Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 321

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 321 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 321); 321 Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 16. Juni 1986 hält die Anmeldung mehrere- selbständige Ansprüche, so sind die nichtselbständigen Ansprüche jeweils hinter dem selbständigen Anspruch aufzuführen, zu dem sie gehören. Nichtselbständige Ansprüche können sich auch auf andere nichtselbständige Ansprüche beziehen. ’ (6) Die Ansprüche sind fortlaufend mit arabischen Ziffern zu numerieren. (7) Die Ansprüche dürfen keine Hinweise auf die Beschreibung oder die Zeichnung enthalten, ausgenommen die Fälle, in denen dies entsprechend dem Charakter der Erfindung notwendig ist. (8) Enthält die Anmeldung Zeichnungen mit Bezugszeichen, so sind im kennzeichnenden Teil des Anspruchs nach den einzelnen .Unterscheidungsmerkmalen die Bezugszeichen, die auf die einzelnen Teile der Zeichnung entsprechend diesen Merkmalen verweisen, aufzuführen. Werden Bezügszei-chen verwendet, sind diese in Klammern zu setzen. Das Verständnis des Anspruchs muß ohne Berücksichtigung der Bezugszeichen gewährleistet sein. §6 Beschreibung Die Beschreibung der Erfindung ist wie folgt zu gliedern, wobei jedem Teil der Beschreibung eine entsprechende Zwischenüberschrift voranzustellen ist: 1. Titel der Erfindung Der Titel ist die kurze, genaue Bezeichnung der Erfindung. Er darf den Erfindungsgedanken nicht offenbaren. Er muß einen eindeutigen Hinweis auf die Patentkategorie, gegebenenfalls Patentkategorien, enthalten. Der Titel muß in allen Anmeldeunterlagen identisch sein und darf nicht mehr als 300 Zeichen enthalten. 2. Anwendungsgebiet der Erfindung ' Angabe des Gebietes der Technik, auf das sich die Erfindung bezieht, und Angaben über die Objekte, in denen ihre Anwendung möglich und zweckmäßig ist. 3. Charakteristik des bekannten Standes der Technik Es sind die bekannten technischen Lösungen zu beschreiben und deren Mängel anzugeben, die durch die Erfindung beseitigt werden sollen. Es sind die Informationsquellen anzugeben, in denen die bekannten technischen Lösungen beschrieben sind. Das hat in Übereinstimmung mit den dafür geltenden Standards zu erfolgen. 4. Ziel der Erfindung Angabe der ökonomischen oder anderen gesellschaftlichen Vorteile, die bei Anwendung der Erfindung im Vergleich zu den bereits bekannten technischen Lösungen erreicht werden. 5. Darlegung des Wesens der Erfindung Die Darlegung des Wesens beginnt mit der Darstellung der Aufgabe. Die Aufgabe enthält, ausgehend von den dargelegten Mängeln der bekannten technischen Lösungen, die angestrebten unmittelbaren vorteilhaften technischen Wirkungen, mit denen das angegebene Ziel erreicht wird. Eingeleitet mit dem Wort „erfindungsgemäß“ sind ohne Verweis auf die Patentansprüche die technischen Mittel darzulegen, mit denen die Aufgabe gelöst wird. Sie sind in ihrem die Erfindung charakterisierenden technischen Zusammenhang darzustellen. Die Beschreibung muß so eindeutig und vollständig sein, daß es anderen Sachkundigen möglich ist, die Erfindung zu benutzen. Entsprechend dem Charakter der Erfindung sind: eine Vorrichtung/Anordnung in ihrem'konstruktiven Aufbau (Angabe der Bestandteile, ihrer Form, Lage, Wirkverbindung und/oder der stofflichen Zusammensetzung ihrer Bestandteile) und anschließend in ihrer Wirkungsweise zu beschreiben; ein Verfahren durch die Aufzählung der Verfahrensschritte (Operationen) und einen Hinweis auf deren Reihenfolge, die Dauer, die Bedingungen (Temperatur, Druck usw.) und erforderlichenfalls die mit technischen Mitteln erfolgende Realisierung dieser Verfahrensschritte zu beschreiben; ein chemischer Stoff durch