Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1986, Seite 107

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986, Seite 107 (GBl. DDR Ⅰ 1986, S. 107); Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 24. März 1986 107 (2) Anträge auf Erteilung von Genehmigungen a) zum Herstellen von Hochfrequenzanlagen, die für verschiedene Bedarfsträger oder Aufstellungsorte bestimmt sind, sind beim Rundfunk- und Fernsehtechnischen Zentralamt der Deutschen .Post; b) zum Herstellen einzelner oder mehrerer für einen Aufstellungsort bestimmten Hochfrequenzanlagen sind bei der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post zu stellen. zungsberechtigten bei der für den Aufstellungsort der Anlage zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post abzumelden. Abschnitt VII Kontrollrecht und Gebühren § 13 Kontrollrecht §9 Technische Prüfung und Abnahmebestätigung (1) Die Inhaber von Genehmigungen zum Herstellen von Hochfrequenzanlagen gemäß § 8 Abs. 2 Buchst, a sind verpflichtet a) die technische Prüfung eines Funktions- oder Fertigungsmusters beim Rundfunk- und Fernsehtechnischen Zentralamt der Deutschen Post zu beantragen; b) auf Anforderung ein Fertigungsmuster vorzuführen; c) die Serienfertigung mustergetreu vorzunehmen und alle gefertigten Geräte mit dem auf der Genehmigungsurkunde erteilten Prüfzeichen des Ministeriums für Post- und Fernmeldewesen sowie einer Gerätenummer und dem Baujahr äußerlich sichtbar (auch nach Installation in Betriebslage) und dauerhaft zu versehen. (2) Die Inhaber Von Genehmigungen zum Herstellen von Hochfrequenzanlagen gemäß § 8 Abs. 2 Buchst b sind verpflichtet a) die technische Prüfung der Einzelanlage oder des Fertigungsmusters bei der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post zu beantragen; b) auf Anforderung eine solche Hochfrequenzanlage vorzuführen. Die Abnahme wird auf der Genehmigungsurkunde bestätigt. Abschnitt VI Pflichten der Betreiber von Hochfrequenzanlagen §10 Anmeldepflicht (1) Das Betreiben von Hochfrequenzanlagen ist anmeldepflichtig. Die Anlagen sind vor ihrer Inbetriebnahme durch den Rechtsträger, Eigentümer oder Nutzungsberechtigten bei der für den Aufstellungsort der Anlage zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post anzumelden. Vordrucke für Anmeldungen sind bei der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post erhältlich. (2) Als Nachweis der Anmeldung gilt die schriftliche Bestätigung durch die zuständige Bezirksdirektion der Deutschen Post. (3) Bei einzelnen oder mehreren für einen Aufstellungsort bestimmten Hochfrequenzanlagen gilt die gemäß § 9 Abs. 2 im Ergebnis der technischen Prüfung erteilte Bestätigung als Anmeldung. §U Änderung des Aufstellungsortes (1) Die Änderung des Aufstellungsortes einer anmeldepflichtigen Anlage innerhalb eines Bezirkes ist der zuständigen Bezirksdirektion der Deutschen Post unverzüglich mitzuteilen. (2) Bei beabsichtigter Änderung des Aufstellungsortes einer anmeldepflichtigen Hochfrequenzanlage nach einem anderen Bezirk ist gemäß den §§ 10 und 12 zu verfahren. §12 Abmeldung von anmeldepflichtigen Hochfrequenzanlagen Wird der Betrieb einer Hochfrequenzanlage eingestellt, ist die Anlage durch den Rechtsträger, Eigentümer oder Nut- (1) Im Geltungsbereich dieser Anordnung umfaßt das Kontrollrecht der Deutschen Post a) die Kontrolle von Hochfrequenzanlagen, b) die Kontrolle von elektrischen und elektronischen Baugruppen, Geräten und Anlagen, die unerwünschte Ausstrahlungen erzeugen, sowie c) die Messung der Strahlungsparameter an Geräten und Anlagen sowie in deren Umfeld auf Einhaltung der Genehmigungsipflicht, Anmeldepflicht und erteilten Auflagen sowie der in Rechtsvorschriften festgelegten zulässigen Feldstärkewerte und in Vorschriften der Deutschen Post festgelegten Parameter. (2) Im Rahmen des Kontrollrechts ist den befugten Mitarbeitern der Deutschen Post das Betreten von Objekten und Räumen, in denen Hochfrequenzanlagen hergestellt, weitergegeben, gelagert oder betrieben werden oder in denen sich Quellen unerwünschter Ausstrahlungen befinden, unter Beachtung der für diesen Bereich festgelegten Sicherheitsbestimmungen zu gestatten §14 Gebühren (1) Für das Erteilen von Genehmigungen, die technische Prüfung von Funktions- und Fertigungsmustem oder Einzelanlagen sind Gebühren in Höhe der Festlegungen der Anlage zu dieser Anordnung zu entrichten. (2) Die Gebührenpflicht entsteht für a) Genehmigungen mit der Erteilung (Genehmigungsgebühren), b) die technische Prüfung von Funktions- und Fertigungsmustern oder Einzelanlagen mit der Mitteilung des Prüfergebnisses (Prüf gebühren). (3) Genehmigungsgebühren und Prüfgebühren werden von dem Organ der Deutschen Post erhoben, das die Genehmigung erteilt oder die technische Prüfung durchgeführt hat. (4) Für Gebührenrückstände jeder Art haben Genehmigungsinhaber, die der Zahlungsverkehrs-Verordnung vom 13. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 30 S. 293) unterliegen, Verspä-tungs-/Verzugszinsen nach der Fälligkeitsanordnung vom 13. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 30 S. 298) zu zahlen. Für alle übrigen Genehmigungsinhaber beträgt die Höhe der Verspä-tungs-/Verzugszinsen jährlich 4 %. Abschnitt VIII Ordnungsstrafbefugnis und Beschwerderecht §15 Ordnungsstrafbefugnis Zur Durchführung von Ordnungsstrafverfahren gemäß § 35 Abs. 7 des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen ist neben den Leitern der Bezirksdirektionen der Deutschen Post bei speziellen Anlagen der Leiter des Zentralamtes für Funk-kontroll- und Meßdienst der Deutschen Post berechtigt. §16 Beschwerderecht Für die Beschwerde gegen die auf der Grundlage dieser Anordnung getroffenen Entscheidungen und das Rechtsmittelverfahren gelten die Bestimmungen gemäß § 33 des Gesetzes über das Post- und Fernmeldewesen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1986. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1986 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1986 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 39 vom 30. Dezember 1986 auf Seite 512. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1986 (GBl. DDR Ⅰ 1986, Nr. 1-39 v. 15.1.-30.12.1986, S. 1-512).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Bezirksverwaltungen und Kreisdienststellen mit den Chefs der und den Leitern der auf der Grundlage dieses Schreibens und unter Beachtung des Schreibens des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit - Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit über das politisch-operative Zusammenwirken der Diensteinheiten Staatssicherheit mit der und den die führenden Diensteinheiten. Gewährleistung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Feindes zur Enttarnung der. Diese Qualitätskriterien sind schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in allen Verantwortungsbereichen durchzusetzen. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Erfüllung der Gesamaufgabenstellung Staatssicherheit . Mpf Dabei ist sicTst äüchAler. Erfordernissen der Vorgangs- und persononbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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