Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 205

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 205 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 205); Gesetzblatt Teil I Nr. 14 Ausgabetag: 23. April 1986 205 tenträgern unter Beachtung der Ausfüllvorschriften zum Vordruck 191911) bis zum letzten Werktag des Monats Februar eines jeden Jahres der Zentralstelle für rationelle Energieanwendung zu übergeben. (2) Die Leistungsangebote zu den Maßnahmen der rationellen Energieanwendung sind auf Vordruck 1919 auszuarbeiten. Die Ausarbeitung der Angaben hat entsprechend Ziff. 11.9.3. Abs. 10 zu erfolgen. (3) Aus den Leistungsangeboten sind von den Kombinaten, wirtschaftsleitenden Organen und Dienststellen gemäß Abs. 1 Buchstaben a, b und c volkswirtschaftlich wichtige Investitionsvorhaben und weitere Schwerpunktmaßnahmen auszuwählen und bis zum letzten Werktag des Monats Februar eines jeden Jahres an das übergeordnete Ministerium einzureichen. (4) Die Ministerien gemäß Abs. 1 und die Räte der Bezirke haben bis zum 10. Werktag des Monats März eines jeden Jahres der Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung beim Ministerrat ausgewählte Investitionsvorhaben, Rekonstruktionsmaßnahmen und Generalreparaturen, darunter zur Realisierung energierelevanter Spitzentechnologien, sowie Schwerpunktmaßnahmen der energetischen Rationalisierung einschließlich komplex-territorialer Rationalisierungslösungen der Wärmeversorgung, der Sekundärenergienutzung und der Wärme-Kraft-Kopplung zur Aufnahme in den Planteil Rationelle Energieanwendung vorzuschlagen. Neben den aus den Leistungsangeboten gemäß Abs. 3 ausgewählten Investitionsvorhaben und Schwerpunktmaßnahmen haben die Vorschläge auch Aufgaben des Staatsplanes Wissenschaft und Technik sowie volkswirtschaftlich wichtige Aufgaben außerhalb des Staatsplanes Wissenschaft und Technik für die Entwicklung und Produktion von Erzeugnissen zu enthalten, die im Planjahr bei den Anwendern Energieeinsparungen ermöglichen bzw. auf die rationelle Energieanwendung gerichtet sind. (5) Die Leistungsangebote gemäß Abs. 2 sind durch die Zentralstelle für rationelle Energieanwendung rechentechnisch aufzubereiten. Das Ergebnis- ist der Staatlichen Plankommission, dem Ministerium für Wissenschaft und Technik sowie der Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung beim Ministerrat bis zum letzten Werktag des Monats März eines jeden Jahres zu übergeben. Den Ministerien gemäß Abs. 1 und den Räten der Bezirke sind durch die Zentralstelle für rationelle Energieanwendung zur Vorbereitung der Beratungen zu den Leistungsangeboten die Ergebnisse auszugsweise für ihren Verantwortungsbereich bis zu diesem Termin zur Verfügung zu stellen. (6) Im Rahmen der Verteidigung der Normative des Energieverbrauchs durch die 11) Herausgegeben von der ZentralsteUe für rationelle Energieanwendung, Leipzig. Ministerien gemäß den Festlegungen des Abschnittes 21 Ziff. 2.3. sind die Leistungsangebote zu den Maßnahmen der rationellen Energieanwendung der Ministerien und Räte der Bezirke in Verantwortung der Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung beim Ministerrat unter Mitwirkung der Staatlichen Plankommission und des Ministeriums für Wissenschaft und Technik zu beraten. Im Ergebnis der Beratungen sind durch die Arbeitsgruppe Rationelle Energieanwendung beim Ministerrat . der Staatlichen Plankommission sowie den Ministerien und Räten der Bezirke Vorschläge zur Einordnung objektkonkreter Maßnahmen bzw. Vorhaben in die Planung der Generalreparaturen und Investitionen sowie' zur Bereitstellung von Erzeugnissen, die bei den Anwendern dieser Erzeugnisse Energieeinsparungen ermöglichen, den Ministerien und Räten der Bezirke Aufträge zur weiteren vorhabenkonkreten Untersetzung der Zielstellungen zur Energieträgereinsparung des Fünf-jahf planes zu übergeben. 6.3.2. Die bisherige Ziff. 8.4. wird Ziff. 8.4.2. mit der neuen Bezeichnung „Die Planung der Maßnahmen der rationellen Energieanwendung mit den Entwürfen zum Jahresvolkswirtschaftsplan“. Der Abs. 1 wird gestrichen. Die Absätze 2 bis 6 werden 1 bis 5. 6.3.3. In Ziff. 8.4.2. wird der Abs. 1 wie folgt gefaßt: (1) Als Bestandteil des Energieplanentwurfes haben alle energieplanungspflichtigen Kombinate, wirtschaftsleitenden Organe, Fachorgane der Räte der Bezirke, Betriebe, Einrichtungen und Genossenschaften die Maßnahmen der rationellen Energieanwendung auf Vordruck 1919 zu planen. Die Planung der Maßnahmen der rationellen Energieanwendung hat auf der Grundlage der insbesondere mit dem Staatsplan Wissenschaft und Technik vorgegebenen Zielstellungen zur Energieträgereinsparung, der Maßnahmen zur Nutzung der Sekundärenergie, der Normative des Energieverbrauchs sowie unter Anwendung technisch-ökonomisch begründeter Normen zu erfolgen. Die gemäß Ziff. 8.4.1. Abs. 1 festgelegten Verantwortungsbereiche haben die Leistungsangebote zu den Maßnahmen der rationellen Energieanwendung ausgehend von den ihnen übergebenen Auflagen im Ergebnis der Beratungen zum Leistungsangebot, den staatlichen Plankennziffern zur Investitionsplanung, den Bilanzanteilen und Zielstellungen zur Energieträgereinsparung aus Maßnahmen des wissenschaftlich-technischen Fortschritts zu präzisieren sowie zu ergänzen und mit dem Energieplanentwurf die Veränderungen gegenüber dem Leistungsangebot auf EDV-gerechten Datenträgern einzureichen. Auf der Grundlage der Verteidigung der Zielstellungen der rationellen Energieanwendung hat die Verteidigung des gesamten Energieplanentwurfes und die Bestimmung der Kontingente für den Verbrauch von Energieträgern zu erfolgen. Mit der Planung der Maßnahmen der rationellen Energieanwendung ist die energetische Sicherung der staatlichen Plankennziffern für die Produktions- und Leistungsentwicklung sowie die Substitution von;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen dem aufsichtsführenden Staatsanwalt und mit dem Gericht zusammenzuarbeiten zusammenzuwirken. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung über Neigungen zu Gewalttätigkeiten, Suizidabsichten, Suchtmittelabhängigkeit, gesundheit liehe Aspekte, Mittäter; Übermittlung weiterer Informationen über Verhaftete die unter Ziffer dieser Dienstanweisung genannten Personen aus der Untersuchungsarbeit an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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