Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 151

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 151 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 151); Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 4. April 1986 151 Nr. Gegenstand Gebühr M Nr. Gegenstand Gebühr M 02 03 04 05 06 2.4. Vom Teilnehmer verschuldete Wartezeiten 3. Als verlegte Teilnehmerleitungen gelten die neuverlegten und, bei Abnahme von Leitungen, die wieder angebrachten Teilnehmerleitungen. 4. Die Gebühr nach Nr. 01 gilt nicht bei einer Verlegung an eine andere Stelle. Die Berechnung erfolgt in diesem Falle nach Abschnitt 6.1. Nr. 01 bis 06, sofern nicht die Gebühren des Abschnittes 6.2. Nr. 06 oder 07 anzuwenden sind. 5. Verlegungen innerhalb eines Hauses mit derselben Hausnummer gelten nicht als Verlegungen an eine andere Stelle. In diesem Falle werden die Änderungsgebühren nach Nr. 01 bei Beachtung der Mindest- und Höchstgebühren berechnet, es sei denn, daß die Voraussetzungen zur Anwendung der Gebühren nach Abschnitt 6.2. Nr. 06 oder 07 gegeben sind. Änderungsgebühren für einen Hauptanschluß mit oder ohne Zusatzeinrichtungen, wenn damit keine Leitungsverlegungen verbunden sind Anbringen einer langen Anschlußschnur 15, Anbringen eines zweiten Hörers 15, Anbringen eines Gebührenanzeigers 15, Auswechseln eines Fernsprechapparates auf Wunsch des Teilnehmers 15, Zu Nr. 02 bis 05: Die Gebühren werden auch berechnet, wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit Änderungen nach Nr. 01 ausgeführt werden. Werden dabei mehrere Arbeiten nach Nr. 02 bis 05 ausgeführt, ermäßigt sich die Gebühr für jede weitere dieser Arbeiten auf 5, M. Das gilt auch, wenn ausschließlich Arbeiten nach Nr. 02 bis 05 ausgeführt werden. Die Gebühr Nr. 05 wird nicht erhoben für den erstmaligen Anschluß eines teilnehmereigenen Femsprechapparates der durch die Deutsche Post festgelegten Femsprechappa-ratetypen besonderer Art. Verlegung eines Hauptanschlusses an eine andere Stelle, wenn an der anderen Stelle von früheren Hauptanschlüssen her vorhandene Leitungseinführungen und Teilnehmer- 07 08 01 02 01 7. leitungen ohne Änderung wiederbenutzt werden, aber ein Fernsprechapparat neu aufgestellt werden muß Verlegung eines Hauptanschlusses an eine andere Stelle, wenn an der anderen Stelle ein betriebsfähiger Hauptanschluß einschließlich Fernsprechapparat vorhanden ist und weiterbenutzt wird Änderungsgebühren für Änderungen, die nicht nach Nr. 01 bis 07 berechnet werden Orts- und Ferngespräche Vorbemerkungen Für die Berechnung von Ortsund Ferngesprächen nach Abschnitt 7.1. und 7.2. sind die von der Zählednrichtung der Vermittlungsstelle für jeden Hauptanschluß registrierten Gebühreneinheiten maßgebend. 15,- 4,50 nach den geltenden Preisbestimmungen für Femmeldebau-leistungen2 7.1. 7.2. Ortsgespräche Gebühr für jede zustande gekommene Fernsprechverbindung von Femsprechstellen der Teilnehmer von öffentlichen Fernsprechstellen Zu Nr. 01 und 02: 1. Gespräche mit Entstörungs-, Auskunfts- und Nachfragestellen in Angelegenheiten des Fernsprechverkehrs sowie Anmeldungen von Ferngesprächen beim Fernamt sind gebührenfrei. 2. Gespräche mit Verwaltungsdienststellen der Deutschen Post (z. B. Abrechnungsstelle für Femmelde-gebühren, Anmeldestelle' sind gebührenpflichtig (innerhalb des Ortsnetzes Ortsgesprächsgebühr, aus anderen Ortsnetzen Ferngesprächsgebühr, wenn nichts anderes bestimmt ist). Ferngespräche im Selbstwählferndienst innerhalb der Deutschen Demokratischen Republik Die Gebühren werden in Abhängigkeit von der Zone nach der Gesprächsdauer und der Tageszeit in Gebühreneinheiten ( ,15 M) berechnet. Zone I Ferngespräche zwischen Ortsnetzen des eigenen Knotenvermittlungsstellenbereichs und den festgelegten Ortsnetzen -15 ,20 Sprechdauer für eine Gebühreneinheit Er- Volle mäßigte Gebühr Gebühr MM Sekunden;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen. Inhaftierte Personen unterliegen bei der Aufnahme in die übergebene Effekten, Protokolle über in Verwahrung genommene Dokumente und Wertsachen bei der Aufnahme in der UHA. folgenden Sprachen: englisch - französich - spanisch.

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