Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 148

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 148 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 148); 148 Gesetzblatt Teil I Nr. 11 Ausgabetag: 4. April 1986 Nr. Gegenstand Monatliche Gebühr M Entfernung zwischen den* Ortsnetzen 5801 bis zu 10 km 450,- 5802 bis zu 15 km 675,- 5803 bis zu 25 km Zu Nr. 5801 bis 5803: Ausnahmequerverbindungen über 25 km Luftlinie sind nicht zugelassen. 5.2.2. Teilnehmereigene Leitungen Ausnahmenebenanschlußleitungen zu einzelnen Ausnahmenebenanschlüssen, wenn die Gespräche zwischen den Ortsnetzen gebührenmäßig wie Ferngespräche behandelt werden, bei einer Entfernung zwischen den Ortsnetzen 900,- 5604 bis zu 10 km 15,- 5605 bis zu 15 km 22,50 5606 bis zu 25 km Wenn die Gespräche zwischen den Ortsnetzen gebührenmäßig wie Ortsgespräche behandelt werden, wird keine Gebühr erhoben. Ausnahmenebenanschlußleitungen zu Zweitnebenstellenanlagen, 67,50 5607 wenn die Gespräche zwischen den Ortsnetzen gebührenmäßig wie Ortsgespräche be- handelt werden, wenn die Gespräche zwischen den Ortsnetzen gebührenmäßig wie Ferngespräche behandelt werden, bei einer Entfernung zwischen den Ortsnetzen 15,- 5608 bis zu 10 km 30,- 5609 bis zu 15 km 45,- 5610 bis zu 25 km Ausnahmequerverbindungen, 135,- 5807 wenn die Gespräche zwischen den Ortsnetzen gebührenmäßig wie Ortsgespräche be- handelt werden, wenn die Gespräche zwischen den Ortsnetzen gebührenmäßig wie Ferngespräche behandelt werden, bei einer 15,- Entfernung zwischen den Ortsnetzen 5808 bis zu 10 km 30,- 5809 bis zu 15 km 45,- 5810 bis zu 25 km ' 135,- 5811 bis zu 50 km 270,- 5812 bis zu 75 km 540,- 5813 bis zu 100 km 750,- 5814 bis zu 200 km 1 500,- 5815 über 200 km, je 100 km mehr Zu Nr. 5807 bis 5815: Teilnehmereigene Ausnahmequerverbindungen werden nicht mehr neu zugelassen. 300,- Nr. Gegenstand Monatliche Gebühr M 5.3. Zeitansageleitungen 5901 Zeitansageleitung innerhalb eines Ortsnetzes 1. Die Gebühr ist die regelmäßig wiederkehrende Vergütung für das Bereitstellen und Instandhalten einer Zeitansageleitung innerhalb eines Ortsnetzes und die laufende Übermittlung der Zeitansage. 2. Für das Einrichten einer Zeitansageleitung werden Einrichtungsgebühren nach Abschnitt 6 erhoben. 3. Zeitansageleitungen nach anderen Ortsnetzen werden grundsätzlich nicht eingerichtet. Über Ausnahmen und Gebühren entscheidet im Einzelfall das Ministerium für Post- und Fernmeldewesen. 5.4. Zusammenschalten von Fernmeldeanlagen 5902 Zusammenschalten von lei- tungsgebundenen Fernmeldeanlagen für den öffentlichen Fernsprechverkehr mit leitungsgebundenen Fernmeldeanlagen für den nichtöffentlichen Fernsprechverkehr desselben Teilnehmers ge.mäß § 20 ohne Rücksicht auf die Anzahl der Fernsprechstellen je Leitung 15, Die Gebühr wird auch erhoben, wenn zwischen den ' Fernsprechstellen beider Anlagen nur Hausverkehr gemäß § 14 Abs. 2 möglich ist. 5903 Zusammenschalten von lei- tungsgebundenen Fernmeldeanlagen für den öffentlichen Fernsprechverkehr mit Funkanlagen desselben Teilnehmers gemäß § 21 ohne Rücksicht auf die Anzahl der angeschlossenen Funkanlagen 15, Die Gebühr wird auch erhoben, wenn die Funkanlage über einen nichtamtsberechtigten Nebenanschluß mit der leitungsgebundenen Fernmeldeanlage zusammengeschaltet ist. Zu Nr. 5902 und 5903: 1. Die Gebühren werden erhoben unabhängig davon, ob die Zusammenschaltungen innerhalb desselben Ortsnetzes oder über mehrere Ortsnetze hinweg vorgenommen wurden. 2. Die Gebühren werden nicht erhoben, wenn die Zusammenschaltungen auf demselben Grundstück oder zwischen unmittelbar be- 150,-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die Ziele der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet, die Ordnung und Sicherheit durch keinerlei Störungen beeinträchtigen können, Die sichere Verwahrung Inhaftierter hat zugleich zu garantieren, daß die Maßnahmen der Linie zur Bearbeitung der Strafverfähren optimale Unterstützung erfahren, die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der Effektivität der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte Grundlegende Anforderungen an die Vorbereitung und Durchführung des BeweiserhebungsVerfahrens in Leipzig. Dort wurden als Zuhörer Vertreter der der Nebenkläger sowie der Verteidiger des ,an der Beweisaufnahme zugelassen.

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