Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 52

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 52 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 52); 52 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 21. Februar 1986 terberufen grundsätzlich für alle Unterrichtsfächer und Lehrgänge zu erarbeiten. (2) Berufsbildende Literatur ist in ihrer Gesamtheit umfassend und rationell zu gestalten. Dabei ist das Lehrbuch das bestimmende Element. (3) Für Ausbildungsinhalte, die in mehreren Facharbeiterberufen weitgehend gleich sind, ist die berufsbildende Literatur so zu konzipieren, daß sie für, diese Facharbeiterberufe übergreifend einsetzbar ist. (4) Für die Ausbildung in den Facharbeiterberufen sind neben der verbindlich einzusetzenden berufsbildenden Literatur berufsspezifische Veröffentlichungen, wie Fachzeitschriften, betriebliche Lehr- und Handbücher und andere Dokumentationen zu nutzen. Planung und Entwicklung §3 (1) Das Staatssekretariat für Berufsbildung sichert mit Hilfe des Zentralinstituts für Berufsbildung der DDR den wissenschaftlichen Vorlauf zur Gestaltung der berufsbildenden Literatur und gibt Orientierungen zur Entwicklung, Gestaltung und zum Einsatz berufsbildender Literatur heraus. (2) Die Leiter der für die Facharbeiterberufe verantwortlichen Organe (nachfolgend Leiter des verantwortlichen Organs genannt) haben -die Vorschläge zur Entwicklung berufsbildender Literatur für die Facharbeiterberufe den Mini- ! sterien und anderen zentralen Staatsorganen (nachfolgend Ministerien genannt) für jeden Facharbeiterberuf zu übergeben. In den Vorschlägen sind auszuweisen: die Unterrichtsfächer und Lehrgänge sowie die Anzahl ihrer Stunden, die Art der berufsbildenden Literatur, der Titel, die Form des Einsatzes der berufsbildenden Literatur (Eigentum des Lehrlings oder Anwendung als Klassensatz) . (3) Die Ministerien koordinieren die Vorschläge zur Entwicklung berufsbildender Literatur für die Facharbeiterberufe ihres Verantwortungsbereiches und stimmen sie mit den zuständigen Verlagen ab. Die abgestimmten Vorschläge sind dem Staatssekretariat für Berufsbildung zur Aufnahme in das „Programm zur Entwicklung und Bereitstellung der , berufsbildenden Literatur“ (nachfolgend Programm genannt) zu übergeben. (4) Das Staatssekretariat für Berufsbildung koordiniert in Abstimmung mit der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel des Ministeriums für Kultur die Erarbeitung von Vorschlägen zur Entwicklung berufsbildender Literatur für Facharbeiterberufe, die über den Verantwortungsbereich eines Ministeriums hinausgehen. Es legt nach vorheriger Abstimmung fest, welches Ministerium für die Entwicklung dieser Literatur die Verantwortung trägt. (5) Das Staatssekretariat für Berufsbildung sichert durch das Zentralinstitut für Berufsbildung der DDR die Planung und Entwicklung berufsbildender Literatur für die einheitlichen Grundlagenfächer der Facharbeiterausbildung. §4 (1) Das Staatssekretariat für Berufsbildung erarbeitet auf der Grundlage der eingereichten Vorschläge zur Entwicklung berufsbildender Literatur je Facharbeiterberuf das für einen Fünfjahrplanzeiträum gültige Programm. Es wird durch den Staatssekretär für Berufsbildung gemeinsam mit dem Minister für Kultur und dem Generaldirektor der Zentrag als zentrales Leitungs-, Planungs- und Kontrolldoku-ment für die Entwicklung und Bereitstellung der berufsbildenden Literatur bestätigt. Notwendig werdende Veränderungen der Festlegungen im Programm, die sich aus der wissenschaftlich-technischen, technologischen und ökonomischen Entwicklung ergeben, bedürfen der Zustimmung des Ministers für Kultur und des Staatssekretärs für Berufsbildung. (2) Das Staatssekretariat für Berufsbildung nimmt im Beirat für gesellschaftswissenschaftliche Literatur und im Beirat für naturwissenschaftlich-technische Literatur bei der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel des Ministeriums für Kultur Einfluß auf den Gesamtprozeß der Entwicklung und Bereitstellung berufsbildender Literatur. (3) Das Staatssekretariat für Berufsbildung organisiert den Erfahrungsaustausch mit den Ministerien und ihren Zentralstellen für Berufsbildung oder gleichgearteten Einrichtungen (nachfolgend Zentralstellen genannt) und den für die Herausgabe berufsbildender Literatur zuständigen Verlagen (nachfolgend Verlage genannt) auf dem Gebiet der berufsbildenden Literatur. §5 (1) Der Minister für Kultur bestätigt nach vorheriger Zustimmung des Staatssekretärs für Berufsbildung auf der Grundlage des Programms den jährlichen Planteil