Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 270

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 270 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 270); 270 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 9. Mai 1986 chen Organisationen arbeiten, verliehen werden. Einrichtungen zur Berufsberatung (Berufsberatungszentrum, Berufsberatungskabinett) und Bezirkskabinette für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung sind im Sinne dieser Anordnung Einrichtungen der Berufsbildung. Die Verleihung der Titel erfolgt unabhängig von der Tätigkeit der Lehrer in der Unterstufe, Oberstufe, im Schulhort, in Internaten, Heimen oder Volkshochschulen. §4 (1) Voraussetzungen für die Verleihung eines Titels sind ausgezeichnete Ergebnisse bei der kommunistischen Bildung und Erziehung der Jugend, eine langjährige gute, erfolgreiche politische und fachlich-methodische Arbeit sowie aktive gesellschaftliche Tätigkeit. (2) Für die erstmalige Verleihung eines Titels ist in der Regel eine zehnjährige Dienstzeit in der Volksbildung bzw. der Berufsbildung der DDR erforderlich. (3) Die Verleihung eines Titels erfolgt in der Regel in der vorgesehenen Stufenfolge. (4) Die Verleihung des Titels Studienrat oder Oberstudienrat kann erfolgen, wenn eine ständige weitere erfolgreiche Tätigkeit und eine Vertiefung der wissenschaftlichen Qualifikation nachgewiesen wird. (5) An Lehrer, die als Mitarbeiter in staatlichen Organen und ihren nachgeordneten Einrichtungen, Kombinaten, Betrieben oder in Parteien oder gesellschaftlichen Organisationen tätig sind, können Titel verliehen werden, wenn sie einen hohen Anteil an der Verwirklichung der Bildungspolitik von Partei und Regierung haben. §5 (1) Titel werden im Rahmen des jährlich zentral zur Ver-' fügung gestellten Kontingents verliehen. (2) Zur Verleihung eines Titels gehört eine Urkunde. (3) Die Verleihung eines Titels ist mit einer Beförderungszulage verbunden. Sie beträgt monatlich für den Titel Oberlehrer 50, M Studienrat 100, M Oberstudienrat 150, M Professor 200, M. (4) Die Beförderungszulage wird während der hauptamtlichen Tätigkeit gezahlt und ist Bestandteil des Durchschnittslohnes. (5) Der durch einen Titel geehrte Pädagoge ist berechtigt, im Zusammenhang mit seinem Namen den zuletzt verliehenen Titel zu führen. §6 (1) Vorschlagsberechtigt für die Verleihung eines Titels sind: die Direktoren der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen und der Einrichtungen der Berufsbildung in Abstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung, die Kreisschulräte (Stadt-, Stadtbezirksschulräte) bzw. die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise (der Städte, der Stadtbezirke), die Bezirksschulräte bzw. die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke, die Leiter der bezirksunterstellten Einrichtungen der Volksbildung bzw. der Berufsbildung in Abstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung, die Leiter der Einrichtungen, die dem Ministerium für Volksbildung bzw. dem Staatssekretariat für Berufsbildung direkt unterstehen, der Minister für Volksbildung bzw. der Staatssekretär für Berufsbildung, die zentralen Leitungen der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie die Minister bzw. die Leiter anderer zentraler Staatsorgane für die im § 4 Abs. 5 genannten Lehrer. (2) Die Vorschläge sind von den Direktoren der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen und Einrichtungen der Berufsbildung jährlich bis zum 15. Dezember an die Kreisschulräte (Stadt-, Stadtbezirksschulräte) bzw. die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise (der Städte, der Stadtbezirke), von den Kreisschulräten (Stadt-, Stadtbezirksschulräten) bzw. den Leitern der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise (Städte, Stadtbezirke) bis zum 30. Januar an die Bezirksschulräte bzw. die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke, von den Leitern der bezirksunterstellten Einrichtungen der Volksbildung bzw. der Berufsbildung bis zum 30. Januar an die Bezirksschulräte bzw. die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke, von den zentralen Leitungen der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie den Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane sowie den Leitern der Einrichtungen, die dem Ministerium für Volksbildung bzw. dem Staatssekretariat für Berufsbildung direkt unterstehen, bis zum 1. März an den Minister für Volksbildung bzw. an den Staatssekretär für Berufsbildung einzureichen. (3) Die Vorschläge müssen die notwendigen Angaben zur Person und die Begründung für die vorgesehene Beförderung enthalten. §5 * 7 (1) Bei den Abteilungen Volksbildung bzw. den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise (Städte, Stadtbezirke) und bei den Abteilungen Volksbildung bzw. den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke sind in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung Beförderungsausschüsse zu bilden, die über die eingereichten Vorschläge beraten. (2) Den Beförderungsausschüssen bei den Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise (Städte, Stadtbezirke) und Bezirke gehören an: die Kreisschulräte (Stadt-, Stadtbezirksschulräte) bzw. die Bezirksschulräte als Vorsitzende, die Kreis- bzw. Bezirksvorsitzenden oder ein Mitglied des Sekretariats des Kreis- bzw. Bezirksvorstandes der. Gewerkschaft Unterricht und Erziehung, die Leiter der Kreis- (Stadt-, Stadtbezirks-) bzw. Bezirksschulinspektionen, die Direktoren der Pädagogischen Kreiskabinette bzw. der Bezirkskabinette für Unterricht und Weiterbildung sowie ein langjährig erfolgreich tätiger Direktor bzw. ein Lehrer einer allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. (3) Den Beförderungsausschüssen bei den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise (Städte, Stadtbezirke) und Bezirke gehören an: die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Kreise (Städte, Stadtbezirke) bzw. die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke als Vorsitzende, die Kreis- bzw. Bezirksvorsitzenden oder ein Mitglied des Sekretariats des Kreis- bzw. Bezirksvorstandes der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung, die Inspektoren der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung in den Kreisen (Städten, Stadtbezirken) bzw. die Leiter der Inspektionen der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung in den Bezirken, die Direktoren der Berufsberatungszentren in den Kreisen (Städten, Stadtbezirken) bzw. die Direktoren der Be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit geheimgehalten werden. Durch die Nutzung seines Mitspracherechts bei Vergünstigungen und Disziplinarmaßnahmen verwirklicht der Untersuchungsführer einen wesentlichen Teil seiner Verantwortung für die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlich ;eit in der Untersuchungstätigkeit im allgemeinen und im Beweisführuncsprozeß sowie bei der Realisierunn jeder Klotz.

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