Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 276

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 276 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 276); 276 Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 14. Mai 1986 B 21 Strahlenwerktätige in Bergbau- oder anderen Betrieben mit Exposition durch natürliche radioaktive Stoffe, insbesondere Radonfolgeprodukte Strahlenwerktätige der Kategorie A 1 Jahr Strahlenwerktätige der Kategorie B 4 Jahre D 80 Bedienungspersonal von Kernanlagen und Strahleneinrichtungen Bedienungspersonal von Kernanlagen 2 Jahre Bedienungspersonal von Strahleneinrichtungen 4 Jahre Zur differenzierten Berücksichtigung der Tätigkeitsanforderungen und dispositioneller Faktoren kann der Strahlenschutzarzt kürzere Zeitabstände festleg'en. * 1 Anordnung über die Kooperation der Betriebe auf dem Gebiet der Berufsbildung und die Entwicklung des Netzes der Einrichtungen der Berufsbildung vom 15. April 1986 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes und dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Kooperation der Betriebe bei der Berufsausbildung der Lehrlinge sowie der Aus- und Weiterbildung der Facharbeiter und Meister (nachfolgend Kooperation genannt), die Entwicklung des Netzes der Einrichtungen der Berufsbildung, einschließlich des Verfahrens zur Errichtung und Auflösung von Einrichtungen der Berufsbildung und von Aufgabenbereichen dieser Einrichtungen. (2) Diese Anordnung gilt für Staatsorgane, volkseigene Kombinate und den Betrieben übergeordnete Organe (nachfolgend Kombinate genannt), volkseigene Betriebe sowie Einrichtungen und Genossenschaften (nachfolgend Betriebe genannt). (3) Jugendwerkhöfe als lehrvertragsabschließende Einrichtungen sind Betriebe im Sinne dieser Anordnung. Grundsätze und Ziele §2 (1) Die Betriebe haben entsprechend ihrer Verantwortung für die Leitung und Planung des Reproduktionsprozesses den Facharbeiterbestand und -nachwuchs nach Berufen sowie den Bedarf an Meistern langfristig zu planen, den Facharbeiternachwuchs zu gewinnen und auszubilden sowie die Aus- und Weiterbildung der Facharbeiter und Meister zu sichern. Sie haben alle notwendigen Voraussetzungen und Bedingungen für ein hohes Niveau der Berufsausbildung der Lehrlinge, die Ausbildung von Werktätigen zu Facharbeitern und Meistern auf der Grundlage der staatlichen Lehrpläne und Programme sowie für deren Weiterbildung zu schaffen und planmäßig zu vervollkommnen. (2) Die Betriebe haben zur Gewährleistung einer hohen volkswirtschaftlichen, bildungspolitischen und bildungsökonomischen Effektivität mit anderen Betrieben im Kombinat und im Territorium auf dem Gebiet der Berufsbildung zu kooperieren. §3 (1) Die Kooperation erfolgt im gegenseitigen Einvernehmen der Betriebe oder auf Weisung der Generaldirektoren der Kombinate, der Kombinatsdirektoren der bezirksgeleiteten Kombinate oder der Leiter der den Betrieben übergeordneten Organe. Erforderliche Festlegungen gegenüber LPG, GPG und FPG sind vom zuständigen Rat des Kreises zu treffen. (2) Die Räte der Bezirke können Betriebe in ihrem Territorium, unabhängig von deren Unterstellung, zur Kooperation beauflagen. (3) Die Betriebe haben Kooperationsbeziehungen auf dem Gebiet der Berufsbildung schriftlich zu vereinbaren. §4 (1) Die Kooperation auf dem Gebiet der Berufsausbildung der Lehrlinge betrifft vorrangig die berufspraktische Grundlagenbildung. Die berufspraktische Spezialbildung ist grundsätzlich im lehrvertragschließenden Betrieb durchzuführen. (2) Maßnahmen der Kooperation sind zur Sicherung der lehrplangerechten berufspraktischen Grundlagenbildung der Lehrlinge insbesondere zu treffen a) für Betriebe, bei denen aufgrund von Veränderungen der Berufsstruktur Bedarf an Nachwuchs in Facharbeiterberufen neu entsteht, und b) für Facharbeiterberufe, für die zur Entwicklung der Berufsstruktur des Facharbeiterbestandes von Betrieben die Aufnahme von Schulabgängern in die Berufsausbildung in geringer Anzahl erfolgt. (3) Die Koordinierung der Bildung von Klassen für den theoretischen Unterricht der Lehrlinge erfolgt auf der Grundlage der geltenden Regelungen!. §5 (1) Die Kooperation auf dem Gebiet der Aus- und Weiterbildung der Facharbeiter und Meister ist grundsätzlich im Territorium zu gewährleisten, wenn in mehreren Betrieben im Territorium gleiche oder gleichartige Bildungsmaßnahmen erforderlich sind. (2) Gleiche oder gleichartige spezifische Bildungsmaßnahmen in Betrieben eines Kombinates sind grundsätzlich durch Kooperation innerhalb des Kombinates zu gewährleisten. §6 Mit der Entwicklung des Netzes der Einrichtungen der Berufsbildung (nachfolgend Netzentwicklung genannt) ist den wachsenden Anforderungen an die Qualität und Effektivität der Berufsbildung zu entsprechen und die Arbeitsteilung und das Zusammenwirken der Einrichtungen der Berufsbildung sowie die Ausprägung ihres Profils zu fördern. Die Netzentwicklung muß ein flexibles Reagieren auf Veränderungen der Berufsstruktur und auf spezifische Erfordernisse der Weiterbildung der Facharbeiter und Meister ermöglichen. Kooperation der Betriebe bei der Berufsausbildung der Lehrlinge §7 (1) Zur Sicherung der lehrplangerechten berufspraktischen Ausbildung der Lehrlinge treffen die Betriebe Vereinbarungen über die Kooperation bei der Durchführung a) bestimmter Lehrgänge im berufspraktischen Unterricht in der beruflichen Grundlagenbildung, b) der gesamten berufspraktischen Grundlagenbildung, c) der Berufsausbildung mit Abitur. (2) Ist in Ausnahmefällen die Durchführung der berufspraktischen Spezialbildung im lehrvertragsdiließenden Betrieb nicht möglich, sind Vereinbarungen über die Kooperation bei der berufspraktischen Spezialbildung zulässig. l Z. Z. gilt die Anweisung vom 9. Oktober 1984 über die Bildung von Klassen für den theoretischen Unterricht der Lehrlinge (Verfügungen und Mitteilungen des Staatssekretariats für Berufsbildung Nr. 8 S. 72).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung verwaltungsrechtlicher und anderer Rechtsvorschriften zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß dar Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit. Die Grundaussagen der Forschungsarbeit gelten gleichermaßen für die Bearbeitung von Bränden und Störungen; Möglichkeiten der Spezialfunkdienste Staatssicherheit ; operativ-technische Mittel zur Überwachung von Personen und Einrichtungen sowie von Nachrichtenverbindungen; kriminaltechnische Mittel und Methoden; spezielle operativ-technische Mittel und Methoden des Vorgehens feindlicher Kräfte, über die Wirksamkeit eingeleiteter Abwehrmaßnahmen Staatssicherheit und anderer Organe Alle diese Beschuldigtenaussagen sind im Vernehmungsprotokoll zu dokumentieren.

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