Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 33

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 33 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 33); 1986 Berlin, den 28. Januar 1986 Teil I Nr. 4 Tag ' Inhalt . \ ' - Seite 17.1. 86 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung Bilanzierungsverordnung 33 13.1. 86 Anordnung über die Planung, Bilanzierung und Abrechnung von Software 33 Zweite Durchführungsbestimmung1 zur Verordnung über die Material-, Ausrüstungsund Konsumgüterbilanzierung Bilanzierungsverordnung vom 17. Januar 1986 Aufgrund des § 37 der Verordnung vom 15. November 1979 über die Material-, Ausrüstungs- und Konsumgüterbilanzierung Bilanzierungsverordnung (GBl. I 1980 Nr. 1 S. 1) wird in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes bestimmt: Zu den §§ 34 und 35 der Verordnung: §1 Sofern Lieferbetriebe eine ungerechtfertigte Bedarfsforderung festgestellt haben, sind 25 % der wegen ungerechtfertigter Bedarfsforderung vom Besteller gemäß §34 zu zahlenden Wirtschaftssanktion durch das bilanzierende bzw. bilanzbeauftragte Organ dem Lieferbetrieb zuzuführen. Entsprechend verringert sich der für das bilanzierende bzw. bilanzbeauftragte Organ gemäß § 35 Abs. 2 festgelegte Betrag. Diese Einnahmen sind in dem Ergebnis außerhalb des Produktionsprozesses als leistungsunabhängige Erlöse nachzuweisen. §2 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sie ist für ungerechtfertigte Bedarfsforderungen, die nach diesem Zeitpunkt festgestellt wurden, anzuwenden. Berlin, den 17. Januar 1986 Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I.V.: Greß Mitglied des Ministerrates und Staatssekretär in der Staatlichen Plankommission 1 (Erste) Durchführungsbestimmung vom 2. Juni 1983 (GBl. I Nr. 15 S. 161) Anordnung über die Planung, Bilanzierung und Abrechnung von Software - vom 13. Januar 1986 Zur Planung, Bilanzierung und Abrechnung von Software wird in Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Die Richtlinie für die Planung, Bilanzierung und Abrechnung von Software (Anlage) wird für verbindlich erklärt. §2 (1) Diese Anordnung gilt für die zentralen Staatsorgane, Räte der Bezirke und Kreise, Kombinate, wirtschaftsleitenden Organe sowie volkseigene Kombinatsbetriebe, andere volkseigene Betriebe und Einrichtungen der volkseigenen Wirtschaft (im folgenden Betriebe genannt), in deren Verantwortungsbereich Software hergestellt wird. (2) Die Festlegungen zur sachgebietsorientierten Bilanzierung von Software gemäß Ziff. 9 der Richtlinie gelten für Kombinate und Betriebe, die die Aufnahme von Softwareentwicklungsaufgaben für die Sachgebiete gemäß Anlage 1 der Richtlinie planen sowie für die in dieser Anlage festgelegten bilanzierenden Organe und deren zuständige Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane. (3) Diese Anordnung gilt nicht für Kombinate und Betriebe, die in reduziertem Umfang planen und abrechnen. §3 Diese Anordnung tritt am 1. Februar 1986 in Kraft. Sie ist beginnend mit der Durchführung des Jahresvolkswirtschaftsplanes 1986 anzuwenden. Die staatlichen Plankennziffern gemäß Ziff. 3 Abs. 2 der Richtlinie sind für 1986 mit der Abrechnung, die erstmalig per 30. Juni 1986 durchzuführen ist, auf der Grundlage der Betriebspläne einzureichen. Berlin, den 13. Januar 1986 / Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission I. V.: Klopfer Mitglied des Ministerrates und Staatssekretär in der Staatlichen Plankommission;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen sowie der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Rechtsanwendung ergeben sich aus ihrer staatsrechtlichen Stellung und aus ihrer dadurch bestimmten Verantwortung für die Erfüllung der verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben der ausreichen, ist es notwendig, die Angehörigen in der Einarbeitungszeit zielgerichtet auf ihren Einsatz vorzubereiten und entsprechend zu schulen. Sie wird auf der Grundlage des Gesetzes nicht gestattet. Das Gesetz kennt diese auf die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit gerichteten Maßnahmen nicht. Solche Maßnahmen können in der Untersuchungsarbeit zwangsweise nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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