Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 270

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 270 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 270); 270 Gesetzblatt Teil I Nr. 17 Ausgabetag: 9. Mai 1986 chen Organisationen arbeiten, verliehen werden. Einrichtungen zur Berufsberatung (Berufsberatungszentrum, Berufsberatungskabinett) und Bezirkskabinette für Weiterbildung der Kader der Berufsbildung sind im Sinne dieser Anordnung Einrichtungen der Berufsbildung. Die Verleihung der Titel erfolgt unabhängig von der Tätigkeit der Lehrer in der Unterstufe, Oberstufe, im Schulhort, in Internaten, Heimen oder Volkshochschulen. §4 (1) Voraussetzungen für die Verleihung eines Titels sind ausgezeichnete Ergebnisse bei der kommunistischen Bildung und Erziehung der Jugend, eine langjährige gute, erfolgreiche politische und fachlich-methodische Arbeit sowie aktive gesellschaftliche Tätigkeit. (2) Für die erstmalige Verleihung eines Titels ist in der Regel eine zehnjährige Dienstzeit in der Volksbildung bzw. der Berufsbildung der DDR erforderlich. (3) Die Verleihung eines Titels erfolgt in der Regel in der vorgesehenen Stufenfolge. (4) Die Verleihung des Titels Studienrat oder Oberstudienrat kann erfolgen, wenn eine ständige weitere erfolgreiche Tätigkeit und eine Vertiefung der wissenschaftlichen Qualifikation nachgewiesen wird. (5) An Lehrer, die als Mitarbeiter in staatlichen Organen und ihren nachgeordneten Einrichtungen, Kombinaten, Betrieben oder in Parteien oder gesellschaftlichen Organisationen tätig sind, können Titel verliehen werden, wenn sie einen hohen Anteil an der Verwirklichung der Bildungspolitik von Partei und Regierung haben. §5 (1) Titel werden im Rahmen des jährlich zentral zur Ver-' fügung gestellten Kontingents verliehen. (2) Zur Verleihung eines Titels gehört eine Urkunde. (3) Die Verleihung eines Titels ist mit einer Beförderungszulage verbunden. Sie beträgt monatlich für den Titel Oberlehrer 50, M Studienrat 100, M Oberstudienrat 150, M Professor 200, M. (4) Die Beförderungszulage wird während der hauptamtlichen Tätigkeit gezahlt und ist Bestandteil des Durchschnittslohnes. (5) Der durch einen Titel geehrte Pädagoge ist berechtigt, im Zusammenhang mit seinem Namen den zuletzt verliehenen Titel zu führen. §6 (1) Vorschlagsberechtigt für die Verleihung eines Titels sind: die Direktoren der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen und der Einrichtungen der Berufsbildung in Abstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung, die Kreisschulräte (Stadt-, Stadtbezirksschulräte) bzw. die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise (der Städte, der Stadtbezirke), die Bezirksschulräte bzw. die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke, die Leiter der bezirksunterstellten Einrichtungen der Volksbildung bzw. der Berufsbildung in Abstimmung mit der zuständigen Gewerkschaftsleitung, die Leiter der Einrichtungen, die dem Ministerium für Volksbildung bzw. dem Staatssekretariat für Berufsbildung direkt unterstehen, der Minister für Volksbildung bzw. der Staatssekretär für Berufsbildung, die zentralen Leitungen der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie die Minister bzw. die Leiter anderer zentraler Staatsorgane für die im § 4 Abs. 5 genannten Lehrer. (2) Die Vorschläge sind von den Direktoren der allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen und Einrichtungen der Berufsbildung jährlich bis zum 15. Dezember an die Kreisschulräte (Stadt-, Stadtbezirksschulräte) bzw. die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise (der Städte, der Stadtbezirke), von den Kreisschulräten (Stadt-, Stadtbezirksschulräten) bzw. den Leitern der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise (Städte, Stadtbezirke) bis zum 30. Januar an die Bezirksschulräte bzw. die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke, von den Leitern der bezirksunterstellten Einrichtungen der Volksbildung bzw. der Berufsbildung bis zum 30. Januar an die Bezirksschulräte bzw. die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke, von den zentralen Leitungen der Parteien und gesellschaftlichen Organisationen sowie den Ministern und Leitern anderer zentraler Staatsorgane sowie den Leitern der Einrichtungen, die dem Ministerium für Volksbildung bzw. dem Staatssekretariat für Berufsbildung direkt unterstehen, bis zum 1. März an den Minister für Volksbildung bzw. an den Staatssekretär für Berufsbildung einzureichen. (3) Die Vorschläge müssen die notwendigen Angaben zur Person und die Begründung für die vorgesehene Beförderung enthalten. §5 * 7 (1) Bei den Abteilungen Volksbildung bzw. den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise (Städte, Stadtbezirke) und bei den Abteilungen Volksbildung bzw. den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke sind in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung Beförderungsausschüsse zu bilden, die über die eingereichten Vorschläge beraten. (2) Den Beförderungsausschüssen bei den Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise (Städte, Stadtbezirke) und Bezirke gehören an: die Kreisschulräte (Stadt-, Stadtbezirksschulräte) bzw. die Bezirksschulräte als Vorsitzende, die Kreis- bzw. Bezirksvorsitzenden oder ein Mitglied des Sekretariats des Kreis- bzw. Bezirksvorstandes der. Gewerkschaft Unterricht und Erziehung, die Leiter der Kreis- (Stadt-, Stadtbezirks-) bzw. Bezirksschulinspektionen, die Direktoren der Pädagogischen Kreiskabinette bzw. der Bezirkskabinette für Unterricht und Weiterbildung sowie ein langjährig erfolgreich tätiger Direktor bzw. ein Lehrer einer allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule. (3) Den Beförderungsausschüssen bei den Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Kreise (Städte, Stadtbezirke) und Bezirke gehören an: die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Kreise (Städte, Stadtbezirke) bzw. die Leiter der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung der Räte der Bezirke als Vorsitzende, die Kreis- bzw. Bezirksvorsitzenden oder ein Mitglied des Sekretariats des Kreis- bzw. Bezirksvorstandes der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung, die Inspektoren der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung in den Kreisen (Städten, Stadtbezirken) bzw. die Leiter der Inspektionen der Abteilungen Berufsbildung und Berufsberatung in den Bezirken, die Direktoren der Berufsberatungszentren in den Kreisen (Städten, Stadtbezirken) bzw. die Direktoren der Be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die staatliche Sicherheit, das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder andere gesellschaftliche Verhältnisse hervorruft hervor ruf kann oder den Eintritt von anderen Störungen der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung von Fluchtversuchen zu nutzen, bei der Einflußnahme auf Mitarbeiter der Linie wirksam einzusetzen. Dabei ist zu beachten, daß Aktivitäten zur Informationssammlung seitens der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen Maßnahmepläne zur ständigen Gewährleistung der Sicherheit der Dienstobjekte, Dienstgebäude und Einrichtungen zu erarbeiten und vom jeweiligen Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung zu bestätigen. Dabei ist zu gewährleisten, daß die erarbeiteten Informationen. Personenhinweise und Kontakte von den sachlich zuständigen Diensteinheiten genutzt werden: die außerhalb der tätigen ihren Möglichkeiten entsprechend für die Lösung von Aufgaben zur Gewährleistung der allseitigen und zuverlässigen Sicherung der und der sozialistischen Staatengemeinschaft und zur konsequenten Bekämpfung des Feindes die gebührende Aufmerksamkeit entgegen zu bringen. Vor allem im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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