Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 442

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 442 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 442); 442 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 28. November 1986 Anordnung über Fondsrückgaben an den Staat mittels Scheck der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. November 1986 In Übereinstimmung mit den zuständigen Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane sowie dem Bundesvorstand des FDGB wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt“ die Erfassung und Abrechnung aller materiellen und finanziellen Fondsrückgaben an den Staat mittels Scheck der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik sowie die Stimulierung von materiellen Fondsrückgaben an Staatsplan- und Ministerbilanzen. (2) Diese Anordnung gilt für die zentralen und örtlichen Staatsorgane, Kombinate, wirtschaftsleitenden Organe, volkseigenen und gleichgestellten Betriebe, Einrichtungen sowie sozialistischen Genossenschaften. (3) Für die Nationale Volksarmee, die Grenztruppen der Deutschen Demokratischen Republik und die anderen Schutz-und Sicherheitsorgane einschließlich der Zivilverteidigung der Deutschen Demokratischen Republik treffen die zuständigen Minister die erforderlichen Festlegungen. Für den Versorgungsbereich verschiedene Verbraucher II treffen die zuständigen Leiter die erforderlichen Festlegungen. (4) Die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik, die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft und die Deutsche Außenhandelsbank Aktiengesellschaft werden im folgenden Bank genannt. (5) Diese Anordnung gilt nicht für Leistungen im sozialistischen Wettbewerb der FDJ gemäß der Anordnung vom 10. Juli 1986 über die Erfassung und Abrechnung der ökonomischen Initiativen der Freien Deutschen Jugend (GBl. I Nr. 24 S. 355) und für den Abrechnungsscheck der FDJ. §2 Grundsätze (1) Im sozialistischen Wettbewerb sind in allen Bereichen der Volkswirtschaft die Initiativen der Werktätigen darauf zu richten, die geplanten Leistungsziele mit geringeren materiellen und finanziellen Fonds zu realisieren, als im Plan vorgesehen sind. Die im Ergebnis effektiven Wirtschaftens eingesparten planmäßigen und freigesetzten vorhandenen Fonds sind unverzüglich zur bilanz- und versorgungswirksamen Nutzung durch die Verbraucher an die Fondsträger und auf dieser Grundlage durch die Fondsträger direkt an den Staat zurückzugeben. (2) Die Rückgabe von materiellen und finanziellen Fonds hat ausschließlich mittels Scheck zu erfolgen. Er trägt die Bezeichnung „Scheck Rückgabe von Fonds an den Staat Beitrag zum Nationaleinkommen“ (nachfolgend Scheck genannt). Für die Abrechnung der Fondsrückgaben mittels Scheck der Staatsbank gelten die Regelungen gemäß Anlage. (3) Materielle Fondsrückgaben sind zu erarbeiten und getrennt abzurechnen aus: einer vorfristigen, effektiveren und zusätzlichen Durchführung und Überleitung neuer wissenschaftlich-technischer Ergebnisse in die Produktion, einer besseren Ausnutzung der Energieträger, Materialien und Ausrüstungen, einer Unterbietung bestätigter Normen und Normative des bestätigten Material- und Energieverbrauchs; veränderten technologischen Lösungen und weiteren zusätzli- ., t chen Kostensenkungen aus der effektiveren Durchführung des Reproduktionsprozesses; Einsparungen von geplanten Investitionen und Reparaturaufwendungen und Planbeständen an materiellen Umlaufmitteln; Änderungen des Produktionssortiments einschließlich aufgrund zentraler Entscheidungen; dem Einsatz von vorhandenen außerplanmäßigen Beständen. Ausgenommen sind die Fondsveränderungen, die aus der zentralen Einbilanzierung der Bestände per 1. 1. des Planjahres entstehen. (4) In die Rückgabe materieller Fonds sind Energieträger, Roh- und Werkstoffe, Material, Zuliefer- und Ersatzteile, Maschinen, Ausrüstungen und Bauleistungen sowie Konsumgüter für gesellschaftliche Bedarfsträger und andere Konsumgüter, soweit sie nicht für die Versorgung der Bevölkerung benötigt werden, einzubeziehen. (5) Die sich im Ergebnis des sozialistischen Wettbewerbs und entsprechend den übernommenen Verpflichtungen der Kombinate zur Übererfüllung des geplanten Nettogewinns ergebenden Einsparungen an Staatshaushaltsmitteln und zusätzlichen Abführungen an den Staatshaushalt sind ebenfalls mittels Scheck abzurechnen. Diese Abrechnung erfolgt im Monat der Erwirtschaftung nur von den Kombinaten und wirtschaftsleitenden Organen. (6) Die Rückgabe eingesparter finanzieller Fonds erfolgt für selbsterwirtschaftete eigene Fonds durch Abführungen auf das gesonderte Bankkonto „Fondsrückgaben an den Staat“. (7) Abführungen aus eingesparten Fonds, die aus Krediten gebildet wurden, sind nicht zulässig. Die Rückgabe von Kreditfonds hat direkt an die finanzierende Niederlassung der Bank zu erfolgen. (8) Die im Ergebnis der Initiativen der Werktätigen im sozialistischen Wettbewerb und durch andere Formen der sozialistischen Masseninitiative erzielten Fondsrückgaben sind innerbetrieblich zu erfassen. Dazu sind solche bewährten Methoden wie die saldierte Abrechnung im Haushaltsbuch zu nutzen. Die Ergebnisse sind öffentlich auszuwerten. (9) Die von den Arbeitskollektiven erzielten Fondsrückgaben sind als direkter Beitrag zum Nationaleinkommen mittels Scheck durch die Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen abzurechnen bzw. für die gezielte Übererfüllung der Produktion einzusetzen. §3 Stimulierung von Fondsrückgaben der Kombinate und anderer Fondsträger (1) Initiativen von Werktätigen und Betriebskollektiven, die zu Fondsrückgaben an den Staat führen, sind moralisch anzuerkennen und materiell im Rahmen des Prämienfonds und durch gezielten Einsatz des Verfügungsfonds des Generaldirektors zu stimulieren. (2) In den Kombinaten und bei anderen Fondsträgern, die entsprechend den Rechtsvorschriften einen Verfügungsfonds bilden, können für materielle Fondsrückgaben an Staatsplan- und Ministerbilanzen, die zu einer Reduzierung der mit den staatlichen Planauflagen übergebenen Bilanzanteile bzw. Kontingente führen, zusätzliche Mittel im Rahmen der normativen Beteiligung am übererfüllten Nettogewinn dem .Verfügungsfonds zugeführt werden: a) 2 % des Markbetrages für die Fondsrückgaben an Elektroenergie, b) 2 % des Markbetrages der zurückgegebenen Fondsanteile, die aus wissenschaftlich-technischen Maßnahmen resultieren und gegenüber dem Plan zur zusätzlichen Senkung des Material-, Energieträger- (ohne Elektroenergie) bzw. Verpackungsmittelverbrauchs und des Bauaufwandes führen,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern und gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes gewährleistet. Die Postenbereiche sind mit Signal-, Sprech-, Alarm- und Beleuchtungsanalagen sowie notwendigen Inventar auszustatten. Die spezifischen Aufgaben in den Posten- und Sicherungsbereichen.

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