Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 396

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 396 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 396); 396 Gesetzblatt Teil I Nr. 28 Ausgabetag: 4. September 1986 Anordnung Nr. 31 über die Gewinnung und Wiederverwendung gebrauchter Baumaterialien vom 8. August 1986 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung vom 3. November 1983 über die Gewinnung und Wiederverwendung gebrauchter Baumaterialien (GBl. I Nr. 31 S. 307) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Organe folgendes angeordnet: §1 (1) Der § 3 erhält folgenden neuen Absatz 2: „ (2) Beim Einsatz gebrauchter Baumaterialien hat der Baubetrieb bei der Planung und Abrechnung der Bauproduktion die geltenden Preise gemäß den Rechtsvorschriften2 in Anwendung zu bringen, soweit er diese Baumaterialien selbst wiederverwendet. Dem Auftraggeber ist gemäß § 4 Abs. 4 nur der auf den Zeitwert abgeminderte Industrieabgabepreis der gebrauchten Baumaterialien zu berechnen. Die Differenz zwischen dem Neuwert und dem auf den Zeitwert abgeminderten Industrieabgabepreis wiedergewonnener Baumaterialien ist in Rechnungsführung und Statistik wie bauseitig gestelltes Material zu behandeln. Bei der Rechnungslegung an den Auftraggeber ist der vorgenannte Differenzbetrag als Gutschrift auszuweisen. “ (2) Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3. (3) Der § 3 erhält folgenden neuen Absatz 4: „(4) Die mit eigenen Arbeitskräften des Baubetriebes erbrachten Leistungen für die Aufarbeitung und Regenerierung sind, soweit nicht andere Rechtsvorschriften die Bewertung regeln, gemäß den Preisanordnungen, Preisbewilligungen bzw. den auf der Grundlage der Kalkulationsrichtlinien gebildeten Verrechnungspreisen als industrielle Warenproduktion zu planen und abzurechnen.“ (4) Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 5, und der bisherige Absatz 4 wird Absatz 6. §2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie ist erstmalig für die Ausarbeitung und Durchführung des Volkswirtschaftsplanes 1987 anzuwenden. Berlin, den 8. August 1986 Der Minister für Bauwesen I. V.: Martini Staatssekretär 1 Anordnung Nr. 2 vom 22. Februar 1984 (GBl. I Nr. 6 S. 79) 2 z. Z. gelten die Anordnung Nr. Pr. 211 vom 20. Mal 1982 über die Industriepreise für Neubauleistungen und die Anordnung Nr. Pr. 212 vom 20. Mai 1982 über die Industriepreise für Baureparaturen (Sonderdruck Nr. 1090 des Gesetzblattes). Anordnung Nr. 51 über die Allgemeinen Bedingungen für freiwillige Sach- und Haftpflichtversicherungen der Bürger vom 1. September 1986 Im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz wird auf der Grundlage des Zivilgesetzbuches der Deutschen Demokratischen Republik vom 19. Juni 1975 (GBl. I Nr. 27 S. 465) folgendes angeordnet: §1 Die Allgemeinen Bedingungen für die Erweiterte Haushaltversicherung Ausgabe 1986 (Anlage) werden erlassen. 1 Anordnung Nr. 4 vom 29. November 1984 (GBl. I Nr. 37 S. 448) §2 (1) Die Allgemeinen Bedingungen für die Erweiterte Haushaltversicherung berühren nicht bestehende Verträge über Hausrat-Zeitwert-, Hausrat-Neuwert- und Haushaltversicherungen. (2) Die Bürger haben auch weiterhin die Möglichkeit, Haushaltversicherungen nach den Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung Ausgabe 1977 abzuschließen. §3 Die Staatliche Versicherung der Deutschen Demokratischen Republik ist verpflichtet, die Bürger über die Erweiterte Haushaltversicherung zu informieren und sie auf ihren Wunsch hin zu beraten. Auf Antrag der Bürger werden die im § 2 Abs. 1 genannten Versicherungsverträge auf die Erweiterte Haushaltversicherung umgestellt. §4 Diese Anordnung tritt am 1. November 1986 in Kraft. Berlin, den 1. September 1986 Der Minister der Finanzen Höfner Anlage zu vorstehender Anordnung Allgemeine Bedingungen für die Erweiterte Haushaltversicherung Ausgabe 1986 Versicherungsschutz für die Sachen des Haushaltes §1 (1) Versichert sind: a) sämtliche zum Haushalt des Versicherungsnehmers und der Versicherten gehörenden Sachen, Bargeld und Gutscheine bis zu insgesamt 2 000 M, Wertpapiere, Schmuckgegenstände, Edelmetalle, Sparbücher, Schecks (außer Reiseschecks) sowie Sammlungen. Über Wertpapiere und Sammlungen, deren Wert insgesamt 3 000 M übersteigt, sind gesondert aufzubewahrende Verzeichnisse v zu führen; b) Kleinvieh, Futter- und Streuvorräte auf dem Wohn-grundstück; c) Arbeitsgeräte und Materialien zur Ausübung einer nebenberuflichen Tätigkeit bzw. Feierabendarbeit sowie Erzeugnisse aus einer solchen Tätigkeit; d) Werkzeuge, Ersatz- und Zubehörteile von nicht gewerbsmäßig genutzten Motor- und Wasserfahrzeugen, soweit sie mit dem Fahrzeug nicht fest verbunden oder in ihm nicht unter Verschluß auf bewahrt sind; e) Sachen gemäß den Buchstaben a bis d, die fremdes Eigentum sind und sich im Besitz des Versicherungsnehmers oder der Versicherten befinden; f) Baumaterialien und Gegenstände, z. B. Badeöfen, Badewannen und Waschbecken, die zum Um- und Ausbau gemieteter Wohn- und Wohnnebenräume bestimmt und Eigentum des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten sind; g) Ruder-, Paddel- und Schlauchboote ohne Motor sowie Segelbretter gegen Schäden durch Brand, Explosion und Luftfahrzeuge, Leitungswasser,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiigten Organen verantwortlich. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, zur Verbesserung der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen sowie die Sicherheit des Flugverkehrs gefährdet. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie die internationalen Beziehungen der beeinträchtigen. werden nach dem Gesetz über die strafrechtliche Verantwortlichkeit wegen Entführung von Luf tfahrzeugen., als Verbrechen unter Strafe gestellt. Darüber hinaus erreicht die in der Regel die Qualität von Staatsverbrechen. Flugzeugentführer sind prinzipiell feindliche Kräfte, die auf der Grundlage des Gesetzes durchzuführenden Maßnahmen in die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit einzuordnen, das heißt sie als Bestandteil tschekistischer Arbeit mit den spezifischen operativen Prozessen zu verbinden. Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

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