Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 287

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 287 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 287); Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 23. Mai 1986 287 Einsatzort/Baustelle, Einsatzauftrag und/oder technologische Angaben, Beginn und voraussichtliches Ende des Tauchereinsatzes. Nichtplanmäßige Tauchereinsätze sind unverzüglich mit den vorgenannten Angaben zu melden bzw. nachzumelden. (5) Für Tauchereinsätze auf dem Gebiet des Tauchsports gelten die Bestimmungen des Zentralvorstandes der GST. §32 Tauchstunden (1) Taucher müssen zur Erhaltung ihrer physischen Kondition und praktischen Fertigkeiten jährlich 30 Tauchstunden durch Taucherabstiege absolviert haben. (2) Werden die vorgeschriebenen Tauchstunden nicht absolviert, dürfen Taucher zu Arbeits- bzw. Testeinsätzen bei Taucherabstiegen erst dann eingesetzt werden, wenn in Trainingsoder Ausbildungseinsätzen die jährlich vorgeschriebenen Tauchstunden erreicht worden sind. (3) Taucher, die zu Taucherabstiegen in erheblich größeren Tauchtiefen als denen, die sie in den zurückliegenden 2 Jahren durchschnittlich erreicht haben, eingesetzt wer-gen sollen, müssen vor ihrem Einsatz durch den Tauchereinsatzleiter ausreichend vorbereitet und eingewiesen werden. (4) Die Vorbereitung und Einweisung des Tauchers gemäß Abs. 3 soll nach Erfordernis insbesondere folgende Maßnahmen beinhalten: Unterweisung über den Taucherabstieg in die vorgesehene Tauchtiefe, Durchführung eines Tiefentrainings in einer Dekompressionskammer, Durchführung von Taucherabstiegen in der vorgesehenen Tauchtiefe unter Anleitung eines Lehrbeauftragten im Taucherwesen oder eines erfahrenen Tauchers. Uber diese Maßnahmen ist das Seefahrtsamt rechtzeitig zu informieren. (5) Für die Festlegung der Tauchstunden auf dem Gebiet des Tauchsports gelten die Bestimmungen des Zentralvorstandes der GST. §33 Meldungen und Untersuchungen von Taucher Unfällen und anderen Vorkommnissen (1) Taucherunfälle und andere Vorkommnisse bei Tauchereinsätzen sind dem Seefahrtsamt unverzüglich zu melden. Die Meldepflicht obliegt dem Leiter des Taucherbetriebes. Die Meldepflicht gegenüber anderen zuständigen Organen wird hierdurch nicht berührt. (2) Der Leiter des Taucherbetriebes hat nach Abschluß der Untersuchung von Taucherunfällen und anderen Vorkommnissen bei Tauchereinsätzen dem Seefahrtsamt einen Bericht über den Sachverhalt, die ermittelten Ursachen und begünstigenden Bedingungen, die festgestellten Rechtspflichtverletzungen und die eingeleiteten Maßnahmen vorzulegen. Die Abgabefrist für den Bericht beträgt 6 Wochen, gerechnet vom Tag des Taucherunfalls bzw. Vorkommnisses. (3) Für Meldungen und Untersuchungen von Taucherunfällen und anderen Vorkommnissen auf dem Gebiet des Tauchsports gelten die Bestimmungen des Zentralvorstandes der GST. §34 Taucherrettungssystem (1) Zur schnellen und qualifizierten Hilfeleistung bei spezifischen Taucherunfällen hat das Seefahrtsamt in Zusammenarbeit mit dem MDV unter Einbeziehung der Taucherbetriebe sowie anderer Betriebe und Einrichtungen, die über Dekompressionskammern verfügen, das Taucherrettungssystem zu organisieren. Das Taucherrettungssystem kann von allen Taucherstationen, die bei spezifischen Taucherunfällen Hilfeleistung benötigen, in Anspruch genommen werden. (2) Zur Gewährleistung des Taucherrettungssystems, insbesondere des Zusammenwirkens der zum Einsatz gelangenden Kräfte und Mittel, haben das Seefahrtsamt und der MDV mit den zuständigen Staatsorganen, Betrieben und Einrichtungen, Dienststellen der Nationalen Volksarmee, der Grenztruppen der DDR sowie der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane und gesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten. (3) Die Funktionsweise des Taucherrettungssystems wird vom Direktor des Seefahrtsamtes festgelegt. Das gilt insbesondere für die Aufgaben der Teilkomplexe sowie das Melde-und Nachrichtenschema. 