Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 317

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 317 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 317); Gesetzblatt Teil I Nr. 21 Ausgabetag: 16. Juni 1986 317 für Schweißtechnik der Deutschen Demokratischen Republik durchzuführen. Berlin, den 15. Mai 1986 Der Staatssekretär für Berufsbildung Weidemann Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Grundsätze für die Zensierung 1. Für die Zensierung der Leistungen ist folgende Zensurenskala verbindlich: 1 = sehr gut 2 = gut 3 = befriedigend 4 = genügend 5 = ungenügend. 2. Für die Erteilung von Zensuren gelten folgende allgemeine Bewertungskriterien: sehr gut = 1 Der Lehrling- oder Werktätige erfüllt die Anforderungen der Lehrpläne hinsichtlich der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sicher und umfassend: Der Lehrling oder Werktätige löst die gestellte(n) Lern-und Arbeitsaufgabe (n) selbständig und einwandfrei. Er beweist, daß er selbständig zusammenhängend, kritisch und folgerichtig denken und entsprechend handeln kann. Seine Kenntnisse und Fertigkeiten sind fest und umfassend. Er benutzt zweckmäßig und sicher die Arbeitsunterlagen und beherrscht die geforderten Arbeitstechniken sicher. Er ist in der Lage, seine Kenntnisse und sein Können selbständig schöpferisch unter veränderten ' Arbeitsbedingungen und in neuen Situationen anzuwenden. Er versteht es, seine Kenntnisse und seine Gedanken selbständig, systematisch, erschöpfend und sprachlich einwandfrei darzubieten. gut = 2 Der Lehrling oder Werktätige erfüllt die Anforderungen der Lehrpläne hinsichtlich der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sicher: Der Lehrling oder Werktätige löst die gestellte(n) Lern-und Arbeitsaufgabe (n) im wesentlichen selbständig und im wesentlichen einwandfrei. Er beweist, daß er selbständig zusammenhängend und folgerichtig denken und entsprechend handeln kann. Seine Kenntnisse und Fertigkeiten sind fest. Er benutzt zweckmäßig die Arbeitsunterlagen und beherrscht die geforderten Arbeitstechniken. Er ist in der Lage, seine Kenntnisse und sein Können selbständig unter veränderten Arbeitsbedingungen und in neuen Situationen anzuwenden. Er versteht es, seine Kenntnisse und seine Gedanken selbständig, systematisch und im großen und ganzen sprachlich einwandfrei darzubieten. befriedigend == 3 Der Lehrling oder Werktätige erfüllt die Anforderungen ' der Lehrpläne hinsichtlich der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im wesentlichen: Der Lehrling oder Werktätige löst die wesentlichsten der gestellten Lern- und Arbeitsaufgaben mit Ergebnissen, die den Anforderungen entsprechen. Er beweist, daß er selbständig denken und entsprechend handeln kann, geht dabei aber nicht immer zweckmäßig und folgerichtig vor: Seine Kenntnisse sind in Einzelheiten lückenhaft, ohne daß der Zusammenhang verlorengeht; die grundlegenden Fertigkeiten sind voll ausgeprägt. Er benutzt mit geringer Unsicherheit die Arbeitsunterlagen und beherrscht die-wichtigsten der geforderten Arbeitstechniken. Er ist bei Anleitung in der Lage, seine Kenntnisse und sein Können unter veränderten Arbeitsbedingungen und in neuen Situationen anzuwenden. Er versteht es, seine Kenntnisse und seine Gedanken im wesentlichen sprachlich richtig darzubieten. genügend = 4 Der Lehrling oder Werktätige erfüllt die elementaren Anforderungen der Lehrpläne hinsichtlich der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten: Der Lehrling oder Werktätige löst die elementaren der gestellten Lern- und Arbeitsaufgaben mit Ergebnissen, die den Anforderungen entsprechen. Er beweist, daß er bei Anleitung in der Lage ist, noch in Zusammenhängen zu denken und folgerichtig zu handeln. Seine Kenntnisse sind lückenhaft, der Zusammenhang ist gefährdet, geht aber nicht verloren. Die grundlegenden Fertigkeiten sind nicht voll ausgeprägt. Im Umgang mit den Arbeitsunterlagen ist er unsicher, aber er beherrscht die elementaren Arbeitstechniken. Er ist selbst bei Anleitung nur zum Teil in der Lage, seine geringen Kenntnisse und sein Können unter veränderten Arbeitsbedingungen und in neuen Situationen anzuwenden. Er kann seine Kenntnisse und seine Gedanken mit Hilfe darbieten. ungenügend = 5 Der Lehrling oder Werktätige erfüllt die Anforderungen der Lehrpläne hinsichtlich der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht. 3. Festlegen des Gesamtprädikats 3.1. Für das Gesamtprädikat gelten folgende Bezeichnungen: mit Auszeichnung bestanden sehr gut bestanden gut bestanden befriedigend bestanden bestanden nicht bestanden. 3.2. Beim Festlegen des Gesamtprädikats ist grundsätzlich folgendermaßen zu verfahren: mit Auszeichnung bestanden Alle Abschlußzensuren der Prüfungsgebiete des theoretischen und berufspraktischen Unterrichts und die Abschlußzensur der schriftlichen Hausarbeit lauten „sehr gut“. Das Gesamtprädikat „mit Auszeichnung bestanden“ kann noch zuerkannt werden, wenn 2 dieser Zensuren „gut“ lauten. sehr gut bestanden Mindestens die Hälfte der Abschlußzensuren der Prüfungsgebiete des theoretischen Unterrichts und mindestens die Hälfte der Abschlußzensuren der Prüfungsgebiete des berufspraktischen Unterrichts lauten „sehr gut“, die übrigen Abschlußzensuren der Prüfungsgebiete lauten „gut“. Die Abschlußzensur für die schriftliche Hausarbeit lautet mindestens „gut“. Das Gesamtprädikat „sehr gut bestanden“ kann noch zuerkannt werden, wenn in 2 Prüfungsgebieten die Abschlußzensur „befriedigend“ erteilt wurde. gut bestanden Mindestens die Hälfte der Abschlußzensuren der Prüfungsgebiete des theoretischen Unterrichts und mindestens die Hälfte der Abschlußzensuren der Prüfungsgebiete des berufspraktischen Unterrichts lauten „gut“ und besser, die übrigen Abschlußzensuren der Prüfungsgebiete lauten „befriedigend“. Die Abschlußzensur für die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen sowie der Normen der sozialistischen Gesetzlichkeit entgegenzuwirken. Großzügige und schöpferische Anwendung -de sozialistischen Rechts bedeutet aber auchfn der politisch-ideologischen Erziehungsarbeit deitftarhtern die Erkenntnis ständig zu vermitteln,t daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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