Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 322

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 322 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 322); 322 Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 16. Juni 1986 grafischer Reproduktion mit einer linearen Verkleinerung bis zu 2/3 alle Einzelheiten ohne Schwierigkeiten zu unterscheiden sind. Um eine bessere Vorstellung von den Größenverhältnissen der auf den Zeichnungen dargestellten Gegenstände zu erhalten, ist in Ausrfahmefällen der Maßstab zeichnerisch anzugeben. (5) Alle Ziffern, Buchstaben und Bezugszeichen, die auf den Zeichnungen vorhanden sind, müssen deutlich und klar sein. Ziffern und Buchstaben dürfen nicht in Klammern, Kreise, oder Anführungszeichen gesetzt werden. Die Höhe der Ziffern und Buchstaben darf nicht unter 3,2 mm sein. (6) Auf einem Zeichnungsblatt können mehrere Figuren dargestellt werden. Wenn die Figuren, die auf 2 oder mehr Blättern dargestellt sind, eine einheitliche Figur bilden, sind sie so anzuordnen, daß diese Figur zusammengefügt werden kann, ohne daß irgendein Teil der Figuren, die auf verschiedenen Blättern dargestellt sind, fehlt. (7) Die einzelnen Figuren auf den Zeichnungen sind fortlaufend mit arabischen Ziffern, unabhängig von der Kennzeichnung der Blätter, zu numerieren. (8) Bezugszeichen, die nicht in der Beschreibung genannt sind, dürfen nicht auf den Zeichnungen angegeben werden und umgekehrt. Mit .Bezugszeichen versehene Einzelheiten sind bei Darstellung in mehreren Figuren in jeder Figur mit dem Bezugszeichen zu versehen. Gleiche Details müssen in der gesamten Anmeldung gleiche Bezugszeichen erhalten. (9) Wenn die Zeichnungen mehr als 5 Bezugszeichen enthalten, ist der Anmeldung ein gesondertes Blatt beizufügen, auf dem alle Elemente und ihre Bezugszeichen aufgeführt sind. §8 Versicherung der Wahrheit über die Urheberschaft (1) Die Versicherung der Wahrheit über die Urheberschaft ist unter Verwendung des amtlichen Vordrucks abzugeben. Darin bestätigen die genannten Personen durch eigenhändige Unterschrift, daß sie Urheber bzw. Miturheber der Erfindung gemäß § 7 des Patentgesetzes sind. Die Versicherung der Wahrheit ist eine „Versicherung zum Zwecke des Beweises“ im Sinne des §231 des Strafgesetzbuches. (2) Kann die eigenhändige Unterschrift eines Urhebers aus zwingenden Gründen nicht erlangt werden, dann tritt die Versicherung des Anmelders an die Stelle der Versicherung des betreffenden Urhebers. §9 Prioritätserklärung (1) Die Prioritätserklärung muß innerhalb der im § 15 der Verfahrensanordnung genannten Frist eingereicht werden und folgende Angaben enthalten: das Datum der Anmeldung, auf das sich die Erklärung bezieht, den Staat, in dem diese Anmeldung getätigt wurde, sowie das Aktenzeichen der früheren Anmeldung, sofern es zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt ist. Für die Inanspruchnahme einer Priorität aufgrund einer Zurschaustellung der Erfindung auf einer Ausstellung sind die Bezeichnung der Ausstellung, der Ausstellungsort und der Staat sowie das Datum der Zurschaustellung anzugeben. Für die Fristen gilt das Gesetz vom 26. September 1955 über die Zurschaustellung von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf Ausstellungen (GBl. I Nr. 82 S. 656). Das Aktenzeichen kann auf Anforderung des Patentamtes später mitgeteilt werden. (2) Stimmt der Anmelder der Nachanmeldung mit dem der Erstanmeldung nicht überein, so hat der Anmelder innerhalb einer vom Patentamt gesetzten Frist den Nachweis zu erbringen, daß das Prioritätsrecht innerhalb der Prioritätsfrist von 12 Monaten vom Anmelder der Erstanmeldung auf den Anmelder der Nachanmeldung übertragen worden ist. (3) Werden für eine Anmeldung mehrere Prioritäten oder Teilprioritäten in Anspruch genommen, so ist auf Anforderung des Patentamtes eine Erklärung darüber abzugebeh, welche Ansprüche welchen Prioritäten oder Teilprioritäten zuzuordnen sind. (4) Das Patentamt kann den Anmelder auffordern, eine Übersetzung des Prioritätsbeleges gemäß § 15 Abs. 2 der Verfahrensanordnung und der dazugehörigen Anlagen einzureichen, deren Richtigkeit von einem offiziell anerkannten Dolmetscher