Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 249

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 249 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 249); Hochschulbibtiothek der Deutschen Demokratischen Republik 249 1986 Berlin, den 2. Mai 1986 Teil I Nr. 16 Tag Inhalt Seite 6. 2. 86 Verordnung über die Lenkung des Gewerberaumes 249 3. 4. 86 Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik (3. Grenzverordnung) [ 253 5. 3. 86 Zweite Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Aus- und Weiterbildung der Meister Bewertungsordnung in der Meisterausbildung / 255 19. 3. 86 Anordnung über den Einsatz der FDJ-Studentenbrigaden und internationalen Studentenbrigaden 258 7. 3. 86 Anordnung Nr. 2 über den Abriß von Gebäuden und baulichen Anlagen Abriß- anordnung 261 15. 4. 86 Anordnung Nr. 2 über die Weiterbildung der Ärzte und Zahnärzte FadiarzWFach- zahnarztordnung 262 8.4.86 Anordnung über die spezielle Kalkulationsrichtlinie zur Bildung der Industriepreise für Erzeugnisse der Fleischindustrie ; 263 11. 4. 86 Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Gesund- heits- und Arbeitsschutzes 263 Verordnung über die Lenkung des Gewerberaumes vom 6. Februar 1986 §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung regelt die staatliche Lenkung des Gewerberaumes (nachfolgend Gewerberaumlenkungt genannt). Die Gewerberaumlenkung umfaßt die Erfassung, Verteilung sowie die Kontrolle der Nutzung und Auslastung von Gewerberaum. Die Verordnung beinhaltet darüber hinaus Festlegungen über die Modernisierung, den Um- und Ausbau, die Instandhaltung und Instandsetzung von Gewerberaum. (2) Diese Verordnung gilt für Staatsorgane, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen, Genossenschaften, private Handwerker und Gewerbetreibende, Bürger. (3) Gewerberaum im Sinne dieser Verordnung sind Räume in Gebäuden oder Baulichkeiten, überdachte Flächen und abgegrenzte Freiflächen, die für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit zur Erbringung von Produktions-, Dienst-, Reparatur-, Betreuungs- und Versorgungsleistungen, für Verwaltungszwecke oder zur Lagerhaltung genutzt werden oder dafür geeignet sind und als Gewerberaum von den Räten der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden gemäß § 3 Abs. 4 erfaßt sind. (4) Diese Verordnung gilt nicht für 1. Produktions-, Arbeits- und Lagerräume sowie Flächen, die sich in Rechtsträgerschaft zentraler Staatsorgane, von Räten der Bezirke sowie zentral- und bezirksgeleiteter Kombinate und Betriebe befinden, ausgenommen die der bezirksgeleiteten Dienstleistungskombinate, 2. Räume und Flächen, die von der Nationalen Volksarmee, den Grenztruppen der DDR und anderen Schutz- und Sicherheitsorganen einschließlich der Zivilverteidigung und der Staatlichen Verwaltung der Staatsreserve genutzt werden, 3. Räume und Flächen, die sich im Eigentum von Parteien, Massenorganisationen, Kirchen und Religionsgemeinschaften befinden, 4. Räume und Flächen, die der Erholung, Freizeitgestaltung oder ähnlichen persönlichen Bedürfnissen von Bürgern dienen. (5) Über die Lenkung des Gewerberaumes, der durch ausländische Vertretungen genutzt wird, sind gesonderte Vereinbarungen zwischen den Räten der Bezirke und dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten abzuschließen. §2 Grundsätze (1) Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden sichern auf der Grundlage der Gesetze und der anderen Rechtsvorschriften sowie der Pläne die Erfassung, Verteilung, Nutzung und Auslastung des Gewerberaumes. Die Erweiterung von Gewerberaum durch Neubau ist grundsätzlich nur zu gestatten, wenn der im Territorium vorhandene Gewerberaum ausgelastet ist. (2) Die Lenkung des Gewerberaumes hat unter Berücksichtigung der in den Plänen festgelegten volkswirtschaftlichen Zielstellungen zu erfolgen. (3) Die Räte der Städte, Stadtbezirke und Gemeinden haben darauf Einfluß zu nehmen, daß die Rechtsträger, Eigentümer, sonstigen Verfügungsberechtigten und Nutzer von Gewerberaum ihre Pflichten zur Instandhaltung, Instandsetzung, Modernisierung und zum Um- und Ausbau wahrnehmen. (4) Die Nutzung von Wohnraum für gewerbliche Zwecke ist grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet der Rat des Kreises durch Beschluß.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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