Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 353

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 353 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 353); Gesetzblatt Teil I Nr. 24 Ausgabetag: 29. Juli 1986 353 forderungen gemäß Anlage 1 entsprechen. Dies gilt auch für importierte Getränkeschankanlagen.- (2) Der Umgang mit Druckgefäßen und ortsunbeweglichen Druckbehältern unterliegt den Bestimmungen des Gesund-heits-, Arbeits- und Brandschutzes* 1. (3) Bier kann mittels Kohlendioxid oder eines Gemisches von Kohlendioxid und Luft gefördert werden. Luft, die zur Förderung von Bier mittels Kompressor angesaugt wird, muß beim Ausgang aus dem Kompressor durch Spezialfilter vollständig von Schmutz, Feuchtigkeit und Mikroorganismen gereinigt sein und darf das Bier nicht nachteilig beeinflussen. Die Spezialfilter sind bei Benutzung gemäß der Betriebsanweisung zu reinigen. (4) Die Förderung des Bieres mittels eines Gemisches von Kohlendioxid und Luft ist nur gestattet, wenn gesichert ist, daß die Standzeiten des angestochenen Bieres in den Gebinden 5 Tage nicht überschreiten. (5) Alkoholfreie Erfrischungsgetränke sind ausschließlich mittels Kohlendioxid zu fördern. §7 Reinigung der Anlagen (1) Teile von Getränkeschankanlagen, die unmittelbar mit den Getränken in Berührung kommen, sind ausschließlich nach den in Anlage 2 aufgeführten Verfahren zu reinigen. (2) Getränkeleitungen, die nach einem der in Anlage 2 aufgeführten Verfahren nicht gereinigt werden können, sind entsprechend den Festlegungen dieser Anordnung zu verändern. (3) Getränkeleitungen sind beim Wechsel der Getränkeart, jedoch mindestens im Abstand von 14 Tagen zu reinigen. (4) Über die Reinigung ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. §8 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1986 in Kraft. Berlin, den 7. Juli 1986 Der Minister für Gesundheitswesen Prof. Dr. sc. med. Mecklinger 1 Z. Z. gilt der DDR-Standard Druckgefäße TGL 30330. Anlage 1 zu § 6 Abs. 1 vorstehender Anordnung Anforderungen an Getränkeschankanlagen 1. Allgemeine Grundsätze 1.1. Getränkeschankanlagen müssen so beschaffen sein, daß die Ausschenktemperatur der Getränke -f-15 °C nicht überschreitet. 1.2. Werden Getränke ausgeschenkt, sind benutzte Trinkgefäße ausgenommen Einwegtrinkgefäße in einem Spülbecken mit kontinuierlichem Wasserwechsel zu reinigen. 1.3. Der Eiskasten darf nur zum Kühlen von Getränken benutzt werden. 2. Getränkeleitungen 2.1. ■ Die Getränkeleitungen müssen in derselben Reihenfolge wie die zugehörigen Zapfhähne von links nach rechts verlegt sein. Sie müssen überall eine glatte Innenfläche und vom Getränkebehälter bis zum Auslauf der Zapfhähne einen durchweg gleichmäßigen inneren Kreisquerschnitt aufweisen und frei von Knicken, Quetschungen, Verdrehungen und scharfen Krümmungen sein. Der Innendurchmesser von Getränkeleitungen muß 10 mm betragen; für Getränkeautomaten können die Getränkeleitungen unterschiedliche Durchmesser aufweisen. Zur Überwachung ihres Zustandes müssen sie überall dort zugänglich sein, wo eine nachteilige Veränderung ihrer vorgeschriebenen Beschaffenheit eintre-ten kann. Rohrverbindungsstellen in den Getränkeleitungen sind soweit wie möglich zu vermeiden oder sichtbar auszuführen. 2.2. Das Abdichten oder das Verbinden von Teilen der Getränkeleitungen mit Werkstoffen, die die Getränke nachteilig beeinflussen, ist unzulässig. 2.3. Die Getränkeleitungen sollen so kurz wie möglich sein. Alle Leitungen sind mit Gefälle fest und zum Getränkebehälter hin zu verlegen; sie müssen sich nach beiderseitigem öffnen der Leitung von selbst restlos entleeren. In begründeten Fällen kann von dieser Regelung abge-wichen werden. Die Getränke dürfen nicht in die Getränkebehälter zurückgedrückt werden. 2.4. Getränkeleitungen müssen in der gesamten Länge aus demselben Werkstoff gefertigt sein1. Diese Regelung betrifft nicht Getränkeautomaten, Zapfgeräte, den Kühlschlangenteil und die bewegliche Leitung zwischen Anstichrohr und festverlegtem Leitungsteil. 2.5. Eingebaute Kühleinrichtungen müssen so beschaffen sein, daß bei einem Schaden eine Verunreinigung der Getränke durch das Kühlmittel ausgeschlossen ist. 2.6. Verteiler sind mit den Rohren der Getränkeleitungen fest zu verbinden und so in der Nähe der Getränkebehälter anzubringen, daß die zu den Getränkebehältern führenden Leitungsteile die Länge von 2 m nicht überschreiten. 3. Prüfvorrichtungen 3.1. In jeder Getränkeleitung ist möglichst in der Mitte zwischen Getränkebehälter und Zapfhahn eine Prüfvorrichtung anzubringen, die jederzeit die Prüfung des Zustandes im Inneren der Getränkeleitung gestattet; sie muß zugänglich und fest mit der Leitung verbunden sein. 3.2. Bei Getränkeleitungen, die ohne besondere Vorrichtungen in ihrer ganzen Länge geprüft werden können oder die weniger als 2 m lang sind, ist eine Prüfvorrichtung nicht erforderlich. Auf den Einbau einer Prüfvorrichtung kann verzichtet werden, wenn Getränkeleitungen im überwiegenden Teil ihrer Länge in einem Kühlzylinder eingebaut und nicht über 4 m lang sind. 4. Anstichvorrichtungen 4.1. Der Absperrhahn muß in seinem Inneren glatt und zylindrisch angebohrt sein. Das Anstichrohr muß einen Innendurchmesser von mindestens 10 mm aufweisen. Es muß an seinem unteren Ende offen oder zu öffnen sein. Winklige Anstichrohre dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie wegen enger Raumverhältnisse nicht vermeidbar sind. Derartige Anstichrohre müssen so beschaffen sein, daß das Innere des Winkelrohres kontrolliert werden kann. 4.2. Anstichvorrichtungen sind sauber aufzubewahren. 1 Z. Z. gilt die Anordnung Nr. 1 vom 4. August 1964 über Plaste für Bedarfsgegenstände (GBl. II Nr. 90 S. 752 und Sonderdruck Nr. 499 des Gesetzblattes), zuletzt ergänzt durch die Anordnung Nr. 9 vom 18. August 1983 (GBl. I Nr. 25 S. 247).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,. - die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt zu gefährden, die Existenz objektiv größerer Chancen zum Erreichen angestrebter Ziele, wie Ausbruch, Flucht, kollektive Nahrungsverweigerung, Revolten,. Angriff auf Leben und Gesundheit von Menschen. Zugenommen haben Untersuchungen im Zusammenhang mit sprengmittelverdächtigen Gegenständen. Erweitert haben sich das Zusammenwirken mit der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei und die Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten,ist ein objektives Erfordernis und somit eine Schwer-punktaufnabe der Tätigkeit des- Leiters einer Untersuchunqshaftan-stalt im Staatssicherheit . Zur Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen.

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