Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1987, Seite 10

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 10 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 10); 10 Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 27. Januar 1987 gewissenhafte und treue Pflichterfüllung beim Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik verliehen. §2 (1) Die Medaille wird verliehen an a) Personen, die als freiwillige Helfer der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik, b) Personen, die im Grenzgebiet an der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik als freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei tätig sind. (2) Die Verleihung der Medaille erfolgt in 6 Stufen für 5jährige für 10jährige für 15jährige für 20jährige für 25jährige für 30jährige treue Dienste als freiwilliger Helfer beim Schutz der Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik. (3) Bei der erstmaligen Verleihung wird die Medaille in der entsprechenden höchsten Stufe verliehen. §3 Zur Verleihung der Medaille gehört eine Urkunde. §4 (1) Die Verleihung der Medaille erfolgt nach Vollendung der im § 2 Abs. 2 festgelegten Zeit der Pflichterfüllung a) für die im § 2 Abs. 1 Buchst, a Genannten durch den Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik anläßlich des Tages der Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik, b) für die im § 2 Abs. 1 Buchst, b Genannten durch den Minister des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei anläßlich des Tages der Deutschen Volkspolizei. (2) Die Überreichung der Auszeichnung kann delegiert werden. §5 (1) Die Medaille ist rund, für 5- und 10jährige Tätigkeit bronzefarben, für 15- und 20jährige Tätigkeit silberfarben, für 25- und 30jährige Tätigkeit goldfarben und hat einen Durchmesser von 35 mm. Auf der Vorderseite befindet sich die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik und darunter die Worte „FÜR TREUE DIENSTE“, links und rechts davon 1 Eichenblatt umgeben mit den Worten „FREIWILLIGER HELFER BEIM SCHUTZ DER STAATSGRENZE DER DDR“. Auf der Rückseite befindet sich das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik, umgeben mit den Worten „FÜR DEN SCHUTZ DER ARBEITER-UND-BAUERN-MACHT“ und 2 Lorbeerzweigen. (2) Die Medaille wird an einer rechteckigen Spange getragen, die mit grünem Band bezogen ist. In das Band sind linksseitig bei der Medaille für 5jährige 1 roter, für 10jährige 2 rote, für 15jährige 1 silberfarbener, für 20jährige 2 silberfarbene, für 25jährige 1 goldfarbener und für 30jährige Tätigkeit 2 goldfarbene Längsstreifen eingewebt. (3) Die Medaillenspange ist zugleich Interimsspange. Anordnung über die Aufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens auf dem Gebiet der Rehabilitation geschädigter Bürger vom 9. Dezember 1986 Zur weiteren Entwicklung und Förderung der Rehabilitation, insbesondere zur Leitung, Planung, Organisation und Realisierung notwendiger Maßnahmen wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und den Vorsitzenden der Räte der Bezirke sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die staatliche Leitung der Schwerbeschädigtenbetreuung und Rehabilitation (nachfolgend Rehabilitation genannt) in den Bezirken und Kreisen. (2) Diese Anordnung gilt für die Räte der Bezirke, Kreise und Stadtbezirke, die nach den Bestimmungen dieser Anordnung zu Bezirksoder Kreisrehabilitationszentren zusammengeschlossenen Rehabilitationseinrichtungen. §2 Grundsätze (1) Die komplexe Rehabilitation hat große Bedeutung für das Leben der geschädigten Bürger, ihre Persönlichkeitsentwicklung, ihre weitgehende Integration in das gesellschaftliche Leben und ihre Stellung in der sozialistischen Gesellschaft. Die Abteilungen Gesundheits- und Sozialwesen der Räte der Bezirke und Kreise nehmen spezifische Aufgaben auf dem Gebiet der Rehabilitation wahr und koordinieren die Zusammenarbeit mit den Staatsorganen, gesellschaftlichen Organisationen, Betrieben, Einrichtungen und sozialistischen Produktionsgenossenschaften. (2) Die Räte der Bezirke und Kreise haben die Komplexität aller medizinischen, sozialen, pädagogischen, psychologischen, beruflichen und anderen notwendigen Betreuungsmaßnahmen für geschädigte Bürger einschließlich der Versorgung mit technischen Rehabilitationshilfen zu gewährleisten. (3) Die Aufgaben der medizinischen Rehabilitation sind durch die zuständigen Vertreter der medizinischen Fachdisziplinen, unter Beachtung anderer rehabilitativer Maßnahmen, im Rahmen ambulanter und stationärer medizinischer Betreuung wahrzunehmen. §3 Leitung der Rehabilitation im Bezirk (1) Der Bezirksarzt ist für die Leitung der spezifischen und koordinierenden Aufgaben des Gesundheits- und Sozialwesens auf dem Gebiet der Rehabilitation im Bezirk verantwortlich. (2) Zur Realisierung der Aufgaben der komplexen Rehabilitation sind zu bilden: in Bezirken mit bezirksgeleiteten Rehabilitationseinrichtungen ein Bezirksrehabilitationszentrum, in Bezirken ohne bezirksgeleitete Rehabilitationseinrichtungen eine Bezirksstelle für Rehabilitation. (3) Die bezirksgeleiteten Rehabilitationseinrichtungen werden durch Beschluß des Rates des Bezirkes zu einem Bezirksrehabilitationszentrum zusammengeschlossen. Diese Rehabilitationseinrichtungen führen ihre Bezeichnung (Rehabilitationszentrum für Berufsbildung u. a.) weiter. Sie sind eigenverantwortliche Struktureinheiten des Bezirksrehabilitationszentrums. Ihre Leiter sind dem Leiter des Bezirksrehabilita-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 10 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 10) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987, Seite 10 (GBl. DDR Ⅰ 1987, S. 10)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1987. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1987 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1987 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 37 vom 28. Dezember 1987 auf Seite 456. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1987 (GBl. DDR Ⅰ 1987, Nr. 1-37 v. 9.1.-28.12.1987, S. 1-456).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat besteht oder nicht und ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Auswahl der Sachverständigen stets zu beachten, daß die auszuwählende Person nicht selbst an der Straftat beteiligt ist oder als möglicher Verantwortlicher für im Zusammenhang mit der Lösung abgeschlossener bedeutender operativer Aufgaben zu Geheimnisträgern wurden. Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz Inoffizielle Mitarbeiter im besonderen Einsatz sind Personen, die auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie die Entscheidungen über den Abschluß des Ermittlungsverfahrens - sind in Übereinstimmung mit den grundlegenden Zielstellungen der Hechtsverwirklichung zu treffen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X