Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 44

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 44 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 44); 44 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 7. Februar 1986 Anordnung über das Statut der Zentralstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen vom 31. Dezember 1985 Auf der Grundlage des § 10 Abs. 5 der Verordnung vom 14. Januar 1970 über das Statut der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. II Nr. 11 S. 57) wird folgendes angeordnet: Rechtsstellung, Zuständigkeit und Aufgaben §1 Rechtsstellung (1) Die Zentralstelle für das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen (im folgenden Zentralstelle genannt) ist das staatliche Organ der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik (im folgenden Oberste Bergbehörde genannt) zur unmittelbaren Wahrnehmung der im Rahmen der staatlichen Bergaufsicht zu lösenden Aufgaben des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens. (2) Die Zentralstelle erfüllt ihre Aufgaben auf der Grundlage der Beschlüsse der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gesetze und anderen Rechtsvorschriften sowie der Anweisungen des Leiters der Obersten Bergbehörde. Sie gestaltet ihre Leitungstätigkeit unter Berücksichtigung der Eigenverantwortung der Kombinate, Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen, gesellschaftlichen Organisationen und Staatsorgane (im folgenden Betriebe genannt), die von der Zuständigkeit der Zentralstelle erfaßt werden. §2 Zuständigkeit Die Zentralstelle wird tätig 1. in Betrieben, die a) geologische, hydrogeologische, geophysikalische und geochemische Untersuchungen, die der Erforschung des. Aufbaus der Erdkruste sowie der Erkundung von Ressourcen der Erdkruste dienen, b) untertägige Arbeiten zur Auffahrung von Grubenbauen und Gewinnung mineralischer Rohstoffe, c) übertägige Arbeiten zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas sowie Arbeiten zu- deren Fortleitung, d) Arbeiten zur unterirdischen behälterlosen Speicherung von Gasen und Flüssigkeiten, e) Arbeiten zur unterirdischen Deponie, f) Arbeiten zur Gewinnung geothermischer Energie und zu weiteren Nutzungen der Erdkruste, g) Arbeiten zur Sicherung und Verwahrung untertägiger bergbaulicher Anlagen, unterirdischer Hohlräume, Untergrundspeicher, unterirdischer Deponien und unterirdischer geothermischer Anlagen durchführen; 2. in Betrieben, die a) unterirdische Hohlräume, Untergrundspeicher und unterirdische Deponien hersteilen, erweitern oder in-standsetzen, 3. in den der staatlichen Bergaufsicht unterliegenden Kohleveredlungsanlagen, Aufbereitungsanlagen und Kalifabriken, sofern technologisch bedingt Gefahren durch gesundheitsgefährdende Gase und Dämpfe, Sauerstoffmangel oder explosible Gasgemische auftreten können. §3 Aufgaben (1) Das Grubenrettungs- und Gasschutzwesen beinhaltet die Gesamtheit der Forderungen, Maßnahmen, Mittel und Methoden, die dazu dienen, Havarien und Gefährdungen von Menschen, die infolge des Wirkens von spezifischen einschließlich von Gasgefahren im Bergbau, in unterirdischen Hohlräumen,, in unterirdischen Deponien, bei der Nutzung der Erdwärme sowie in weiteren der staatlichen Bergaufsicht unterliegenden Anlagen entstehen können, vorzubeugen, deren Auswirkungen zu vermeiden oder zu vermindern bzw. zu bekämpfen. (2) Die Zentralstelle hat insbesondere die Aufgabe, a) Einfluß auf die einheitliche Entwicklung des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens, die Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts auf diesem Gebiet und auf die ständige Gewährleistung und weitere Erhöhung der Einsatzbereitschaft und Schlagkraft der Gruben- und Gasschutzwehren (im folgenden Wehren genannt) zu nehmen und zu kontrollieren, b) erforderliche Forsch,ungs- und Entwicklungsaufgaben auf dem Gebiet des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens zu planen und diese Aufgaben entsprechenden Forschungseinrichtungen vorzugeben, c) Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Grubenrettungsund Gasschutzwesens und im Rahmen der übertragenen Aufgaben für Atemschutzmittel auszuarbeiten, d) die Durchsetzung und Wirksamkeit der Bestimmungen auf dem Gebiete des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens zu kontrollieren und zu analysieren, e) die Kräfte und Mittel des Grubenrettungs- und Gasschutzwesens zur zwischen- und überbetrieblichen Hilfeleistung in Abstimmung mit den zuständigen staatlichen Leitern zu koordinieren und die Direktoren der Betriebe bei der Organisierung des Grubenrettungsund Gasschutzwesens, beim Einsatz der Wehren zur Rettung und Bergung von gefährdeten oder verunfallten Werktätigen (Rettungswerke), bei dar Bekämpfung oder Behebung der Folgen von Havarien (Havariebekämpfung) und bei Arbeiten zur Verhinderung von Havarien mit Gasgefahr (vorbeugende Tätigkeit) zu beraten, f) die betrieblichen Dokumente zur Vorbeugung und Bekämpfung von Havarien bzw. die vorbereitenden Maßnahmen zur Selbstrettung zu kontrollieren, g) die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft, die ständige Vervollkommnung und planmäßige Entwicklung des Rettungsbohrsystems zu kontrollieren und zu beeinflussen, h) Einfluß auf die Verbesserung der Atemschutzmittel der Wehren und dar eingesetzten Selbstretter beim Hersteller oder Importeur zu nehmen und i) Regenerations-, Behälter- und Schlauchgeräte, CO-Fil-terbüchsen und CO-Filterselbstretter sowie deren Atemanschlüsse und Prüfgeräte zuzulassen. (3) Der Zentralstelle obliegt es weiterhin, a) Unfälle und Vorkommnisse, die bei Übungen und Einsätzen im Grubenrettungs- und Gasschutzwesen eingetreten sind, insbesondere dabei benutzte Atemschutzgeräte und Atemanschlüsse, zu untersuchen, auszuwerten und Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Sicherheit der Benutzer der Ausrüstung der Wehren zu veranlassen, b) unterirdische Hohlräume nutzen, c) mit der Wahrnehmung von Aufgaben im System zur Rettung eingeschlossener Bergleute mittels Bohrtechnik (im folgenden Rettungsbohrsystem genannt) beauftragt sind;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Bestimmungen für den Verteidigungszustand unter besonderer Berücksichtigung der Kennziffer. Das Ziel der spezifisch-operativen Informations- und Auswertungstätigkeit unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes. Grundlage der laufenden Versorgung mit materiell-technischen Mitteln und Versorgungsgütern ist der zentrale Berechnungsplan Staatssicherheit . Zur Sicherstellung der laufenden Versorgung sind im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei dem Vollzug der Untersuchungshaft und dem Umgang mit den Verhafteten, vor allem zur Wahrung der Rechte und zur Durchsetzung ihrer Pflichten, einschließlich der in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten.

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