Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 273

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 273 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 273); togenisuThGcUssRuie tonoas ibliothel GESE r tflTT der Deutschen Demokratischen Republik Ul 07* 273 1986 Berlin, den 14. Mai 1986 Teil I Nr. 18 Tag Inhalt . Seite 25. 3. 86 Anordnung über die strahlenschutzmedizinische Betreuung der Strahlenwerktätigen und des Bedienungspersonals Strahlenschutzmedizinische Betreuungsanordnung 273 15. 4. 86 Anordnung über die Kooperation der Betriebe auf dem Gebiet der Berufsbildung und die Entwicklung des Netzes der Einrichtungen der Berufsbildung 276 9. 5. 86 Anordnung Nr. 65 über die Ausgabe von Gedenkmünzen der Deutschen Demokratischen Republik 280 Anordnung über die strahlenschutzmedizinische Betreuung der Strahlenwerktätigen und des Bedienungspersonals Strahlenschutzmedizinische Betreuungsanordnung vom 25. März 1986 Zur Durchführung des, § 8 der Verordnung vom 11. Oktober 1984 über die Gewährleistung von Atomsicherheit und Strahlenschutz (GBl. I Nr. 30 S. 341) wird zur strahl'enschutzmedizi-nischen Kontrolle und weiterführenden Dispensairebetreuung der Werktätigen im Einvernehmen mit dem Minister für Gesundheitswesen und den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane sowie in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt 1. die strahlenschutzmedizinische Kontrolle der Werktätigen durch Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen, 2. die weiterführende Dispensairebetreuung der Werktätigen sowie von Personen mit arbeitsbedingten Strahlenunfallfolgen oder Berufskrankheiten infolge Einwirkung ioni-, sierender Strahlung. (2) Diese Anordnung gilt für Staatsorgane, Kombinate, wirtschaftsleitende Organe, Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen, gesellschaftliche Organisationen (nachfolgend Betriebe genannt), die Atomenergie anwenden. Eingeschlossen sind bergbauliche und andere Tätigkeiten, soweit dabei radioaktive Stoffe, insbesondere Radonfolgeprodukte, anwesend sind. §2 Grundsätze (1) Die strahlenschutzmedizinische Betreuung erfolgt durch die Strahlenschutzärzte und umfaßt die Beurteilung der Tauglichkeit, die medizinische Überwachung und die weiterführende Dispensairebetreuung. (2) Bei speziellen Indikationen erfolgt die strahlenschutzmedizinische Betreuung zusätzlich durch das Staatliche Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz. §3 Untersuchungspflichtige Werktätige und Untersuchungskategorien (1) Den strahlenschutzmedizinischen Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen unterliegen vor Aufnahme und zur Fortsetzung der Tätigkeit 1. Strahlenwerktätige in Kernanlagen, an Strahleneinrichtungen Und beim Verkehr mit radioaktiven Stoffen (ausgenommen Strahlenwerktätige gemäß folgender Ziff. 2) als Untersuchungskategorie B 201, 2. Strahlenwerktätige in Bergbau- oder anderen Betrieben mit Exposition durch natürliche radioaktive Stoffe, insbesondere Radonfolgeprodukte, als Untersuchungskategorie B 211, 3. Bedienungspersonal von Kernanlagen oder Strahleneinrichtungen als Untersuchungskategorie D 801. Die Zeitabstände der Wiederholungsuntersuchungen sind in der Anläge festgelegt. Im Einzelfall können vom Staatlichen v Amt für Atomsicherheit und Strahlenschutz kürzere Zeitab- \ stände vorgegeben werden. (2) Studenten und Lehrlinge, die als Strahlenwerktätige oder Bedienungspersonal tätig werden sollen, sind in die jeweils zutreffende Untersuchungskategorie einzuordnen und bis zum vollendeten 18. Lebensjahr jährlich zu untersuchen. §4 Untersuchungen (1) Die Untersuchungen sind gemäß dieser Anordnung und anderen dafür geltenden Rechtsvorschriften, den Festlegungen des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz1 sowie den Untersuchungskategorien und Richtlinien für arbeitsmedizinische Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen durchzuführen. Dabei sind die speziellen Tätigkeitsanforderungen an die Strahlenwerktätigen und das Bedienungspersonal, die bisherigen Strahlenbelastungen, bei bergbaulichen und anderen Tätigkeiten gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 2 der Expositionszeitraum, andere Schadwirkungen sowie die tätigkeitsbedingt zu erwartenden Expositionen und Be- 1 Festlegungen des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz zu den strahlenschutzmedizinischen Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen (Mitteilungen des Staatlichen Amtes für Atomsicherheit und Strahlenschutz Nr. 3/1986) 2 Z. z. gilt die Zweite Durchführungsbestimmung vom 25. August 1981 zur Verordnung über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von Berufskrankheiten. Arbeitsmedizinische Tauglichkeits- und Überwachungsuntersuchungen (GBl. I Nr. 28 S. 337).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für die Planung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Grundsätze des Wach- und Sicherungsdienstes. Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen zur Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges. Grundlagen für die Tätigkeit des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft einnehmen. Diese Tatsache zu nutzen, um durch die Erweiterung der Anerkennungen das disziplinierte Verhalten der Verhafteten nachdrücklich zu stimulieren und unmittelbare positive Wirkungen auf die Ziele der Untersuchungshaft oder die Sicherheit und Ordnung der Untersuchungshaftanstalt gefährden. Die Besuchsdauer beträgt grundsätzlich. Minuten. Ich wurde am über die Besuchsbestimmungen belehrt.

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