Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 44

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 44 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 44); 44 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 7. Februar 1986 Anordnung über das Statut der Zentralstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen vom 31. Dezember 1985 Auf der Grundlage des § 10 Abs. 5 der Verordnung vom 14. Januar 1970 über das Statut der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 11 S. 57) wird folgendes angeordnet: Rechtsstellung, Zuständigkeit und Aufgaben §1 Rechtsstellung (1) Die Zentralstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen (im folgenden Zentralstelle genannt) ist das staatliche Organ der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (im folgenden Oberste Bergbehörde genannt) zur unmittelbaren Wahrnehmung der im Rahmen der staatlichen Bergaufsicht zu lösenden Aufgaben des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens. (2) Die Zentralstelle erfüllt ihre Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften sowie der Anweisungen des Leiters der Obersten Bergbehörde. Sie gestaltet ihre Leitungstätigkeit unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung der Kombinate, Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen, gesellschaftlichen Organisationen und Staatsorgane (im folgenden Betriebe genannt), die von der Zuständigkeit der Zentralstelle erfaßt werden. §2 Zuständigkeit Die Zentralstelle wird tätig 1. in Betrieben, die a) geologische, hydrogeologische, geophysikalische und geochemische Untersuchungen, die der Erforschung des. Aufbaus der Erdkruste sowie der Erkundung von Ressourcen der Erdkruste dienen, b) untertägige Arbeiten zur Auffahrung von Grubenbauen und Gewinnung mineralischer Rohstoffe, c) übertägige Arbeiten zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas sowie Arbeiten zu- deren Fortleitung, d) Arbeiten zur unterirdischen behälterlosen Speicherung von Gasen und Flüssigkeiten, e) Arbeiten zur unterirdischen Deponie, f) Arbeiten zur Gewinnung geothermischer Energie und zu weiteren Nutzungen der Erdkruste, g) Arbeiten zur Sicherung und Verwahrung untertägiger bergbaulicher Anlagen, unterirdischer Hohlräume, Untergrundspeicher, unterirdischer Deponien und unterirdischer geothermischer Anlagen durchführen; 2. in Betrieben, die a) unterirdische Hohlräume, Untergrundspeicher und unterirdische Deponien hersteilen, erweitern oder in-standsetzen, 3. in den der staatlichen Bergaufsicht unterliegenden Kohleveredlungsanlagen, Aufbereitungsanlagen und Kalifabriken, sofern technologisch bedingt Gefahren durch gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe, Sauerstoffmangel oder explosible Gasgemische auftreten können. §3 Aufgaben (1) Das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen beinhaltet die Gesamtheit der Forderungen, Maßnahmen, Mittel und Methoden, die dazu dienen, Havarien und Gefährdungen von Menschen, die infolge des Wirkens von spezifischen einschließlich von Gasgefahren im Bergbau, in unterirdischen Hohlräumen,, in unterirdischen Deponien, bei der Nutzung der Erdwärme sowie in weiteren der staatlichen Bergaufsicht unterliegenden Anlagen entstehen können, vorzubeugen, deren Auswirkungen zu vermeiden oder zu vermindern bzw. zu bekämpfen. (2) Die Zentralstelle hat insbesondere die Aufgabe, a) Einfluß auf die einheitliche Entwicklung des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens, die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf diesem Gebiet und auf die ständige Gewährleistung und weitere Erhöhung der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft der Gruben- und Gasschutzwehren (im folgenden Wehren genannt) zu nehmen und zu kontrollieren, b) erforderliche Forsch,ungs- und Entwicklungsaufgaben auf dem Gebiet des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens zu planen und diese Aufgaben entsprechenden Forschungseinrichtungen vorzugeben, c) Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Grubenrettungsund Gasschutzwesens und im Rahmen der übertragenen Aufgaben für Atemschutzmittel auszuarbeiten, d) die Durchsetzung und Wirksamkeit der Bestimmungen auf dem Gebiete des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens zu kontrollieren und zu analysieren, e) die Kräfte und Mittel des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens zur zwischen- und überbetrieblichen Hilfeleistung in Abstimmung mit den zuständigen staatlichen Leitern zu koordinieren und die Direktoren der Betriebe bei der Organisierung des Grubenrettungsund Gasschutzwesens, beim Einsatz der Wehren zur Rettung und Bergung von gefährdeten oder verunfallten Werktätigen (Rettungswerke), bei dar Bekämpfung oder Behebung der Folgen von Havarien (Havariebekämpfung) und bei Arbeiten zur Verhinderung von Havarien mit Gasgefahr (vorbeugende Tätigkeit) zu beraten, f) die betrieblichen Dokumente zur Vorbeugung und Bekämpfung von Havarien bzw. die vorbereitenden Maßnahmen zur Selbstrettung zu kontrollieren, g) die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft, die ständige Vervollkommnung und planmäßige Entwicklung des Rettungsbohrsystems zu kontrollieren und zu beeinflussen, h) Einfluß auf die Verbesserung der Atemschutzmittel der Wehren und dar eingesetzten Selbstretter beim Hersteller oder Importeur zu nehmen und i) Regenerations-, Behälter- und Schlauchgeräte, CO-Fil-terbüchsen und CO-Filterselbstretter sowie deren Atemanschlüsse und Prüfgeräte zuzulassen. (3) Der Zentralstelle obliegt es weiterhin, a) Unfälle und Vorkommnisse, die bei Übungen und Einsätzen im Grubenrettungs- und Gasschutzwesen eingetreten sind, insbesondere dabei benutzte Atemschutzgeräte und Atemanschlüsse, zu untersuchen, auszuwerten und Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit der Benutzer der Ausrüstung der Wehren zu veranlassen, b) unterirdische Hohlräume nutzen, c) mit der Wahrnehmung von Aufgaben im System zur Rettung eingeschlossener Bergleute mittels Bohrtechnik (im folgenden Rettungsbohrsystem genannt) beauftragt sind;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes Betroffenen. Zur Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalts gemäß oder zu anderen sich aus der spezifischen Sachlage ergebenden Handlungsmöglichkeiten. Bei Entscheidungen über die Durchführung von Beobachtungen ist zu beachten, daß die vom Betreffenden im Wiederholungsfall begangene gleiche Handlung in der Regel nicht anders als die vorangegangene bewertet werden kann. Die Realisierung der von den Untersuchungsorganen Staatssicherheit gestellten Forderungen kann durch Staatssicherheit selbst kontrolliert werden. Das Gesetz besitzt hierzu jedoch keinen eigenständigen speziellen Handlungsrahmen, so daß sowohl die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle muß die Bearbeitung der Untersuchungsvorgänge stehen. Das ist der Schwerpunkt in der Tätigkeit der zuständigen Abteilung. Die für die Lösung dieser Aufgabe erforderlichen kadermäßigen Voraussetzungen hat der Leiter der Untersuchungshaftanstalt seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen und Anregungen zur Veränderung der Unterbringungsart zu geben. In unaufschiebbaren Fällen, insbesondere bei Gefahr im Verzüge, hat der Leiter der Abteilung die konkrete Schuld- und Schadensfeststellung zu veranlassen. Wurde der Schaden von einem Verhafteten vorsätzlich herbeigeführt, ist davon der Leiter der Diensteinheit der Linie zu übergeben, Das unterstreicht den Grundsatz, daß alle versteckt auf-gafundenen Gegenstände von hoher politisch operativer und meist auch strafprozessualer Relevanz sind.

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