Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 11

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 11 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 11); Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 27. Januar 1987 11 tionszentrums unterstellt und rechenschaftspflichtig. Das Be-zirksrehabüitationszentrum ist juristische Person, Haushaltsorganisation und dem Rat des Bezirkes unterstellt. Für seine Anleitung und Kontrolle ist die Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Bezirkes verantwortlich. Die Abteilungen für berufliche Rehabilitation an stationären medizinischen Einrichtungen oder Einrichtungen des Sozialwesens bleiben diesen Einrichtungen unterstellt. (4) Die Bezirksstelle für Rehabilitation ist verwaltungsmäßig einer Einrichtung des Sozialwesens, einer stationären oder ambulanten Gesundheitseinrichtung zugeordnet. (5) Der Leiter des Bezirksrehabilitationszentrums bzw. der Bezirksstelle für Rehabilitation ist beauftragter Arzt des Bezirksarztes für Rehabilitation und Vorsitzender der Bezirksrehabilitationskommission. §4 Aufgaben des Bezirksrehabilitationszentrums bzw. der Bezirksstelle für Rehabilitation Das Bezirksrehabilitationszentrum bzw. die Bezirksstelle für Rehabilitation haben insbesondere folgende Aufgaben: analytische und konzeptionelle Arbeit zur Entwicklung der Rehabilitation im Bezirk, Mitwirkung bei der Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Staatsorganen, gesellschaftlichen Organisationen, Betrieben, Einrichtungen und sozialistischen Produktionsgenossenschaften, fachliche Anleitung und Kontrolle der Kreisrehabilitationszentren, Anleitung und Kontrolle der bezirklichen Rehabilitationseinrichtungen, Organisation der Arbeit der Bezirksrehabilitationskommission und ihrer Arbeitsgruppen, Zusammenarbeit mit den Bezirksorganisationen des Blin-den-und-Sehsehwachen-Verbandes der DDR, des Gehör-losen-und-Schwerhörigen-Verbandes der DDR und des Deutschen Verbandes für Versehrtensport der DDR, Koordinierung und Unterstützung überkreislicher Rehabilitationsmaßnahmen (rehabilitative Feriengestaltung, Versorgung mit technischen Rehabilitationshilfen u. a.), Mitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen für die auf dem Gebiet der Rehabilitation tätigen Mitarbeiter, unmittelbare Beratung und Unterstützung geschädigter Bürger bzw. der Familien mit geschädigten Angehörigen. §5 Leitung der Rehabilitation im Kreis (1) Der Kreisarzt ist für die Leitung und Realisierung der spezifischen und koordinierenden Aufgaben des Gesundheitsund Sozialwesens auf dem Gebiet der Rehabilitation im Kreis verantwortlich. (2) Zur Realisierung der Aufgaben der komplexen Rehabilitation ist ein Kreisrehabilitationszentrum zu bilden. (3) Im Kreisrehabilitationszentrum werden durch Beschluß des Rates des Kreises alle Rehabilitationseinrichtungen des Kreises (Einrichtungen für schulbildungsunfähige förderungsfähige Kinder und Jugendliche, geschützte Werkstätten, geschützte Wohnheime u. a.) zusammengeschlossen. Diese Einrichtungen führen ihre Bezeichnung weiter. Sie sind eigenverantwortliche Struktureinheiten des Kreisrehabilitationszentrums. Die Leiter dieser Einrichtungen sind dem Leiter des Kreisrehabilitationszentrums unterstellt und rechenschaftspflichtig. Das Kreisrehabilitationszentrum ist juristische Person, Haushaltsorganisation und dem Rat des Kreises unterstellt. Für seine Anleitung und Kontrolle ist die Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen des Rates des Kreises verantwortlich. (4) Der Leiter des Kreisrehabilitationszentrums ist beauftragter Arzt des Kreisarztes für Rehabilitation und Vorsitzender der Kreisrehabilitationskommission. (5) In Kreisen unter 50 000 Einwohnern ist der Leiter der Kreisstelle für Ärztliches Begutachtungswesen (Kreisgutachter) Leiter des Kreisrehabilitationszentrums. (6) In Stadtkreisen mit Stadtbezirken können Stadtbezirksrehabilitationszentren gebildet werden. (7) Der Rat der Stadt entscheidet in Übereinstimmung mit den Räten der Stadtbezirke und mit Zustimmung des Rates des Bezirkes im Interesse einer effektiveren Arbeit über die Profilierung und Konzentration von Rehabilitationseinrichtungen und die Zuordnung ausgewählter Aufgaben zum Kreisrehabilitationszentrum oder zu einzelnen Stadtbezirksrehabilitationszentren. §6 Aufgaben des Kreisrehabilitationszentrums Das Kreisrehabilitationszentrum hat insbesohdere folgende Aufgaben: analytische und konzeptionelle Arbeit zur Entwicklung der Rehabilitation im Kreis, Mitwirkung bei der Koordinierung der Zusammenarbeit der örtlichen Staatsorgane, gesellschaftlichen Organisationen, Betriebe, Einrichtungen und sozialistischen Produktionsgenossenschaften zur Früherfassung Geschädigter und Einleitung notwendiger Betrehungs- und Rehabilitationsmaßnahmen, Sicherung geeigneter Arbeits- und Wohnmöglichkeiten für Geschädigte, Versorgung mit technischen Rehabilitationshilfen, differenzierten Freizeitgestaltung, Anleitung und Kontrolle der Rehabilitationseinrichtungen des Kreises, Organisation der Arbeit der Kreisrehabilitationskommission und ihrer Arbeitsgruppen, Zusammenarbeit mit Betriebsrehabilitationskommissionen, Zusammenarbeit mit dem Blinden-und-Sehschwachen-Verband der DDR, dem Gehörlosen-und-Schwerhörigen-Verband der DDR und dem Deutschen Verband für Versehrtensport der DDR, Mitwirkung bei der Weiter- und Fortbildung der auf dem Gebiet der Rehabilitation tätigen Mitarbeiter, unmittelbare Beratung und Unterstützung geschädigter Bürger bzw. der Familien mit geschädigten Angehörigen. §7 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1987 in Kraft. Berlin, den 9. Dezember 1986 Der Minister für Gesundheitswesen OMR Prof. Dr. sc. med. Mecklinger Anordnung über die speziellen Kalkulationsrichtlinien für den Bereich des Ministeriums für Kohle und Energie vom 31. Dezember 1986 Im Einvernehmen mit dem Minister und Leiter des Amtes für Preise wird folgendes angeordnet: §1 Für den Bereich des Ministeriums für Kohle und Energie werden die in der Anlage aufgeführten speziellen Kalkulationsrichtlinien in Kraft gesetzt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danac Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und im Bereich der Untersuchungsabteilung. Zu einigen Fragen der Zusnroenarbeit bei der Gewährleistung der Rechtg der Verhafteten auf Besuche oder postalische Verbindungen. Die Zusammenare? zwischen den Abteilungen und die sich in der Praxis herausgebildet haben und durch die neuen dienstlichen Bestimmungen und Weisungen nicht erfaßt worden, exakt zu fixieren. Alle Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin notwendige Art der Unterbringung und Verwahrung auf der Grundlage - der Weisungen des Staatsanwaltes des Gerichts über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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