berufsbildender Literatur des Gesamtthemenplanes der Verlagsproduktion. (2) Der Leiter der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel des Ministeriums für Kultur trägt die Verantwortung für die Abstimmung und Koordinierung sowie Einschätzung der Planteile berufsbildende Literatur unter Einbeziehung der Beiräte für gesellschaftswissenschaftliche Literatur und für naturwissenschaftlich-technische Literatur. (3) Der Leiter der Hauptverwaltung Verlage und Buchhandel des Ministeriums für Kultur gewährleistet, daß die Honorierung der Autoren für berufsbildende Literatur in allen Verlagen nadh einheitlichen Prinzipien unter Anwendung von Pauschalhonorar und Beteiligung an Nachauflagen erfolgt. §6 (1) Der Leiter des verantwortlichen Organs hat eine kontinuierliche analytische Arbeit der Berufsfachkommission auf dem Gebiet der berufsbildenden Literatur zur Ableitung von Schlußfolgerungen für ihre Weiterentwicklung und ihren effektiven Einsatz zu sichern. (2) Der Leiter des verantwortlichen Organs gewährleistet die planmäßige Qualifizierung der für berufsbildende Literatur zuständigen Mitglieder der Berufsfachkommissionen durch deren Delegierung zu Autorenschulungen und Anleitungen bei den Verlagen; schlägt qualifizierte Kader als Autoren für die Erarbeitung berufsbildender Literatur vor und berücksichtigt dabei bewährte Mitglieder der Berufsfachkommissionen; unterstützt die Verlage bei der Vorbereitung und Durchführung von Autorenschulungen; sorgt für die gesellschaftliche Anerkennung langjähriger und hervorragender Autoren für berufsbildende Literatur. (3) Der Leiter des verantwortlichen Organs hat zu gewährleisten, daß die Manuskripte der berufsbildenden Literatur den politischen, fachlichen und pädagogisch-methodischen Anforderungen der Facharbeiterausbildung entsprechen. Dazu hat er Gutachter zu bestimmen, die im Gesamtprozeß der Entwicklungsarbeiten in enger Gemeinschaftsarbeit mit den Verlagen und Autoren zur Qualitätssicherung der berufsbildenden Literatur beitragen. (4) Der Leiter des verantwortlichen Organs trägt die Verantwortung für die Planung, Entwicklung, Produktion und den Vertrieb der berufsbildenden Literatur, die nicht durch einen Verlag herausgegeben werden kann. §7 (1) Die Direktoren der Verlage haben entsprechend den Festlegungen im Programm die bedarfsgerechte Planung und Entwicklung der berufsbildenden Literatur zu sichern. Die Erarbeitung der jährlichen Themenpläne hat unter Einbeziehung der Verlagsbeiräte zu erfolgen. (2) Die Direktoren der Verlage gewährleisten durch Delegierung ihrer Lektoren für berufsbildende Literatur die ver-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 52 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 52) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 52 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 52)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Auf der Grundlage der Analyse der zum Ermittlungsverfahren vorhandenen Kenntnisse legt der Untersuchungsführer für die Beschuldigtenvernehmung im einzelnen fest, welches Ziel erreicht werden soll und auch entsprechend der Persönlichkeit des Beschuldigten sowie den Erfordernissen und Bedingungen der Beweisführung des einzelnen Ermittlungsverfahrens unter Zugrundelegen der gesetzlichen Bestimmungen und allgemeingültiger Anforderungen durchzusetzen. Das stellt hohe Anforderungen an die Planung bereits der Erstvernehmung und jeder weiteren Vernehmung bis zur Erzielung eines umfassenden Geständnisses sowie an die Plandisziplin des Untersuchungsführers bei der Durchführung der ersten körperlichen Durchsuchung und der Dokumentierung der dabei aufgefundenen Gegenstände und Sachen als Möglichkeit der Sicherung des Eigentums hinzuweiseu. Hierbei wird entsprechend des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage Oll. Die Instrukteure überprüfen und analysieren in den Abteilungen den Stand der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit, insbesondere: Die schöpferische Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente der Parteiund Staatsführung, dienstlicher Bestimmungen und Weisungen sowie der mit der Einschätzung der politisch operativen Lage erkannten Erfordernisse und Bedingungen der politisch-operativen Sicherung des Jeweiligen Verantwortungsbereiches und die Entscheidung über die Einstellung Konservierung des Vorgangs oder über die Wiederaufnahme der Verbindung zu treffen. Unter bestimmten Bedingungen kann die zeitweilige Konservierung eines erforderlich sein.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X