Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 487

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 487 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 487); Gesetzblatt Teil I Nr. 37 Ausgabetag: 10. Dezember 1986 487 wie Verpackungs- und Etikettiermaterialien eingesetzt werden, die die TKOP freigegeben hat. (5) Bei der Herstellung von Arzneimitteln sind geeignete Vorkehrungen zur Vermeidung von Kontaminationen durch andere Stoffe und Zubereitungen und von sonstigen Verunreinigungen sowie von Verwechslungen zu treffen. Behältnisse, Maschinen und Anlagen sind eindeutig mit dem Namen des Inhalts und der Chargennummer zu kennzeichnen. - § 18 Qualitätssicherung im Versorgungsbetrieb (1) Das Staatliche Versorgungskontor für Pharmazie und Medizintechnik, die Versorgungsdepots für Pharmazie und Medizintechnik und das Zentraldepot für Pharmazie und Medizintechnik müssen jeweils über einen Beauftragten für Qualitätssicherung verfügen, der Apotheker sein muß. Er ist dem Leiter des Betriebes unterstellt. (2) Der Beauftragte für Qualitätssicherung des Staatlichen Versorgungskontors für Pharmazie und Medizintechnik wird vom IfAR fachlich angeleitet. Die Begründung, Änderung und Beendigung seines Arbeitsrechtsverhältnisses bedarf der Zustimmung des IfAR. § 19 Ausnahmegenehmigung f Arzneimittel, die von den staatlichen Qualitätsvorschriften für Arzneimittel abweichen, können in den Verkehr gebracht werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung des IfAR, bei Arzneimitteln zur Anwendung in der Veterinärmedizin eine Ausnahmegenehmigung des SVP, vorliegt. Eine Ausnahmegenehmigung kann erteilt werden, wenn die Qualitätsabweichung die erforderliche Sicherheit bei der Anwendung des Arzneimittels nicht beeinträchtigt. Abschnitt IV Überwachung und Sicherung des Verkehrs mit Arzneimitteln §20 Wissenschaftliche Einrichtungen (1) Das Institut für Arzneimittelwesen der DDR nimmt als wissenschaftliche Einrichtung des Ministeriums für Gesunde heitswesen Aufgaben der Überwachung und Sicherung des Verkehrs mit Arzneimitteln, insbesondere hinsichtlich der Herstellung und Qualitätssicherung von Arzneimitteln zur Anwendung in der Humanmedizin, wahr. (2) Das Staatliche Veterinärmedizinische Prüfungsinstitut nimmt als wissenschaftliche Einrichtung des Ministeriums für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft Aufgaben der Überwachung und Sicherung des Verkehrs mit Arzneimitteln wahr, soweit Belange des Veterinärwesens betroffen sind. (3) Das Staatliche Kontrollinstitut für immunbiologische Arzneimittel des Zentralinstituts für Hygiene, Mikrobiologie und Epidemiologie der DDR nimmt als wissenschaftliche Einrichtung des Ministeriums für Gesundheitswesen spezielle Aufgaben der Überwachung und Sicherung des Verkehrs mit Arzneimitteln zur Anwendung in der Humanmedizin, insbesondere mit antigen- und antikörperhaltigen Zubereitungen, wahr. §21 Räte der Bezirke und Kreise (1) Die Räte der Bezirke, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, sind zuständig für die Überwachung und Sicherung des Verkehrs mit Arzneimitteln in 1. Versorgungsdepots für Pharmazie und Medizintechnik und anderen Versorgungsbetrieben für Arzneimittel mit Ausnahme der Betriebe und Betriebsteile mit zentraler Aufgabenstellung, 2. Pharmazeutischen Zentren, 3. zentralgeleiteten Gesundheitseinrichtungen und Apotheken, 4. bezirksgeleiteten Gesundheitseinrichtungen. (2) Die Räte der Kreise, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen, sind zuständig für die Überwachung und Sicherung des Verkehrs mit Arzneimitteln in 1. Apotheken, 2. kreisgeleiteten Gesundheitseinrichtungen, 3. Spezialgeschäften und anderen Einzelhandelseinrichtungen. (3) Die Räte der Bezirke, Abteilung Veterinärwesen, sind zuständig für die Überwachung und Sicherung des Verkehrs mit Arzneimitteln in 1. Versorgungsdepots für Pharmazie und Medizintechnik und anderen Versorgungsbetrieben für Arzneimittel mit Ausnahme der Betriebe und Betriebsteile mit zentraler Aufgabenstellung, soweit veterinärmedizinische Belange betroffen sind, 2. VEB Materiell-technische Versorgung der Landwirtschaft, 3. zentral- und bezirksgeleiteten Einrichtungen des Veterinärwesens sowie Einrichtungen der Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR und des Hoch-und Fachschulwesens, soweit veterinärmedizinische Belange betroffen sind. (4) Die Räte der Kreise, Abteilung Veterinärwesen, sind zuständig für die Überwachung und Sicherung des Verkehrs mit Arzneimitteln in 1. tierärztlichen Apotheken, 2. Einzelhandelseinrichtungen, soweit veterinärmedizinische Belange betroffen sind. § 22 Kontrollen (1) Die wissenschaftlichen Einrichtungen gemäß § 20 haben bei den Herstellern mindestens alle 2 Jahre die Einhaltung der Vorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln zu kontrollieren. Die Räte der Bezirke und Kreise, Abteilung Gesundheits- und Sozialwesen und Abteilung Veterinärwesen, kontrollieren mindestens alle 2 Jahre die ihnen gemäß § 21 zugeordneten Betriebe und Einrichtungen. Die Kontrollen sind auf der Grundlage der vom Ministerium für Gesundheitswesen und vom Ministerium für Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft herausgegebenen Kontrollisten und -Ordnungen durchzuführen. (2) Unabhängig von den Kontrollen gemäß Abs. 1 sind in Gesundheitseinrichtungen durch den Leiter der für die Versorgung mit Arzneimitteln zuständigen Apotheke oder einen von ihm-Beauftragten mindestens einmal im Jahr die Einhaltung der Rechtsvorschriften über den Umgang mit Arzneimitteln zu kontrollieren. (3) Die Ergebnisse der Kontrollen sind protokollarisch festzuhalten. Die Protokolle sind 5 Jahre aufzubewahren. (4) Kontrollen durch die wissenschaftliche Einrichtung gemäß § 20 Abs. 3 sind in Abstimmung mit dem IfAR durchzuführen. Verfügungen der wissenschaftlichen Einrichtungen §23 (1) Arzneimittel, bei denen der begründete Verdacht besteht, daß sie bei bestimmungsgemäßer Anwendung Schäden bei Mensch oder Tier hervorrufen, oder bei denen schwerwiegende Qualitätsmängel erkannt wurden, sind umgehend;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland Straftaten begingen. Davon unterhielten Verbindungen zu feindlichen Organisationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten erneut im Jahre die Delikte des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr entwichen die Verhafteten Hans-Bodo und Klaus-Oürgen aus einer Untersuchungshaftanstalt.

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