Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 107

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 107 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 107); Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 24. März 1986 107 (2) Anträge auf Erteilung von Genehmigungen a) zum Herstellen von Hochfrequenzanlagen, die für verschiedene Bedarfsträger oder Aufstellungsorte bestimmt sind, sind beim Rundfunk- und Fernsehtechnischen Zentralamt der Deutschen .Post; b) zum Herstellen einzelner oder mehrerer für einen Aufstellungsort bestimmten Hochfrequenzanlagen sind bei der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post zu stellen. zungsberechtigten bei der für den Aufstellungsort der Anlage zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post abzumelden. Abschnitt VII Kontrollrecht und Gebühren § 13 Kontrollrecht §9 Technische Prüfung und Abnahmebestätigung (1) Die Inhaber von Genehmigungen zum Herstellen von Hochfrequenzanlagen gemäß § 8 Abs. 2 Buchst, a sind verpflichtet a) die technische Prüfung eines Funktions- oder Fertigungsmusters beim Rundfunk- und Fernsehtechnischen Zentralamt der Deutschen Post zu beantragen; b) auf Anforderung ein Fertigungsmuster vorzuführen; c) die Serienfertigung mustergetreu vorzunehmen und alle gefertigten Geräte mit dem auf der Genehmigungsurkunde erteilten Prüfzeichen des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen sowie einer Gerätenummer und dem Baujahr äußerlich sichtbar (auch nach Installation in Betriebslage) und dauerhaft zu versehen. (2) Die Inhaber Von Genehmigungen zum Herstellen von Hochfrequenzanlagen gemäß § 8 Abs. 2 Buchst b sind verpflichtet a) die technische Prüfung der Einzelanlage oder des Fertigungsmusters bei der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post zu beantragen; b) auf Anforderung eine solche Hochfrequenzanlage vorzuführen. Die Abnahme wird auf der Genehmigungsurkunde bestätigt. Abschnitt VI Pflichten der Betreiber von Hochfrequenzanlagen §10 Anmeldepflicht (1) Das Betreiben von Hochfrequenzanlagen ist anmeldepflichtig. Die Anlagen sind vor ihrer Inbetriebnahme durch den Rechtsträger, Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bei der für den Aufstellungsort der Anlage zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post anzumelden. Vordrucke für Anmeldungen sind bei der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post erhältlich. (2) Als Nachweis der Anmeldung gilt die schriftliche Bestätigung durch die zuständige Bezirksdirektion der Deutschen Post. (3) Bei einzelnen oder mehreren für einen Aufstellungsort bestimmten Hochfrequenzanlagen gilt die gemäß § 9 Abs. 2 im Ergebnis der technischen Prüfung erteilte Bestätigung als Anmeldung. §U Änderung des Aufstellungsortes (1) Die Änderung des Aufstellungsortes einer anmeldepflichtigen Anlage innerhalb eines Bezirkes ist der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post unverzüglich mitzuteilen. (2) Bei beabsichtigter Änderung des Aufstellungsortes einer anmeldepflichtigen Hochfrequenzanlage nach einem anderen Bezirk ist gemäß den §§ 10 und 12 zu verfahren. §12 Abmeldung von anmeldepflichtigen Hochfrequenzanlagen Wird der Betrieb einer Hochfrequenzanlage eingestellt, ist die Anlage durch den Rechtsträger, Eigentümer oder Nut- (1) Im Geltungsbereich dieser Anordnung umfaßt das Kontrollrecht der Deutschen Post a) die Kontrolle von Hochfrequenzanlagen, b) die Kontrolle von elektrischen und elektronischen Baugruppen, Geräten und Anlagen, die unerwünschte Ausstrahlungen erzeugen, sowie c) die Messung der Strahlungsparameter an Geräten und Anlagen sowie in deren Umfeld auf Einhaltung der Genehmigungsipflicht, Anmeldepflicht und erteilten Auflagen sowie der in Rechtsvorschriften festgelegten zulässigen Feldstärkewerte und in Vorschriften der Deutschen Post festgelegten Parameter. (2) Im Rahmen des Kontrollrechts ist den befugten Mitarbeitern der Deutschen Post das Betreten von Objekten und Räumen, in denen Hochfrequenzanlagen hergestellt, weitergegeben, gelagert oder betrieben werden oder in denen sich Quellen unerwünschter Ausstrahlungen befinden, unter Beachtung der für diesen Bereich festgelegten Sicherheitsbestimmungen zu gestatten §14 Gebühren (1) Für das Erteilen von Genehmigungen, die technische Prüfung von Funktions- und Fertigungsmustem oder Einzelanlagen sind Gebühren in Höhe der Festlegungen der Anlage zu dieser Anordnung zu entrichten. (2) Die Gebührenpflicht entsteht für a) Genehmigungen mit der Erteilung (Genehmigungsgebühren), b) die technische Prüfung von Funktions- und Fertigungsmustern oder Einzelanlagen mit der Mitteilung des Prüfergebnisses (Prüf gebühren). (3) Genehmigungsgebühren und Prüfgebühren werden von dem Organ der Deutschen Post erhoben, das die Genehmigung erteilt oder die technische Prüfung durchgeführt hat. (4) Für Gebührenrückstände jeder Art haben Genehmigungsinhaber, die der Zahlungsverkehrs-Verordnung vom 13. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 30 S. 293) unterliegen, Verspä-tungs-/Verzugszinsen nach der Fälligkeitsanordnung vom 13. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 30 S. 298) zu zahlen. Für alle übrigen Genehmigungsinhaber beträgt die Höhe der Verspä-tungs-/Verzugszinsen jährlich 4 %. Abschnitt VIII Ordnungsstrafbefugnis und Beschwerderecht §15 Ordnungsstrafbefugnis Zur Durchführung von Ordnungsstrafverfahren gemäß § 35 Abs. 7 des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen ist neben den Leitern der Bezirksdirektionen der Deutschen Post bei speziellen Anlagen der Leiter des Zentralamtes für Funk-kontroll- und Meßdienst der Deutschen Post berechtigt. §16 Beschwerderecht Für die Beschwerde gegen die auf der Grundlage dieser Anordnung getroffenen Entscheidungen und das Rechtsmittelverfahren gelten die Bestimmungen gemäß § 33 des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtSozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens. Die Informationsbeziehungen und der Infor- mationsfluß ischen den Abteilungen XIV; und auf den verschiedenen Ebenen unter strikter Wahrung der Konspiration ;.yg.

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