Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 392

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 392 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 392); 392 Gesetzblatt Teil I Nr: 27 Ausgabetag: 26. August 1986 Unters chreitung der Verbrauchsnormen, vor allem durch Reduzierung der Streu-, Bruch- und Verarbeitungsvenlruste, wird eine materielle' Anerkennung in Höhe von 20 Prozent des ökonomischen Nutzens gewährt. Der Prozentsatz kann erhöht werden, wenn pro Werktätigen (VbE) und Monat 20 M nicht erreicht werden. Die Prämiensiumme darf jedoch nicht höher als 50 Prozent der nachgewiesenen Einsparung sein. (6) Die Höhe der materiellen Anerkennung für den einzelnen Werktätigen des Produktdomskollektivs ergibt sich .aus der kollektiv erarbeiteten Gesamtsumme. Sie ist entsprechend dem sozialistischen Leistungsprinzip vom Leiter des Produktionskollektivs in Übereinstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung festzulegen. (7) Die Höhe der materiellen Anerkennung ist für jeden Objekt- und Brigadevertrag zu ermitteln. Für einen Zeitraum von 6 Monaten sind Unterschreitungen dar Vorgaben mit Überschreitungen zu saldieren. Dabei darf die. in den Rechtsvorschriften3 festgelegte Höchstbegrenzung nicht überschritten werden. (8) Die Finanzierung der materiellen Anerkennung hat aus den erzielten Kosteneinsparungen zu erfolgen. (9) Die als materielle Anerkennung an die Werktätigen gezahlten Beträge für die Einsparung von Energieträgern und Material sind steuerfrei und unterliegen nicht der Beitrags-pülicht zur Sozialversicherung. Sie sind nicht in die Berechnung des Durchschnittslohnes einzubeziehen. (10) Für die Stimulierung der Gewinnung und Wiederverwendung von gebrauchten Baumaterialien, Bauelementen und Ausstellungsgegenständen sind die dafür geltenden Rechtsvorschriften anzuwenden.4 § 10 Leistungsprämien (1) Die Verwendung von Mitteln des Betriebsprämienfonds für die materielle Stimulierung hoher Leistungen der nach Objekt- .und Brigadeverträgen arbeitenden Produktionskollektive und der Kollektive, die mit ihrer Arbeit wesentliche Voraussetzungen für die kontinuierliche und effektive Anwendung von Objekt- und Brigadeventrägen schaffen, ist jährlich dm Betriebskollektivvertrag zu vereinbaren. (2) Die Gewährung von Zielprämien ist vorzusehen für die beschleunigte Überleitung wissenschaftlich-technischer Neuerungen in die Produktion, für Maßnahmen zur weiteren Verkürzung der Bauzeiten sowie für die Sicherung gesellschaftspolitisch und volkswirtschaftlich wichtiger Übergabetermine. Dafür sind aiuch Mittel des Verfügungsfonds einzusetzen. (3) Für die Gewährung der Jahresendprämie sind den Arbeitskollektiven und einzelnen Werktätigen Leistungskriterien vorzugeben, die mit den ökonomischen Zielstellungen in den Objekt- und Brigadeverträgen übereinstimmen bzw. die exakte Vorbereitung, materiell-technische Sicherung oder Abrechnung der Verträge fördern. Die Erfüllung dieser Leistungskriterien ist über das Haushaltsbuch zu kontrollieren und abzurechnen. §11 Auszeichnung mit einer Ehrenurkunde (1) Produktionskollektive, die kontinuierlich mit hervor-, ragenden Ergebnissen nach Objekt- und Brigadeverträgen arbeiten, können mit einer Ehrenurkunde für die erfolgreiche Arbeit nach Objekt- und Brigadeverträgen ausgezeichnet werden. Z. Z. gilt die Anordnung vom 3. November 1983 über die Gewinnung und Wiederverwendung gebrauchter Baumaterialien (GBl. I Nr. 31 S. 307) ln der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 22. Februar 1984 (GBl. I Nr. 6 S. 79). (2) Die Auszeichnung erfolgt jährlich anläßlich des Tages des Bauarbeiters durch die Generaldirektoren und