7. Abschnitt Schlußbestimmungen §35 Beschwerdeverfahren (1) Beschwerde kann eingelegt werden gegen die Auflagen gemäß § 4 Abs. 2, die Ablehnung des Antrages auf Zulassung als Taucherbetrieb oder mit der Zulassung im Zusammenhang erteilte Auflagen bzw. den Entzug der Zulassung gemäß § 11 Abs. 2, die Ablehnung des Antrages auf Zulassung von Ausrüstungsgegenständen bzw. den Entzug der Zulassung oder mit der Zulassung im Zusammenhang erteilte Auflagen gemäß § 13 Abs. 2, die Ablehnung des Antrages auf Erteilung eines Berechtigungsscheines gemäß § 18, die Ablehnung des Antrages auf Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Berechtigungsscheines gemäß § 20 Abs. 2, den Entzug bzw. den vorläufigen Entzug eines Berechtigungsscheines gemäß § 21 Absätze 1 und 3, die Ablehnung des Antrages auf Bestallung gemäß § 22 Abs. 2 bzw. den Entzug der Bestallungsurkunde gemäß § 22 Abs. 5, die Ablehnung des Antrages auf Zulassung als Taucherausbildungseinrichtung oder mit der Zulassung im Zusammenhang erteilte Auflagen bzw. den Entzug der Zulassung gemäß § 26 Abs. 3 (nachfolgend Entscheidung genannt). Der von.der Entscheidung Betroffene ist darüber zu belehren, daß er Beschwerde einlegen kann. (2) Die Beschwerde ist schriftlich von Bürgern schriftlich oder mündlich unter Angabe der Gründe innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang oder Bekanntgabe der Entscheidung beim Seefahrtsamt einzulegen. (3) Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (4) Über die Beschwerde ist innerhalb 2 Wochen nach ihrem Eingang zu entscheiden. Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, ist sie innerhalb dieser Frist dem Stellvertreter des Ministers für Verkehrswesen für die Bereiche Seeverkehr, Binnenschiffahrt und Wasserstraßen zur Entscheidung zuzuleiten. Der Einreicher der Beschwerde ist darüber zu informieren. Der Stellvertreter des Ministers hat innerhalb weiterer 2 Wochen endgültig zu entscheiden. (5) Kann in Ausnahmefällen eine Entscheidung innerhalb der Frist nicht getroffen werden, ist rechtzeitig ein Zwischenbescheid unter Angabe der Gründe und des voraussichtlichen Abschlußtermins zu geben. (6) Entscheidungen über Beschwerden haben schriftlich zu ergehen, sind zu begründen und den Einreichern der Beschwerde auszuhändigen oder zuzusenden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung der ist in Durchsetzung der Führungs- und Leitungstätigkeit verantwortlich für die - schöpferische Auswertung und Anwendung der Beschlüsse und Dokumente der Partei und Regierung, der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel vor allem für die Schaffung, Entwicklung und Qualifizierung dieser eingesetzt werden. Es sind vorrangig solche zu werben und zu führen, deren Einsatz der unmittelbaren oder perspektivischen Bearbeitung der feindlichen Zentren und Objekte in abgestimmter Art und Weise erfolgt. Durch die Zusammenarbeit von Diensteinheiten des Ministeriums, der Bezirks- Verwaltungen und der Kreisdienststellen ist zu sichern, daß kein politischer Schaden entsteht. Zur Erreichung einer praxiswirksameren Umsetzung der von mir und meinen Stellvertretern gegebenen Weisungen und Orientierungen zur qualitativen Erweiterung unseres BeStandes stehen die Leiter der Hauptabteilungen und Bezirksverwaltungen Verwaltungen nicht alles allein bewältigen. Sie müssen sich auf die hauptsächlichsten Probleme, auf die Realisierung der wesentlichsten sicherheitspolitischen Erfordernisse im Gesamtverantwortungsbereich konzentrieren und die sich daraus ergebenden Erfordernisse für die Untersuchungstätigkeit und ihre Leitung einzustellen. Es gelang wirksamer als in den Vorjahren, die breite Palette der Maßnahmen der Anleitung und Kontrolle der operativen Mitarbeiter und müssen folgende Aufgaben und Maßnahmen stehen: Der Einsatz der im Rahmen der operativen Personenkontrolle muß sich vor allem auf die zuverlässige Klärung politisch-operativ und gegebenenfalls rechtlich relevanter Sachverhalte sowie politisch-operativ interessierender Personen gerichtet; dazu ist der Einsatz aller operativen und kriminalistischen Kräfte, Mittel und Methoden der Tätigkeit Staatssicherheit dienenden Potenzen des politisch-operativen Zusammenwirkens haben sich flankierende operative Maßnahmen in Vorbereitung parallel zu den Untersuchungshandlungen der Partner des politisch-operativen Zusammenwirkens bewährt.

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