderungen zur Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts für die umfassende Intensivierung der Land- und Nahrungsgüterwirtschaft gerecht zu werden. §9 Diese Arbeitsordnung tritt am in Kraft. Vorsitzender des Rates des Kreises Bekanntmachung der Rahmenordnung zur Einbeziehung der Kooperationsverbände in den staatlichen Entscheidungsprozeß vom 11. Juni 1987 Der Ministerrat hat die Rahmenordnung zur Einbeziehung der Kooperationsverbände in den staatlichen Entscheidungs-. prozeß beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird (An-/ läge). Sie ist Grundlage für die Gestaltung der Arbeit der Räte der Bezirke und Kreise mit den Kooperationsverbänden. Berlin, den 11. Juni 1987 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär Anlage zu vorstehender Bekanntmachung Rahmenordnung zur Einbeziehung der Kooperationsverbände in den staatlichen Entscheidungsprozeß Die Entwicklung der agrarindustriellen Kooperation in der DDR ist ein Prozeß, der auf die Schaffung günstiger Bedingungen für die Entwicklung der Produktivkräfte und die Festigung des Bündnisses der Arbeiterklasse mit der Klasse der Genossenschaftsbauern gerichtet ist. Er ist untrennbar mit der umfassenden Intensivierung und dem schrittweisen Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der Landwirtschaft verbunden. Zugleich werden die Vorzüge der sozialistischen Planwirtschaft in Verbindung mit der weiteren Ausprägung sozialistischer Demokratie zielstrebiger genutzt und die Potenzen des Volkseigentums und des genossenschaftlich sozialistischen Eigentums noch besser ausgeschöpft. Kooperationsverbände sind eine bewährte Form der vorwiegend erzeugnisorientierten vertikalen Kooperation zwischen LPG, VEG, GPG sowie ihren kooperativen Einrichtungen der Rohstoffproduktion und der ersten Verarbeitungsstufe, Betrieben der Nahrungsgüterwirtschaft und des Handels, die arbeitsteilig die Erzeugung, Lagerung, Be- und Verarbeitung, Transport, Umschlag sowie den Absatz landwirtschaftlicher Produkte planmäßig organisieren. Das Zusammenwirken im Kooperationsverband erfolgt auf freiwilliger und gleichberechtigter Basis zum gegenseitigen ökonomischen Vorteil bei Wahrung der juristischen Selbständigkeit und ökonomischen Eigenverantwortung der Mitgliedsbetriebe auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung. Die Vertiefung der erzeugnisorientierten agrarindustriellen Kooperation durch Kooperationsverbände und ihre Einbeziehung in den staatlichen Entscheidungsprozeß eröffnet neue Möglichkeiten, die Produktion, Effektivität und Qualität zu erhöhen, um eine stabile, sich stetig verbessernde Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Nahrungsmitteln und der Industrie mit Rohstoffen zunehmend aus eigenem Aufkommen zu sichern sowie insgesamt die gesellschaftliche Entwicklung aktiv zu fördern. Es werden günstige Bedingungen geschaffen, die gesamte Kette von der Primärproduktion bis zum Handel auf höherem wissenschaftlich-technischen Niveau zu beherrschen und bedeutende Ertrags- und Leistungsreserven zu erschließen. Die Arbeit in den Kooperationsverbänden ist vor allem auf folgende Schwerpunkte zu richten: die Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, insbesondere die Einführung von Schlüsseltechnologien, wie der Mikroelektronik und der Biotechnologie, die Nutzung der Erfahrungen der Besten durch ökonomisch wirksame, komplexe Überleitung aufeinander abgestimmter Maßnahmen des zweigspezifischen wissenschaftlich-technischen Fortschritts, mit dem Ziel der Steigerung von Produktion und Arbeitsproduktivität, der Verbesserung des Verhältnisses von Aufwand und Ergebnis, der Erhöhung der Grundfonds-, Material- und Energieökonomie sowie der Senkung des Transportaufwandes und rationellen Nutzung der Naturressourcen, die Erhöhung der Versorgungswirksamkeit durch bedarfsgerechte Produktion und vollständige Verwertung des steigenden Rohstoffaufkommens der Landwirtschaft, kontinuierliche Erhöhung des Veredlungsgrades, Erweiterung des Sortiments und Senkung der Verluste in allen Stufen der Erzeugnislinie, die umfassende Einflußnahme auf die Qualitätserhöhung und Qualitätssicherung bei allen Stufenprodukten bis zu den versorgungswirksamen Endprodukten, unterstützt durch gemeinsame Maßnahmen für eine durchgängige Qualitätsproduktion bis zur Erzeugung von anerkannten Markenprodukten der Kooperationsverbände, die ständige Entwicklung und Koordinierung der Stufenproduktion, die Schaffung ausgewogener Proportionen zwischen der Stufenproduktion, die Sicherung eines kontinuierlichen Stoffflusses und einer hohen Zuverlässigkeit in der Zusammenarbeit aller arbeitsteilig verbundenen Kooperationspartner in der Erzeugnislinie. I. Aufgaben zur Einbeziehung der Kooperationsverbände in den staatlichen Entscheidungsprozeß 1. Die Räte der Bezirke bzw. Räte der Kreise beziehen zur Vorbereitung von Entscheidungen unter Wahrung der juristischen Selbständigkeit und ökonomischen Eigenverantwortung der Mitgliedsbetriebe die betreffenden Kooperationsverbände (nachfolgend KOV genannt) ein in a) die Erarbeitung von Konzeptionen zur Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur Entwicklung der Produktion und ihrer Effektivität,- zur Erhöhung der Qualität der Produkte und besseren Übereinstimmung von Aufkommen und Verarbeitung sowie zur gesellschaftlichen Entwicklung im Territorium,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Verhinderung der Ausreise in sozialistische Länder; Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in Verbindung mit den anderen strafverfahrensrecht liehen Regelungen über die Beschuldigten-vernehmung spiegelt die im Gesetz enthaltene Forderung die Bedeutung der Wahrung: der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in jedein Ermit tlungsver fahren und durch jeden Untersuchungsführer. Die bereits begründete Notwendigkeit der ständigen Erhöhung der Verantwortung der Linie die innere Sicherheit der unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten und feindlich negative Kräfte nachhaltig zu disziplinieren. Stets wurde der Grundsatz beachtet, mit keiner Entscheidung oder Maßnahme die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens Augenmerk geschenkt wurde. Andererseits besagen die Erfahrungen, daß derartige Einflösse nicht unerhebliches Wirkungsgewicht für erneute Straffälligkeit bes itzen. Lekschas, u.Kriminologie.

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