Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 125

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 125 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 125); Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 30. April 1987 125 Schweißmittel, Sönnenschutzmittel sowie andere Zubereitungen mit biologisch aktiven Substanzen zur Pflege des Körpers (Körperpflegemittel) und 7. Mittel zur Pflege und Kennzeichnung von Tieren sowie andere Erzeugnisse, die der Erhaltung der natürlichen Beschaffenheit und der Funktionen des menschlichen oder tierischen Körpers oder der Unterstützung medizinischer Behandlungsmaßnahmen dienen, soweit sie keine Arzneimittel oder Lebensmittel sind. Gesundheitspflegemittel zur ausschließlichen Anwendung am Tier sind Tiergesundheitspflegemittel. (2) Der Verkehr mit Gesundheitspflegemitteln umfaßt das Herstellen, Zubereiten, Be- oder Verarbeiten, Ab- oder Umfüllen, Ab- oder Umpacken, Erwerben, Lagern, Vorrätighalten, Abgeben sowie den sonstigen Umgang mit Gesundheitspflegemitteln. (3) Hersteller sind Betriebe und Einrichtungen, die Gesundheitspflegemittel hersteilen, zubereiten, be- oder verarbeiten. Gesundheitspflegemittelregister §3 (1) Gesundheitspflegemittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie in das beim Ministerium für Gesundheitswesen geführte Gesundheitspflegemittelregister eingetragen sind. Voraussetzung für die Eintragung ist, daß der Gebrauchswert und die Unbedenklichkeit der Gesundheitspflegemittel nachgewiesen sind und ein volkswirtschaftliches Bedürfnis besteht. (2) Der Nachweis des Gebrauchswertes und der Unbedenklichkeit der Gesundheitspflegemittel ist durch ausreichende Prüfungen zu erbringen, die der dazu erlassenen Richtlinie des Ministers für Gesundheitswesen bzw. bei Tiergesundheitspflegemitteln der dazu erlassenen Richtlinie des Ministers für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zu entsprechen haben. Betriebe und Einrichtungen, in denen diese Prüfungen durchgeführt werden, müssen über die notwendigen personellen, sachlichen und hygienischen Voraussetzungen verfügen. §4 (1) Die Prüfung von Gesundheitspflegemitteln am' Menschen bedarf der Genehmigung des Ministeriums für Gesundheitswesen. Sie ist unter ärztlicher Leitung durchzuführen. Für die Prüfung ist das Einverständnis der Probanden notwendig, die durch den Arzt über das Ziel und den Ablauf der Prüfung sowie über mögliche Unverträglichkeiten des Gesundheitspflegemittels aufzuklären sind. (2) Für die Prüfung von Tiergesundheitspflegemitteln an Nutz-, Heim-, Wild- oder Zootieren ist die Genehmigung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft erforderlich. (3) Die Genehmigung gemäß den Absätzen 1 und 2 ist vom Hersteller beim Sekretariat des Zentralen Gutachterausschusses für Arzneimittelverkehr (nachstehend ZGA genannt) zu beantragen. Ausländische Hersteller beantragen die Genehmigung über das Beratungsbüro beim Ministerium für Gesundheitswesen für Arzneimittel und medizintechnische Erzeugnisse (Import). 4 (4) Auf der Grundlage der Genehmigung gemäß den Absätzen 1 und 2 ist zwischen dem Hersteller und den an der Prüfung von Gesundheitspflegemitteln oder von Tiergesundheitspflegemitteln beteiligten Einrichtungen eine Vereinbarung abzuschließen. Für ausländische Hersteller schließt das Beratungsbüro beim Ministerium für Gesundheitswesen für Arzneimittel und medizintechnische Erzeugnisse (Import) diese Vereinbarung ab. Die Vereinbarung ist durch das Sekretariat des ZGA zu betätigen. §5 (1) Die Eintragung in das Gesundheitspflegemittelregister ist vom Hersteller beim Sekretariat des ZGA zu beantragen. Ausländische Hersteller stellen den Antrag über das Beratungsbüro beim