Angabe seines Namens oder seiner Strukturformel zu beschreiben. Ist das nicht möglich, dann sind die Parameter anzugeben, die eine eindeutige Identifizierung des Stoffes ermöglichen. Ist das auch nicht möglich, dann ist der Stoff anhand des Verfahrens zu seiner Herstellung zu definieren. Die Beschreibung eines Stoffgemisches muß darüber hinaus dessen Charakteristik und eine Aufzählung seiner Bestandteile enthalten sowie gegebenenfalls die Grenzen der Mengenanteile dieser Bestandteile, in denen sie in das Gemisch eingehen. Weiterhin sind der physikalische Zustand und die Qualität dieser Bestandteile in der Ausgangsform sowie der Nachweis von Struktur. und Eigenschaften des hergestellten Stoffgemisches anzugeben; Mikroorganismen durch ihren wissenschaftlichen Namen, Angabe wesentlicher, charakteristischer Eigenschaften und, wenn es sich um einen neuen Mikroorganismenstamm handelt, durch Bezugnahme auf ihre Hinterlegung zu kennzeichnen. 6. Ausführungsbeispiele a) Es sind die nach Ansicht des Anmelders günstigste Form der konkreten Realisierung der Erfindung, die speziellen Möglichkeiten ihrer Anwendung und ihre spezifischen Vorteile darzulegen. Die Anzahl und die Art der Beispiele sind so auszuwählen, daß sie hinreichend den gesamten Umfang der Erfindung erfassen. b) Enthält die Anmeldung mehrere Varianten der Erfindung, so sind gesonderte Ausführungsbeispiele anzuführen. c) Werden Ausführungsbeispiele anhand einer Zeichnung erläutert, so hat dieser Abschnitt mit einer Aufzählung der einzelnen Figuren zu beginnen. Bei Ausführungsbeispielen, die aus Zeichnung und Beschreibung bestehen, sind hinter die technische Bezeichnung die Bezugszeichen zu setzen, die den Angaben auf der Zeichnung entsprechen. Dabei dürfen die Bezugszeichen nicht eingeklammert werden. Enthält die Zeichnung mehrere Figuren, so ist erforderlichenfalls im Text darauf hinzuweisen, auf welche Figur sich die jeweiligen Ausführungen beziehen. d) Geht aus der Beschreibung oder aus dem Charakter der Erfindung, insbesondere bei Erfindungen auf dem Gebiet der Chemie, die zu neuen Stoffen führen, nicht bereits hervor, auf welche Weise die Erfindung genutzt werden kann, dann sind dazu gesonderte Angaben zu machen. §7 Zeichnungen (1) Die Zeichnungen dürfen keinerlei Aufschriften, Erläuterungen und dergleichen enthalten. Zur Erleichterung des Verständnisses der zeichnerischen Darstellung sind, in Ausnahmefällen kurze Erläuterungen, z. B. „Wasser“, „Dampf“, „geöffnet“, „geschlossen“, „Schnitt durch A-A“, gestattet. Elektrische Schaltungen, Blockschemata oder technologische Schemata können mehrere kurze Stichworte enthalten, die für das Verständnis erforderlich sind. (2) Zeichnungen sind mit nicht verwischbaren schwarzen Linien von gleichmäßiger Stärke und guter Deutlichkeit ohne Färbungen auszuführen. / (3) Querschnitte sind durch Schraffierungen kenntlich zu machen, die die klare Erkennbarkeit der Bezugszeichen und der Grundlinien nicht beeinträchtigen dürfen. (4) Der Maßstab von Zeichnungen und die Deutlichkeit ihrer grafischen Ausführung müssen so sein, daß bei foto-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung zustehenden Befugnisse wahr. Ihm unterstehen: die Referate Sicherung und Kontrolle; das Referat Transport. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung ist verantwortlich für die. Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung der untersteht dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmerikom-plere zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit um nur einige der wichtigsten Sofortmaßnahmen zu nennen. Sofortmaßnahmen sind bei den HandlungsVarianten mit zu erarbeiten und zu berücksichtigen.

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