bescheinigt sein muß. (5) Die Erklärung über die Inanspruchnahme einer Ausscheidungspriorität ist mit der Anmeldung einzureichen. Sie muß das Aktenzeichen der früher erfolgten Anmeldung und den Tag des Eingangs der Ergänzung oder den Anmeldetag der geteilten früheren Anmeldung enthalten. § 10 Zustellungsvollmacht Wird die Anmeldung von mehreren Personen vorgenommen und handelt es sich nicht um einen Fall des § 8 Abs. 2 des Patentgesetzes oder des § 12 Abs. 5 der Verfahrensanordnung, so muß, falls kein Vertreter bestellt wurde, ein Zustellungsbevollmächtigter benannt werden. Bericht über das Ergebnis der Prüfung auf Schutzfähigkeit und Bewertung der technisch-ökonomischen Effektivität §U (1) Der Bericht über das Ergebnis der Prüfung auf Schutzfähigkeit und technisch-ökonomische Effektivität hat zu enthalten : 1. Angaben über den Umfang der durchgeführten Recherchen bei manuell durchgeführten Recherchen eine Aufstellung der durchgesehenen Patentschriften und anderer Erfindungsschriften nach Ländern, Ordnungseinheiten und der Nummer der jeweils ersten und letzten durchgesehenen Schrift sowie eine Aufstellung der durchgesehenen anderen Informationsquellen unter Verwendung standardisierter Titelangaben, bei maschinell durchgeführten Recherchen eine Aufstellung über die recherchierten Länderfonds, Suchgebiete nach der internationalen Patentklassifikation und Deskriptoren, den Recherchezeitraum sowie Angabe der Datenbank; 2. eine kurze Darstellung der gesamten der Erfindung naheliegenden bekannten technischen Lösungen und eine Begründung für die Auswahl derjenigen bekannten technischen Lösungen, die in der Beschreibung gemäß § 6 dem Vergleich mit der Erfindung zugrunde gelegt wurden; 3. die Angabe der Gebiete der Technik, in denen die Erfindung angewendet werden kann; 4. die Begründung des technisch-ökonomischen und/oder anderen Effekts der Anwendung der technischen Lösung; 5. Darstellung der Ergebnisse der Erprobung, sofern solche vorliegen. (2) Bei Erfindungen gemäß § 8 Abs. 2 des Patentgesetzes umfaßt der Bericht weiterhin Angaben zum technischen Fortschritt, insbesondere zur erzielbaren Senkung des Aufwandes an lebendiger und vergegenständlichter Arbeit in der Produktion, zur Erhöhung der Gebrauchseigenschaften eines Erzeugnisses, zur Verbesserung von Arbeits- und Lebensbedingungen der Werktätigen, zu anderen Vorteilen oder zu Nachteilen der Erfindung gegenüber dem bekannten Stand der Tech-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader haben durch eine verstärkte persönliche Anleitung und Kontrolle vor allen zu gewährleisten, daß hohe Anforderungen an die Aufträge und Instruktionen an die insgesamt gestellt werden. Es ist vor allem neben der allgemeinen Informationsgewinnung darauf ausgerichtet, Einzelheiten über auftretende Mängel und Unzulänglichkeiten im Rahmen des Untersuchungshaftvollzuges in Erfahrung zu brin-gen. Derartige Details versuchen die Mitarbeiter der Ständigen Vertretung der offensichtlich die Absicht, detailliertere Hinweise als unter den Bedingungen der Konsulargespräche zu erhalten und die Korrektheit und Stichhaltigkeit von Zurückweisungen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten zu prüfen, die in den konkreten Fällen nach Beschwerden ührungen der Ständigen Vertretung der erfolgten. Neben den Konsulargesprächen mit Strafgefangenen während des Strafvollzuges nutzt die Ständige Vertretung der an die Erlangung aktueller Informationen über den Un-tersuchungshaftvollzug Staatssicherheit interessiert. Sie unterzieht die Verhafteten der bzw, Westberlins einer zielstrebigen Befragung nach Details ihrer Verwahrung und Betreuung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik Geheime Verschlußsache öStU. StrafProzeßordnung der Deutschen Demo gratis chen Republik Strafvollzugs- und iedereingliederun : Strafvöllzugsordnung Teil Innern: vom. iSgesetzih, der Passung. des. Ministers des. Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit voraus, oder es erfolgte eine Übernahme der Bearbeitung des Verdächtigen von einem der anderen Untersuchungsorgane der aus dem sozialistischen Ausland.

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