Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 15

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 15 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 15); ingeiiieifriofh-ofe Umir -7 ■SmBBjii GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 15 * i 1987 Berlin, den 16. Februar 1987 Teil I Nr. 3 Tag Inhalt Seite 29.1. 87 Anordnung über die Planung, Bildung und Verwendung des eigenverantwortlich zu erwirtschaftenden und zu verwendenden Investitionsfonds 15 29.1. 87 Anordnung über den Leistungsfonds zur Verbesserung der Arbeits- und Lebens- bedingungen 18 28.1. 87 Dritte Durchführungsbestimmung zum Jagdgesetz Jagdbare Tiere sowie Jagd- und Schonzeiten 19 15.1. 87 Anordnung über die rationelle Elektroenergieanwendung beim Betreiben von Druck- lufterzeugungs- und -Verteilungsanlagen ; 20 9.1. 87 Anordnung Nr. 2 über die Anwendung von Bauzeitnormativen im Wohnungsneubau und beim Bau von Gemeinschaftseinrichtungen im komplexen Wohnungsbau 22 5.1. 87 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet der Industrie- preisbildung 22 Hinweis auf Veröffentlichungen im Gesetzblatt Teil II der Deutschen Demokratischen Republik 22 Hinweis auf Veröffentlichungen im Sonderdruck des Gesetzblattes der Deutschen Demokratischen Republik 1 22 Anordnung über die Planung, Bildung und Verwendung des eigenverantwortlich zu erwirtschaftenden und zu verwendenden Investitionsfonds vom 29. Januar 1987 Zur Erhöhung der Verantwortung der Kombinate und Betriebe für die Erwirtschaftung und Verwendung der Mittel für die Erhaltung, Modernisierung und Rekonstruktion der vorhandenen Anlagen, Ausrüstungen und Baulichkeiten einschließlich der Erhöhung ihrer Effektivität auf der Grundlage des Planes wird in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Planung, Bildung und Verwendung des eigenverantwortlich zu erwirtschaftenden und zu verwendenden Investitionsfonds. (2) Sie gilt für die volkseigenen Kombinate, volkseigenen Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe, die keinem Kombinat angehören, der Industrie und des Bauwesens; diesen Kombinaten und Betrieben übergeordneten staatlichen Organe; bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organe. Sie gilt nicht für juristisch selbständige Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die gemäß den Rechtsvorschriften nach der wirtschaftlichen Rechnungsführung in Forschung und Entwicklung arbeiten. Grundsätze §2 (1) Zur Erhöhung der Verantwortung für die Eigenerwirtschaftung der Mittel für die Modernisierung und Rekonstruk- tion der Grundfonds ist in den Kombinaten sowie den Betrieben, die keinem Kombinat angehören (im folgenden Betriebe genannt), auf der Grundlage des Planes ein eigenverantwortlich zu erwirtschaftender und zu verwendender Investitionsfonds zu bilden. Über die Verwendung dieses Investitionsfonds entscheiden die Generaldirektoren der Kombinate und Direktoren der Betriebe in eigener Verantwortung. (2) In den Kombinatsbetrieben ist ein eigenverantwortlich zu erwirtschaftender und zu verwendender Investitionsfonds zu bilden. Die zu planende Höhe dieses Fonds ist durch die Generaldirektoren der Kombinate festzulegen. (3) Zur Planung und Bildung des eigenverantwortlich zu erwirtschaftenden und zu verwendenden Investitionsfonds erhalten die Ministerien, Räte der Bezirke und Kreise mit den staatlichen Aufgaben zur Ausarbeitung des Jahresplanes staatliche Plankennziffern für das materielle Volumen des eigenverantwortlich zu erwirtschaftenden und zu verwendenden Investitionsfonds und Vorgaben für die Anteile zur Bildung dieses Fonds aus Nettogewinn und Amortisationsaufkommen. (4) Die Minister und die Leiter der Fachorgane der Räte der Bezirke und Kreise schlüsseln die ihnen übergebenen staatlichen Plankennziffern auf die Kombinate und Betriebe auf und übergeben ergänzend dazu differenzierte Normative, bezogen auf den Nettogewinn und das Amortisationsaufkommen. Sie haben dabei zu gewährleisten, daß in den Kombinaten und Betrieben mit dem eigenverantwortlich zu erwirtschaftenden und zu verwendenden Investitionsfonds eine wirksame Quelle für die Modernisierung und Rekonstruktion der vorhandenen Grundfonds, einschließlich der Grundfonds in sozialen, kulturellen und sportlichen Einrichtungen, geschaffen wird. (5) Wenn in Ausnahmefällen die finanziellen Bedingungen für die planmäßige Bildung des eigenverantwortlich zu erwirtschaftenden und zu verwendenden Investitionsfonds in Kombinaten und Betrieben nicht gegeben sind, werden mit dem Plan gesonderte Entscheidungen durch den Vorsitzenden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den Dezernaten der Deutschen Volkspolizei. Es wurden die Voraussetzungen für ein effektives und abgestimmtes System zur Sicherung einer aufgabenbezogenen Ausbildung der Offiziersschüler an der Hochschule Staatssicherheit . Die während der Bearbeitung des Forschungsvorhabens gewonnenen Ergebnisse, unter anderem auch zur Rolle und Stellung der Persönlichkeit und ihrer Individualität im Komplex der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld. seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate.

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