Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 400

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 400 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 400); 400 Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 4. September 1986 Bearbeitung oder sonstigen Zwecken (z. B. Kochen, Braten, Backen, Rösten, Trocknen, Bügeln) ausgesetzt werden, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. 4. Als Diebstahl gilt die Wegnahme einer Sache, um sie sich oder anderen rechtswidrig zuzueignen. 5. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn jemand Sachen wegnimmt, um diese sich oder anderen rechtswidrig zuzueignen und zu diesem Zweck a) in ein Gebäude oder den Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels Werkzeuge oder falscher Schlüssel eindringt; b) in einem Gebäude oder dem Raum eines Gebäudes Türen oder Behältnisse erbricht oder zum öffnen von Türen oder Behältnissen Werkzeuge oder falsche Schlüssel verwendet; * c) den Diebstahl zur Nachtzeit in einem Gebäude oder dem Raum eines Gebäudes begeht, wenn er sich in diebischer Absicht dort eingeschlichen oder in dieser Absicht darin verborgen hatte; d) den Diebstahl in einem Gebäude, im Raum eines Gebäudes oder aus einem darin befindlichen Behältnis unter Anwendung der richtigen Schlüssel begeht, sofern er diese durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Raub an sich gebracht hat. Voraussetzung ist jedoch, daß die Wegnahme der Schlüssel nicht durch fahrlässiges Verhalten, wie z. B. durch das Hinlegen auf Fensterbretter, unter Fußabtreter, in Briefkästen, auf Schränke oder durch Steckenlassen u. dgl. ermöglicht wurde; e) in ein durch ein geschlossenes Verdeck und verschlossene Türen gesichertes Kraftfahrzeug auch Wohnanhänger einbricht oder in das Kraftfahrzeug eingebaute, durch Schloß gesicherte Behältnisse erbricht. 6. Als Erdrutsch gilt jede natürliche Erdbewegung an Hängen ohne menschliche Beeinflussung oder als Folge menschlicher Maßnahmen. 7. Als Explosion gilt eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Bei einer Explosion von Behältern irgendwelcher Art (Kesseln, Apparaten, Rohrleitungen usw.) wird noch vorausgesetzt, daß die Wandung eine Trennung in solchem Umfang erleidet, daß durch Ausströmen von Gas, Dampf oder Flüssigkeit ein plötzlicher Ausgleich der Spannungen innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. 8. Gegenstände des persönlichen Reisebedarfs sind Sachen, die zum Gebrauch oder Verbrauch während der Dauer der Reise bestimmt sind, einschließlich der am Körper getragenen Kleidung, nicht aber z. B. Kraftstoff, zum Verkauf bestimmte Sachen, Tiere, Gegenstände zur Ausübung eines Berufes oder Gewerbes. 9. Als Leitungswasser gilt Wasser, das aus Wasserzulei-tungs- und Wasserableitungs-, Warmwasserversorgungs-und Zentralheizungsanlagen austritt, nicht aber Plansch-oder Reinigungswasser. 10. Der Neuwert wird unter Berücksichtigung der preisrechtlich zulässigen Preise am Tage des Schadens bestimmt und richtet sich nach den ortsüblichen Kosten der Wiederherstellung im bisherigen Umfang oder dem Wiederbeschaffungspreis einer gleichwertigen Sache. 11. Raub ist die Entwendung von versicherten Sachen unter Anwendung von Gewalt gegen eine Person oder von Drohung mit Gefahr für Leben oder Gesundheit. 12. Als Reise im Sinne der Bedingungen gelten Reisen mit einer Dauer von 2 Kalendertagen an. Fahrten innerhalb des Wohnortes, Fahrten von und zur Arbeitsstätte sowie zum und vom eigenen Wochenendgrundstück und der Aufenthalt auf demselben gelten nicht als Reise. 13. Als Schmelzwasser gilt Wasser, das infolge der Einwirkung wechselnder Witterungseinflüsse aus Schnee und Eis entsteht und durch Dächer oder Mauerwerk in Gebäude dringt. 14. Als- Schneedruck gilt jede durch Schneefall natürlich angesammelte Schneemasse, die durch ihre Last Schäden an den versicherten Sachen verursacht. 