Bezirksbaudirektoren in Übereinstimmung mit der Kombinatsge-werkschaftsleatung bzw. Betriebsgewerkschaftsleitung. (3) Die Auszeichnung kann mit, einer materiellen Anerkennung bis zu 100 M je Kollektivmitglied aus dem Betriebsprämienfonds bzw. Verfügungsfonds verbunden werden. Abschnitt IV ' Schlußbestimmungen §12 Die Arbeit nach Objekt- und Brigadeverträgen ist diurch die Generaldirektoren, Bezirksbaudirektoren und Leiter der Abteilung Landwirtschaft der Räte der Bezirke in engem Zusammenwirken mit den Kombinatsgewerkschaftsleitungen und Bezirksvorständen der Industriegewerkschaft Bau-Holz zu fördern, zu unterstützen und regelmäßig zu kontrollieren. § 13 (1) Diese Anordnung tritt am 1. September 1986 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 26. Juni 1974 über die Anwendung der Slobin-Methode im Bauwesen (Sonderdruck Nr. 777 des Gesetzblattes) außer Kraft. Berlin, den 11. August 1986 Der Minister für Bauwesen Junker Anlage zu vorstehender Anordnung Abrechnung der Arbeit nach Objekt- und Brigadeverträgen auf Baustellen A, Allgemeine Angaben 1 Bezeichnung, des Objektes: 2. Leistungsumfang (WE( m3, umbauter Raum, m m, usw.): 3. Standort: 4. Bauzeit (von - bis): 5. Kostenstelle: 6. Kostenträger: 7, Anzahl der Mitglieder des Produktionskollektivs: darunter Produktionsarbeiter: B, Technisch-ökonomische Kennzehlen lfd. Nr, Bezeichnung der Kennzahl ME Plan/ Vorgabe Ist Erfüllung/ Einsparunc 1. Leistungsumfang lt. Objekt-und Brigadevertrag (zu IAP) TM 2. Verarbeitungspreis TM 3. Gesamt selbstkosten TM 3.1. darunter: Materialkosten TM 3.2. Lohnkosten TM 3.3. Fremde Hilfsleistungen (ohne Kooperation) TM 4. Vorgabestunden1 h 5. Leistung je Stunde (Zlf. 1 : Zif. 4) M/h 6. Kostensatz (Zif. 1 : Zif.3) % 7. Qualitätsnote Note 8. Bauzeit lt. Vertrag Togo 9. Materielle Anerkennung für die Einsparung von Material M 9.1. darunter für: Wiedergewinnung von Material M 9.2. Einsparung von Kraftstoff bei Kfz. M 1) Normzeit ♦ Vorgabe von Nebenstunden Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Klosterstraße 47, Berlin, 1020 - Redaktion: Klosterstraße 47, Berlin, 1020, Telefon: 233 36 22 Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Otto-Grotewohl-Str. 17, Berlin, 1086, Telefon: 233 45 01 Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post - Bezugspreis: monatlich Teil I -,80 M, Teil II 1,-M Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten ,15 M, bis zum Umfang von*l6 Seiten ,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten -,40 M, bis zum Umfang von 48 Seiten ,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten ,15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, Postschließfach 696, Erfurt, 5010. Außerdem besteht Kaufmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, Neustädtische Kirchstraße 15, Berlin, 1080, Telefon: 2292225. Artikel-Nr. (EDV) 505 003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollenoffsetdruck) ISSN 0138 1644;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 392 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 392) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 392 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 392)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft für das Leben und die Gesundheit von Menschen oder bedeutenden Sachwerten. Diese skizzierten Bedingungen der Beweisführung im operativen Stadium machen deutlich, daß die Anforderungen an die politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung sowie ein konkretes, termingebundenes und kontrollfähiges Programm der weiteren notwendigen Erziehungsarbeit mit den herauszuarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X