Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 139

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 139 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 139); Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Axisgabetag: 5. Mai 1987 139 3. Zugang, Abgang und Bestand von Kartuschen nach Art und Kaliber, 4. Bezeichnung oder Personalien des Empfängers. (3) Verwender von Schußgeräten und Kartuschen haben Nachweis über Zugang, Abgang und Bestand an Schußgeräten und Kartuschen zu führen. (4) Museen und andere kulturelle Betriebe und Einrichtungen haben den Nachweis über Zugang, Abgang und Bestand einschließlich den Leihverkehr von Schußgeräten zu führen. (5) Bürger haben Nachweis über den Erwerb und Besitz von Vorderladern zu führen. Die Nachweisführung hat zu beinhalten: 1. genaue Bezeichnung der einzelnen Geräte, 2. wann welches Gerät von wem erworben wurde, 3. wann welches Gerät an wen (Name, Anschrift) abgegeben wurde. (6) Die Nachweisuriterlagen gemäß Abs. 1 sind 10 Jahre, die Nachweisunterlagen gemäß den Absätzen 2 bis 5 sind 5 Jahre, gerechnet vom Tage der letzten Eintragung, aufzubewahren. (7) Die Leiter der Betriebe und Einrichtungen haben in den Fällen der Absätze 1 bis 4 die Form der Nachweisführung festzulegen. Die Nachweisführung muß übersichtlich und kon-trollfähig sein. Radierungen sind unzulässig. Streichungen oder Änderungen sind vom Verantwortlichen mit Signum abzuzeichnen. §7 Prüfung und Zulassung (1) Dem Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung dürfen nur Schußgeräte und Kartuschen zur Prüfung und Begutachtung vorgelegt werden, wenn für deren Herstellung oder Einfuhr die Erlaubnis erteilt wurde. Kann diese nicht vorgelegt werden, hat der Leiter der Prüfstelle des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung unverzüglich darüber die zuständige Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu informieren. (2) Dem Ministerium des Innern ist mit dem Antrag auf Zulassung der Arten von Schußgeräten gemäß §9 Abs. 2 der Verordnung 1. eine Kopie des vom Amt für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung ausgestellten Gutachtens, 2. eine Aufrißzeichnung, 3. eine technische Dokumentation und 4. ein Muster (ausgenommen die Erlaubnis zur Herstellung wurde auf ein Stück beschränkt und weitere Schußgeräte dieser Art sollen nicht hergestellt werden) einzureichen. Eine Rückgabe dieser Unterlagen und des Musters erfolgt nicht. . §8 Meldepflicht (1) Betriebe und Einrichtungen sowie Bürger haben den Besitz von im . §3 Abs. 5 Ziff. 2 der Verordnung genannten Schußgeräten der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei schriftlich in zweifacher Ausfertigung zu melden. Eine Ausfertigung mit Bestätigungsvermerk erhält der Einreicher zurück. (2) Die zum Vertrieb von Kartuschen berechtigten Betriebe und Einrichtungen dürfen Kartuschen nur abgeben, wenn der Bestätigungsvermerk gemäß Abs. 1 vorgelegt wird. §9 Ausnahmen Für Geräte, mit denen Geschosse mittels Federkraft, Druckluft, anderer komprimierter Gase oder ähnlicher Energie frei- setzender Antriebsmittel, mit Ausnahme von Explosivstoffen, verschossen werden können, finden die Bestimmungen des § 3 Absätze 2 bis 4 und die §§ 4 und 6 keine Anwendung. § 10 Inkrafttreten Diese Durchführungsbestimmung tritt am 1. September 1987 in Kraft. Berlin, den 26. März 1987 Der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei Dickel Anordnung über den terminlichen Ablauf der Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes und des Staatshaushaltsplanes 1988 vom 30. April 1987 §1 Für die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes, und des Staatshaushaltsplanes 1988 durch die Staatsorgane, Kombinate, wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe und Einrichtungen auf der Grundlage der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1986 bis 1990 Planungsordnung1 wird in Übereinstimmung mit dem Minister der Finanzen der in der Anlage enthaltene terminliche Ablauf festgelegt. §2 (1) Die Staatsorgane, Kombinate und wirtschaftsleitenden Organe organisieren in ihrem Verantwortungsbereich die Plandiskussion und Ausarbeitung der Planentwürfe entsprechend der gemeinsamen Direktive des Politbüros des Zentralkomitees der SED, des Ministerrates der DDR und des Bundesvorstandes des FDGB zur Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes und des Staatshaushaltsplanes 1988. Sie sichern das ständige Zusammenwirken aller Leitungsebenen im Prozeß der Ausarbeitung der Planentwürfe einschließlich der ordnungsgemäßen Abstimmungen zwischen den Betrieben, mit den zuständigen örtlichen Räten, den Außenhandelsbetrieben, den Bankorganen sowie den bilanzierenden bzw. bilanzbeauftragten Organen und treffen die erforderlichen Entscheidungen. (2) Die Kombinate legen für die Kombinatsbetriebe und die wirtschaftsleitenden Organe und Räte der Bezirke für die ihnen unterstellten Kombinate, Betriebe und Einrichtungen auf der Grundlage des terminlichen Ablaufs die Termine für die Einreichung der Planentwürfe eigenverantwortlich fest. Sie haben zu sichern, daß den Betrieben 8 Wochen für die Ausarbeitung ihrer Planentwürfe zur Verfügung stehen. Die Staatsorgane, Kombinate ünd wirtschaftsleitenden Organe haben zu gewährleisten, daß die Termine für die Übergabe von Planungsunterlagen an andere Verantwortungsbereiche, für die Abstimmung mit diesen sowie für die Übergabe der Planentwürfe an das übergeordnete Organ eingehalten werden. (3) Die Räte der Bezirke und Kreise legen auf der Grundlage des terminlichen Ablaufs einheitliche Termine für die l Anlage zur Anordnung vom 7. Dezember 1984 (Sonderdruck Nr. 1190 a bis r des Gesetzblattes) ln der Fassung der Anordnung Nr. 3 vom 27. Februar 1987 über die Ergänzung der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1988 bis 1990 (GBl. I Nr. 8 s. 67 und Sonderdruck Nr. 1190/1 a, 1 und n des Gesetzblattes);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Von besonderer Bedeutung ist in jedem Ermittlungsverfahren, die Beschuldigtenvernehmung optimal zur Aufdeckung der gesellschaftlichen Beziehungen, Hintergründe und Bedingungen der Straftat sowie ihrer politisch-operativ bedeutungsvollen Zusammenhänge zu nutzen. In den von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren durch zusetzen sind und welche Einflüsse zu beachten sind, die sich aus der spezifischen Aufgabenstellung Staatssicherheit und der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Bezirksverwaltung. Er hat die Grundrichtung und die Schwerpunktauf-gaben festzulegen, die Planung der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben vorzunehmen sowie deren kontinuiex liche Durchsetzung zu garantieren.

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