15. Als Sturm gilt ein Wind mit einer Spitzengeschwindigkeit von 15 m/s an. Ist diese Windgeschwindigkeit für den Schadenort nicht feststellbar, so wird sie angenommen, wenn festgestellt wird, daß die Luftbewegung in der Umgebung der Schadenstelle ebenfalls Sachschäden an einwandfrei beschaffenen Gebäuden oder Sachen angerichtet hat oder daß der Schaden bei der einwandfreien Beschaffenheit der versicherten Gebäude oder Sachen nur durch Sturm entstanden sein kann. 16. Ein Taschendiebstahl liegt vor, wenn aus Handtaschen, Einkaufstaschen oder anderen Taschen sowie den am Körper getragenen bzw. an unbewachten Garderoben abgelegten Sachen Gegenstände entwendet werden. 17. Als Überschwemmung gilt jede Ansammlung von Wasser aus naturbedingter Ursache auf der Erdoberfläche bzw. Kellersohle, die nicht durch Austritt aus Wasserversorgungsanlagen entstanden ist. 18. Versicherte im Sinne der Versicherungsbedingungen sind alle zum Haushalt des Versicherungsnehmers gehörenden Personen. Wird die häusliche Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer aufgehoben, endet der Versicherungsschutz für die betreffenden Versicherten spätestens 3 Monate nach diesem Zeitpunkt. In der Haftpflichtversicherung sind darüber hinaus auch diejenigen Personen Versicherte, die dem Versicherungsnehmer oder anderen Versicherten unentgeltlich Hilfe leisten, im Haushalt des Versicherungsnehmers beschäftigt sind, x bei der Ausübung dieser Tätigkeit. 19. Als Wohnraum gilt ein zum ständigen Aufenthalt für Wohnzwecke bestimmter Raum (Wohn-, Wohnschlaf-, Schlaf-, Kinderzimmer u. dgl.). Wohnnebenräume innerhalb und außerhalb der Wohnung, die Nebenfunktionen des Wohnens dienen, wie Vorraum, Küche, Bad, Abstellraum u. ä., gelten nicht als Wohnraum. 20. Der Zeitwert ergibt sich aus dem Neuwert unter Abzug eines der Abnutzung durch Alter, Gebrauch oder sonstige Einflüsse entsprechenden Betrages. Bei Gebäuden ist dabei noch die voraussichtliche Restnutzungsdauer maßgebend. Herausgeber. Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Klosterstraße 47. Berlin, 1020 Redaktion: Klosterstraße 47, Berlin, 1020, Telefon: 233 36 22 - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Otto-Grotewohl-Str. 17, Berlin, 1086, Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post - bezugspreis: monatlich Teil I ,80 M, Teil II 1, M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten ,15 M, bis zum Umfang von 16 Seiten ,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten .40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten ,55 M je Exemplar, je weitere 16 seiten ,15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt. Postschließfach 696. Erfurt. 5010. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, Neustädtische Kirchstraße 15, Berlin, 1080, Telefon: 229 22 23. Artikel-Nr. (EDV) 505 003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) ISSN 0138 1644;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit führten zur Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen Personen. Das bedeutet gegenüber dem Vorjahr, wo auf dieser Grundlage gegen Personen Ermittlungsverfahren eingeleitet wurden, eine Steigerung um, Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß vor allem die Befugnisse der Untersuchungsorgane Staatssicherheit mit hohem politischen und politisch-operativen Nutzeffekt zur Anwendung gelangen. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst einheiten der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit. Zur Organisierung des staatsfeindlichen Menschenhandels Feststellungen zu weiteren Angriffen gegen die Staatsgrenze Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie zur Aufklärung anderer politischioperativ bedeutsamer Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus, die zielgerichtete Nutzbarmachung von Archivmaterialien aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin und zur Durchsetzung von Maßnahmen zu deren strafrechtlichen Verfolgung sowie zur Auseinandersetzung mit dem von der ausgehenden Revanchismus, die Unterstützung operativer Diensteinheiten Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit ihnen, die Unterstützung dieser Kräfte mit Geld und eingeschleuster antisozialistischer Literatur, der Publizierung von ihnen verfaßter diskriminierender Schriften und deckte die Verbindung durch konspirative Mittel.

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