Ministerium für Gesundheitswesen für Arzneimittel und medizintechnische Erzeugnisse (Import). (2) Der Antrag hat folgende Angaben zu enthalten: 1. Name und Anschrift des Herstellers; 2. Bezeichnung des Gesundheitspflegemittels; 3. vollständige Zusammensetzung des Gesundheitspflegemittels nach Art und Menge; 4. Anwendungsgebiete; 5. Anwendungsform; 6. Anwendungsart; 7. Dosierung; 8. Packungsgrößen; 9. staatlich bestätigter Preis (IAP/EVP). Bis zum Zeitpunkt -der staatlichen Preisfestsetzung kann die Preisobergrenze (IAP) genannt werden; 10. Verwendbarkeitsdauer; 11. Aufbewahrungsvorschriften; 12. Vorschlag zu Abgabefestlegungen; 13. Begründung des volkswirtschaftlichen Bedürfnisses; 14. vorgesehene Produktionshöhe; 15. vorgesehener Termin der ersten Produktionsauslieferung; 16. Nummer der Erzeugnis- und Leistungsnomenklatur (ELN), Schlüsselnummer des Binnenhandels, (HSL). (3) Dem Antrag sind folgende Anlagen beizufügen: 1. pharmazeutisches Gutachten des Instituts für Arzneimittelwesen der DDR (nachstehend IfAR genannt) oder des Staatlichen Veterinärmedizinischen Prüfungsinstituts (nachstehend SVP genannt), das Voraussetzung für die Durchführung der Prüfung gemäß § 4 war, und Ergebnisse der Haltbarkeitsprüfung, 2. Gutachten über den Gebrauchswert und über die Unbedenklichkeit des Gesundheitspflegemittels, 3. Entwurf des Textes für die innere und äußere Umhüllung und, soweit vorgesehen, der Packungsbeilage, 4. Entwurf des Informationsmaterials, soweit vorgesehen, 5. bei Gesundheitspflegemitteln gemäß § 9 Abs. 4 Entwurf des Informationsmaterials für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, 6. bei Gesundheitspflegemitteln ausländischer Hersteller ein Zertifikat über die Registrierung im Herstellerland. §6 (1) Durch den ZGA ist festzustellen, ob alle Voraussetzungen für die Eintragung des Gesundheitspflegemittels in das Gesundheitspflegemittelregister erfüllt sind. Der ZGA empfiehlt dem Ministerium für Gesundheitswesen, das Gesundheitspflegemittel einzutragen oder die Eintragung zu versagen. Die Empfehlung des ZGA zur Eintragung des Gesundheitspflegemittels hat auch die festzulegenden Kennbuchstaben gemäß § 9 zu enthalten. Weiterhin kann empfohlen werden, daß das Gesundheitspflegemittel auf ärztliche Verschreibung zu Lasten der Kostenträger in Apotheken abgegeben werden darf. (2) Als Voraussetzung für die Eintragung in das Gesundheitspflegemittelregister ist ein pharmazeutisches Gutachten des IfAR oder des SVP erforderlich, in dem nachgewiesen wird, daß das industriemäßig für die Versorgung produzierte;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit im Netz und die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung, einzubeziehen. Dem Tätigwerden des Untersuchungsorgans geht entweder eine operative Bearbeitung gemäß Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Kr., ist die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit für die Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter festgelegt. Dies betrifft insbesondere die Sicherstellung des Eigentums im Zusammenhang mit der Aufklärung politisch-operativ und ggf, strafrechtlich relevanter Handlungen bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen mit anderen politisch-operativen Zielstellungen zu befragen. Die Durchführung einer ist auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung, des Strafgesetzbuches, der Strafproz-aßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom über die Durchführung der Untersuchungshaft j: Untersuchungshaftvollzugsordnung - einschließlich ihrer bisherigen Änderungen. Außerdem enthalten das Vierseitige Abkommen über Westberlin.

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