Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 421

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 421 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 421); 1986 Berlin, den 29. Oktober 1986 Teil I Nr. 32 Tag . Inhalt Seite i5. 9. 86 Anordnung über die Weiterbildung von Lehrkräften der Fremdsprachenausbildung am Institut zur Weiterbildung der Fremdsprachenlehrkräfte 421 18. 9.86 Dritte Durchführungsbestimmung zur. Verordnung über die Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften 422 6.10. 86 Fünfte Durchführungsbestimmung zum Kulturgutschutzgesetz Befugnisse des Kurators bei der ordnungsgemäßen Verwaltung von gefährdetem Kulturgut 423 Anordnung über die Weiterbildung von Lehrkräften der Fremdsprachenausbildung am Institut zur Weiterbildung der Fremdsprachenlehrkräfte vom 15. September 1986 Zur weiteren Erhöhung des Niveaus der Fremdsprachenausbildung wird auf der Grundlage der Hochschullehrerberufungsverordnung (HBVO) vom 6. November 1968 (GBl. II Nr. 127 S. 997; Ber. GBl. II Nr. 131 S. 1055), zuletzt geändert durch die Vierte Verordnung vom 19. Februar 1985 (GBl. I Nr. 7 S. 81), und der Mitarbeiterverordnung (MVO) vom 6. November 1968 (GBl. II Nr. 127 S. 1007) und im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 (1) Diese Anordnung regelt die zentrale Weiterbildung der Hoch- und Fachschullehrer sowie der wissenschaftlichen Mitarbeiter (nachfolgend. Lehrkräfte genannt) zur Vervollkommnung ihres Wissens und Könnens in den Sprachen Russisch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch (nachfolgend Weiterbildung genannt) am Institut zur Weiterbildung der Fremdsprachenlehrkräfte (IWF). (2) Diese Anordnung gilt für alle Universitäten, Hoch- und Fachschulen (nachfolgend Einrichtungen genannt) mit Ausnahme der Hoch- und Fachschulen der Nationalen Volksarmee, der Grenztruppen und der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane sowie der gesellschaftlichen Organisationen. (3) Diese Anordnung gilt für alle Lehrkräfte, die an den Einrichtungen in der Fremdsprachenausbildung sowie der Fremdsprachenlehrer- und Sprachmittlerausbildung tätig sind. §2 (1) Die Lehrkräfte nehmen mindestens einmal in 5 Jahren an einer Form der Weiterbildung teil. (2) Zur Weiterbildung für Russischlehrkräfte finden Kurse am IWF statt. Das IWF organisiert die Teilnahme von Russischlehrkräften an Kursen in der Sowjetunion sowie die Teil- nahme am Fernstudium am Institut für russische Sprache (Puschkin-Institut) in Moskau. i (3) Zur Weiterbildung von Lehrkräften der englischen, französischen, spanischen und portugiesischen Sprache finden Kurse am IWF statt. (4) Das IWF veröffentlicht jeweils für den Fünfjahrplanzeitraum die Ausschreibung der geplanten Kurse. (5) Studien- oder Qualifizierungsreisen ins Ausland sowie beruflicher Einsatz im Ausland können als Weiterbildung in der entsprechenden Fremdsprache anerkannt werden. §3 (1) Die Einrichtungen nehmen in die Kaderentwicklungspläne Festlegungen zur Weiterbildung der Lehrkräfte auf. Sie melden ihren Bedarf an Weiterbildungsplätzen auf der Grundlage der Kaderentwicklungspläne jeweils für den nächsten Fünf jahrplanzeitraum an das IWF. (2) Die dem Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen nicht direkt unterstehenden Einrichtungen melden ihren Bedarf jeweils für den nächsten Fünfjahrplanzeitraum über das zuständige zentrale staatliche Organ an das IWF. (3) Bei der Entscheidung für Weiterbildungskurse und bei der terminlichen Festlegung sind zu berücksichtigen: eine mindestens dreijährige Lehrtätigkeit vor Teilnahme am ersten Lehrgang, die im Kaderentwicklungsplan vorgesehene Perspektive, die Art der Tätigkeit und der Qualifizierungsstand, Alter und andere persönliche Voraussetzungen, andere Weiterbildungsmaßnahmen, bei Russischlehrkräften ein sinnvoller Wechsel zwischen den unterschiedlichen, inhaltlich aufeinander abgestimmten Weiterbildungskursen. §4 (1) Die Verantwortung für den Inhalt und die Organisation der Weiterbildung in der DDR trägt das IWF. (2) Das IWF erarbeitet auf der Grundlage der Bedarfsmeldungen die Aufteilung der Weiterbildungsplätze auf die Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil I für die Monate Juli August September 1986;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit der erfordert, daß wir zu jeder Zeit die Lage im Innern voll beherrschen. Deshalb brauchen wir in verstärktem Maße von den Informationen zum rechtzeitigen Erkennen und Beseitigen von feindlich-negative Handlungen begünstigenden Umständen und Bedingungen sowie zur Durchsetzung anderer schadensverhütender Maßnahmen zu nutzen. Damit ist in den Verantwortungsbereichen wirksam zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage an der Staatsgrenze der und den daraus resultierenden politisch-operativen Konsequenzen und Aufgaben. Es handelt sich dabei vor allem um neue Aspekte der politischoperativen Lage an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den zuständigen operativen Diensteinheiten offizielle und inoffizielle Beweise zu erarbeiten und ins Verhältnis zu den gestellten Untersuchungszielen und Versionen zu setzen.

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