Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 55

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 55 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 55); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 21. Februar 1986 55 Anlage 2 zu vorstehender Dritter Durchführungsbestimmung Muster Rat des Kreises Abt. Berufsbildung und Berufsberatung Leipziger Kommissions- und Großbuchhandel Abt. Bedarfslenkung Anzahl der Aufnahmen von Lehrlingen in die Berufsausbildung 7010 Leipzig Leninstraße 16 Anzahl der Werktätigen, die eine Ausbildung zum Facharbeiter beginnen Berufsnummer Berufs- Anzahl der Aufnahmen bezeichnung in die Facharbeiterausbildung Lehrlinge Werktätige 1986/87 1987/88 1986/87 1987/88 Stempel Ort, Datum Unterschrift des Leiters der Abteilung Vierte Durchführungsbestimmung1 zur Verordnung über die Facharbeiterberufe Entwicklung und Bereitstellung von Unterrichtshilfen vom 29. Januar 1986 Auf der Grundlage des § 13 der Verordnung vom 21. Dezember 1984 über die Facharbeiterberufe (GBl. I 1985 Nr. 4 S. 25) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend folgendes bestimmt: §1 Begriffsbestimmung Unterrichtshilfen sind lehrplanbegleitende, empfehlende Anleitungen für Lehrkräfte zur Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Unterrichts in der Facharbeiterausbildung. §2 Grundsätze (1) Unterrichtshilfen sind auf der Grundlage der staatlichen Lehrpläne grundsätzlich für alle Facharbeiterberufe für ausgewählte Unterrichtsfächer und Lehrgänge zu erarbeiten. (2) Sie werden erarbeitet für alle Lehrplaneinheiten eines Unterrichtsfaches oder eines Lehrganges, ausgewählte Lehrplaneinheiten eines Unterrichtsfaches oder eines Lehrganges, ähnliche Lehrplaneinheiten verschiedener Facharbeiterberufe, 1 Dritte Durchführungsbestimmung vom 29. Januar 1986 (GBl. I Nr. 6 S. 51) ausgewählte Arbeitsgebiete des berufspraktischen Unterrichts. Neue Ausbildungsinhalte oder Ausbildungsinhalte, für deren Beherrschung die Lehrkräfte Unterstützung bedürfen, sind dabei besonders zu berücksichtigen. (3) Für Unterrichtsfächer oder Lehrgänge, die in den Lehrplänen mehrerer Facharbeiterberufe enthalten sind und in ihrem Ausbildungsinhalt in hohem Maße Gemeinsamkeiten auf weisen, ist jeweils nur eine Unterrichtshilfe zu erarbeiten. Planung, Entwicklung und Bestätigung §3 (1) Das Staatssekretariat für Berufsbildung sichert mit Hilfe des Zentralinstituts für Berufsbildung der DDR den wissenschaftlichen Vorlauf zur Gestaltung der Unterrichtshilfen und gibt dazu Orientierungen heraus. Es führt den Prozeß der Erarbeitung von Unterrichtshilfen. (2) Die Leiter der für Facharbeiterberufe verantwortlichen Organe (nachfolgend Leiter der verantwortlichen Organe genannt) haben die Vorschläge zur Entwicklung von Unterrichtshilfen für die Facharbeiterberufe (nachfolgend Vorschläge genannt) zur Koordinierung den Ministerien und anderen zentralen Staatsorganen (nachfolgend Ministerien genannt) zu übergeben. (3) In den Vorschlägen sind getrennt nach berufstheoretischem und berufspraktischem Unterricht auszuweisen: die Unterrichtsfächer und Lehrgänge sowie die Anzahl ihrer Stunden bzw. Anzahl der Tage, der Titel der Unterrichtshilfe, das Erscheinungsjahr, die Bezugsquelle, die Auflagenhöhe. (4) Die Ministerien tragen für die Übergabe der Vorschläge ihres Verantwortungsbereiches an das Staatssekretariat für Berufsbildung zur Aufnahme in das „Programm zur Entwicklung und Bereitstellung von Unterrichtshilfen für den berufstheoretischen und berufspraktischen Unterricht“ (nachfolgend Programm genannt) die Verantwortung. Das Staatssekretariat für Berufsbildung koordiniert in Abstimmung mit den zuständigen Ministerien die Erarbeitung von Vorschlägen, die über den Verantwortungsbereich eines Ministeriums hinausgehen. Der Staatssekretär für Berufsbildung legt nach vorheriger Abstimmung fest, 'welches Ministerium für die Entwicklung dieser Unterrichtshilfe verantwortlich ist. (5) Das Staatssekretariat für Berufsbildung sichert durch das Zentralinstitut für Berufsbildung der DDR die Entwicklung der Unterrichtshilfen für die einheitlichen Grundlagenfächer der Facharbeiterausbildung. §4 (1) Der Leiter des verantwortlichen Organs hat entsprechend dem Programm die Entwicklung der Unterrichtshilfen zu sichern. (2) Der Leiter des verantwortlichen Organs sichert die Gewinnung von qualifizierten Kadern der Berufsausbildung als Autoren zur Ausarbeitung von Unterrichtshilfen und deren materielle und gesellschaftliche Anerkennung, - gewährleistet, daß die Unterrichtshilfen den politischen, fachlichen und pädagogisch-methodischen Anforderungen der Facharbeiterausbildung entsprechen, bestätigt grundsätzlich die Unterrichtshilfen. (3) Die Minister bestätigen die Unterrichtshilfen, die in ihrem Verantwortungsbereich berufsübergreifenden Charakter;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Anweisung zur Sicherung der Transporte Inhaftierter durch Angehörige der Abteilung - Transportsicherungsanweisung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Medizinische und sanitäre Betreuung. Zur medizinischen und sanitären Betreuung von Inhaftierten und Strafgefangenen in den Untersuchungshaftanstalten ist ständiges mittleres medizinisches Personal einzusetzen. Das mittlere medizinische Personal untersteht dem Leiter der Abteilung. Die Hauptaufgaben des mittleren medizinischen Personals bestehen in - medizinische und sanitäre Betreuung der Inhaftierten und Strafgefangenen in der Untersuchungshaftanstalt, bei Gefangenentransporten und bei der Durchführung von Konsularbesuchen und bei der Durchsetzuno der mit dem abgestimmten prinzipiellen Standpunkte zu sichern, alle speziellen rechtlichen Regelungen, Weisungen und Befehle für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens zur Unterwanderung und Ausnutzung sowie zum Mißbrauch abgeschlossener und noch abzuschließender Verträge, Abkommen und Vereinbarungen. Verstärkt sind auch operative Informationen zu erarbeiten über die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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