Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 134

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 134 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 134); 134 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag : 5. Mai 1987 (3) Eine Ordnungsstrafe bis zu 1 000 M kann ausgesprochen werden, wenn durch eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit nach Abs. 1 Ziff. 1 oder Abs. 2 die staatliche oder öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich beeinträchtigt wurde oder wenn eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet wurde. (4) Gegenstände, die zur Begehung einer Ordnungswidrigkeit benutzt wurden oder auf die sich die Ordnungswidrigkeit bezieht, können neben anderen Ordnungsstrafmaßnahmen oder selbständig, unabhängig von Rechten Dritter, entschädigungslos eingezogen werden. (5) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Leitern der Dienststellen der Deutschen Volkspolizei und bei Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit Schußgeräten und Kartuschen gemäß Abs. 2 auch den Leitern der Arbeitsschutzinspektionen im Rahmen ihrer Zuständigkeit. (6) Bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gemäß Abs. 2 sind die dazu ermächtigten Angehörigen der Deutschen Volkspolizei befugt, eine Verwarnung mit Ordnungsgeld bis zu 20 M auszusprechen. (7) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungs-Widrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). Schlußbestimmungen § 16 (1) Die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung erteilten Erlaubnisse zum Verkehr mit Schußwaffen, paitronierter Munition, Schußgeräten und Kartuschen behalten bis zum Ablauf der festgelegten Frist Gültigkeit. (2) Unbefristete Erlaubnisse verlieren 3 Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung ihre Gültigkeit. §17 (1) Die zur Durchführung dieser Verordnung erforderlichen Rechtsvorschriften erläßt der Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei. (2) Bestimmungen über die Prüfung von Schußwaffen, pa-tronierter Munition, Schußgeräten und Kartuschen erläßt der Präsident des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei. (3) Der Erlaß und die Neufassung von Regelungen über den Verkehr mit Schußwaffen, patronierter Munition, Schußgeräten und Kartuschen durch die Minister und Leiter anderer zentraler Staatsorgane und wirtschaftsleitender Organe Sowie die Vorsitzenden der zentralen Leitungen gesellschaftlicher Organisationen erfolgt im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei. §18 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 1. September 1987 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: 1. Verordnung vom 8. August 1968 über den Verkehr mit Schußwaffen und patronierter Munition Schußwaffenverordnung (GBl. II Nr. 90 S. 699); 2. Verordnung vom 11. September 1975 zur Änderung von Ordnungsstrafbestimmungen (GBl. I Nr. 38 S. 654); ' 3. Erste Durchführungsbestimmung vom 14. August 1968 zur Schußwaffenverordnung (GBl. II Nr. 90 S. 702); 4. Anordnung vom 14. August 1968 über den Verkehr mit Schußgeräten und Kartuschen Schußgeräteanordnung - (GBl. II Nr. 90 S. 704). Berlin, den 26. März 1987 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender Dickel Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei * 1 Erste Durchführungsbestimmung zur Schußwaffenverordnung Verkehr mit Schußwaffen und patronierter Munition vom 26. März 1987 Aufgrund des § 17 Abs. 1 der Schußwaffenverordnung vom 26. März 1987 (GBl. I Nr. 11 S. 131) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: Erlaubnisse §1 Persönliche Erlaubnis (1) Eine persönliche Erlaubnis zum Verkehr mit Schußwaffen und patronierter Munition ist erforderlich 1. in Betrieben und Einrichtungen für a) Verantwortliche in Produktionsbereichen oder in Werkstätten für die Bearbeitung und Instandsetzung, b) Lagerverwalter oder deren Stellvertreter, c) Leiter des Schießens in gesellschaftlichen Organisationen, 2. für Bürger zur Ausübung der Jagd mit der Schußwaffe, 3. für Bürger, die aus anderen beruflichen oder gesellschaftlich notwendigen Gründen ständig öder zeitweilig Schußwaffen und patronierte Munition besitzen. Die Erlaubnis ist bei der für den Wohnsitz des Bürgers zu- ständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zu beantragen. (2) Die persönliche Erlaubnis berechtigt gleichzeitig zur Aufbewahrung und zum Transport von Schußwaffen und patronierter Munition, soweit keine einschränkenden Festlegungen eingetragen sind. (3) Die persönliche Erlaubnis ist beim Verkehr mit Schußwaffen und patronierter Munition ständig mitzuführen. Ihr Verlust ist der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei sofort zu melden. (4) Werktätige, die in Produktionsbereichen oder in Werkstätten für die Bearbeitung und Instandsetzung tätig werden sollen, sind der zuständigen Dienststelle der Deutschen Volkspolizei namentlich zur Bestätigung zu benennen. Sie dürfen diese Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem die Bestätigung vorliegt. §2 Erlaubnis für Betriebe und Einrichtungen (1) Betrieben und Einrichtungen können Erlaubnisse erteilt werden: 1. zur Herstellung, zum Vertrieb, zur Lagerung, zur Aufbewahrung, zur Ausstellung, zum Erwerb, zum Besitz, zur;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Auf der Grundlage der sozialistischen Ideologie bildeten sich im Verlauf der Bahre seit der Bildung Staatssicherheit , als Schutz- und Sicherheitsorgan der Arbeiterklasse, ganz spezifische tschekistische Traditionen des Kampfes gegen den Feind, die von ihm ausgehenden Staatsverbrechen und gegen politisch-operativ bedeutsame Straftaten dei allgemeinen Kriminalität. Ausgewählte Probleme der Sicherung des Beweiswertes von AufZeichnungen, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen hervorrufen oder auslöson können. Das betriffta, Versorgungsfragen, aktuelle außenpolitische Ereignisse, innenpolitische Maßnahmen, vom Gegner inszenierte Hetzkampagnenä, und Festlegung Anregung geeigneter vorbeugender offensiver Maßnahmen im engen Zusammenwirken mit den Paßkontrolleinheiten durchgeführt wird. Sie hat das Ziel, die Sicherheit im zivilen Flugverkehr zu gewährleisten und terroristische Anschläge, einschließlich Geiselnahmen und Entführungen, die sich gegen die sozialistische Staatsund Gesellschaftsordnung richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

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