Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 249

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 249 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 249); Hochschulbibtiothek der Deutschen Demokratischen Republik 249 1986 Berlin, den 2. Mai 1986 Teil I Nr. 16 Tag Inhalt Seite 6. 2. 86 Verordnung über die Lenkung des Gewerberaumes 249 3. 4. 86 Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (3. Grenzverordnung) [ 253 5. 3. 86 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Aus- und Weiterbildung der Meister Bewertungsordnung in der Meisterausbildung / 255 19. 3. 86 Anordnung über den Einsatz der FDJ-Studentenbrigaden und internationalen Studentenbrigaden 258 7. 3. 86 Anordnung Nr. 2 über den Abriß von Gebäuden und baulichen Anlagen Abriß- anordnung 261 15. 4. 86 Anordnung Nr. 2 über die Weiterbildung der Ärzte und Zahnärzte FadiarzWFach- zahnarztordnung 262 8.4.86 Anordnung über die spezielle Kalkulationsrichtlinie zur Bildung der Industriepreise für Erzeugnisse der Fleischindustrie ; 263 11. 4. 86 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Gesund- heits- und Arbeitsschutzes 263 Verordnung über die Lenkung des Gewerberaumes vom 6. Februar 1986 §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung regelt die staatliche Lenkung des Gewerberaumes (nachfolgend Gewerberaumlenkungt genannt). Die Gewerberaumlenkung umfaßt die Erfassung, Verteilung sowie die Kontrolle der Nutzung und Auslastung von Gewerberaum. Die Verordnung beinhaltet darüber hinaus Festlegungen über die Modernisierung, den Um- und Ausbau, die Instandhaltung und Instandsetzung von Gewerberaum. (2) Diese Verordnung gilt für Staatsorgane, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, Genossenschaften, private Handwerker und Gewerbetreibende, Bürger. (3) Gewerberaum im Sinne dieser Verordnung sind Räume in Gebäuden oder Baulichkeiten, überdachte Flächen und abgegrenzte Freiflächen, die für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit zur Erbringung von Produktions-, Dienst-, Reparatur-, Betreuungs- und Versorgungsleistungen, für Verwaltungszwecke oder zur Lagerhaltung genutzt werden oder dafür geeignet sind und als Gewerberaum von den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden gemäß § 3 Abs. 4 erfaßt sind. (4) Diese Verordnung gilt nicht für 1. Produktions-, Arbeits- und Lagerräume sowie Flächen, die sich in Rechtsträgerschaft zentraler Staatsorgane, von Räten der Bezirke sowie zentral- und bezirksgeleiteter Kombinate und Betriebe befinden, ausgenommen die der bezirksgeleiteten Dienstleistungskombinate, 2. Räume und Flächen, die von der Nationalen Volksarmee, den Grenztruppen der DDR und anderen Schutz- und Sicherheitsorganen einschließlich der Zivilverteidigung und der Staatlichen Verwaltung der Staatsreserve genutzt werden, 3. Räume und Flächen, die sich im Eigentum von Parteien, Massenorganisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften befinden, 4. Räume und Flächen, die der Erholung, Freizeitgestaltung oder ähnlichen persönlichen Bedürfnissen von Bürgern dienen. (5) Über die Lenkung des Gewerberaumes, der durch ausländische Vertretungen genutzt wird, sind gesonderte Vereinbarungen zwischen den Räten der Bezirke und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten abzuschließen. §2 Grundsätze (1) Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden sichern auf der Grundlage der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften sowie der Pläne die Erfassung, Verteilung, Nutzung und Auslastung des Gewerberaumes. Die Erweiterung von Gewerberaum durch Neubau ist grundsätzlich nur zu gestatten, wenn der im Territorium vorhandene Gewerberaum ausgelastet ist. (2) Die Lenkung des Gewerberaumes hat unter Berücksichtigung der in den Plänen festgelegten volkswirtschaftlichen Zielstellungen zu erfolgen. (3) Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden haben darauf Einfluß zu nehmen, daß die Rechtsträger, Eigentümer, sonstigen Verfügungsberechtigten und Nutzer von Gewerberaum ihre Pflichten zur Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung und zum Um- und Ausbau wahrnehmen. (4) Die Nutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke ist grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Rat des Kreises durch Beschluß.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen Staatssicherheit sind im Sinne der Gemeinsamen Anweisung über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den Verhafteten ausgehen. Auf diese Weise ist ein hoher Grad der Ordnung und Sicherheit bei der Besuchsdurchführung rechtzeitig erkannt, vorbeugend verhindert und entschlossen unterbunden werden können. Auf der Grundlage der Erkenntnisse der Forschung zur Sicherung von Verhafteten in Vorbereitung und Durchführung gerichtlicher Hauptverhandlungen, sowie zur Sicherung von Transporten mit Inhaftierten - Mit der wurde eine einheitliche Verfahrensweise für die Linie geschaffen.

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