Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 99

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 99 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 99); Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 16. April 1985 99 h) Anlage von Erosionsschutzpflanzungen, i) Verbesserung der Lagerung und Ausbringung von mineralischen und organischen Düngern bzw. Schaffung von Kapazitäten für die Produktion organischer Düngestoffe, k) Melioration zur Bodenwasserregulierung und/oder Beregnung, l) Aus- und Neubau des Wegenetzes zur Verbesserung und Optimierung des Transportes, m) Errichtung von Produktionsanlagen zur Erhöhung der Produktion je Flächeneinheit (z. B. Gewächshäuser), n) Rekonstruktion von Teichen für Bewässerung und/oder Fischproduktion, o) Qualitätsverbesserung und Verlustsenkung, insbesondere bei Futterstoffen, z. B. durch Verbesserung der Konservierung und Lagerung, p) Gewährleistung der landeskulturellen Funktion der Wälder. (2) Die Berechnung des Ausgleichs der wirtschaftlichen Nachteile erfolgt gemäß Anlage 1. (3) Führen Maßnahmen zur Intensivierung der Pflanzenproduktion auch unter Nutzung der sich durch Kooperation ergebenden Möglichkeiten nicht zum vollständigen materiellen Ausgleich der Produktionsausfälle, ist der Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile entsprechend der Höhe der Differenz durch einmalige Erstattung eines Betrages von 600 Mark je GE vorzunehmen. Die Mittel sind einem betrieblichen Sonderkonto zuzuführen und auf der Grundlage von Beschlüssen der Kooperationsräte zur Intensivierung der Pflanzen- und Tierproduktion einzusetzen. (4) Wird auf Grund eines umfangreichen dauernden Entzuges von Boden das Produktionsvolumen von sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben entscheidend verringert und/oder deren Struktur verändert, umfassen die Maßnahmen zum Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile die Bereitstellung der finanziellen Mittel und materiellen Fonds zur Sicherung der Rentabilität des sozialistischen Landwirtschaftsbetriebes und seiner Kooperationspartner sowie zur Sicherung der Verlegung von Produktionszentren gemäß § 11. (5) Werden vereinbarte Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Produktion, für die der nichtlandwirtschaftliche Nutzer verantwortlich ist, nicht oder nicht rechtzeitig produktionswirksam und sind deshalb zusätzliche Transporte zur Sicherung der Futterversorgung der Tierbestände notwendig, so sind die Mehrkosten nach § 15 auszugleichen. Zur Durchführung der Transporte ist der Dieselkraftstoff durch den nicht-landwirtschaftlichen Nutzer zweckgebunden gemäß Anlage 6 Ziff. 6 bereitzustellen. (6) Bei einem dauernden Entzug von Boden, der Genossenschaftsbauern und Arbeitern von LPG, VEG und deren kooperativen Einrichtungen zur persönlichen Nutzung übergeben wurde, sind dem sozialistischen Landwirtschaftsbetrieb, der die Ersatzfläche bereitstellt, die wirtschaftlichen Nachteile auszugleichen. §7 Zeitweiliger Entzug von Boden (1) Bei einem zeitweiligen Entzug von Boden erfolgt der Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile vorrangig durch geeignete Maßnahmen zur Ertragssteigerung gemäß § 6 Abs. 1 auf anderen Flächen des sozialistischen Landwirtschaftsbetriebes. (2) Sind Maßnahmen zum Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen gemäß Abs. 1 nicht durchführbar, erfolgt der Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile gemäß den §§ 12 und 13. §8 Mitnutzung von Boden (1) Bei dauernder Mitnutzung sind die wirtschaftlichen Nachteile, die durch Errichtung von Hindernissen, wie Maste, trigonometrische Punkte, Signale und Grundwasserbeobachtungsrohre u. ä., auf landwirtschaftlichen Nutzflächen entstehen, gemäß Anlage 2 zu berechnen und einmalig auszugleichen. (2) Bei zeitlich begrenzter Mitnutzung sind die nachgewiesenen Mehrkosten zu erstatten. §9 Beschränkung der Nutzung von Boden (1) Bei einer Beschränkung der Nutzung durch Grundwasserabsenkung grundwasserbeeinflußter Standorte, Vorflutentzug oder nachgewiesener Immission oder durch angeordnete Maßnahmen örtlicher Staatsorgane (z. B. Erklärung zu Naturschutz-, Trinkwasserschutzgebieten u. a. Schutzgebieten) umfaßt der Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile vorrangig die erforderlichen Maßnahmen zur Anpassung an die veränderten Bedingungen. Solche Maßnahmen können sein: a) Umwandlung von Grünland in Ackerland einschließlich Durchführung flurmeliorativer Maßnahmen zur Gewährleistung einer rationellen ackerbaulichen Nutzung, b) Maßnahmen zur Ertragsstabilisierung (insbesondere Zusatzberegnung) auf den beeinträchtigten oder anderen Flächen der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe gemäß § 6 Abs. 1. (2) Bei angeordneten Maßnahmen örtlicher Staatsorgane ist der zum Ausgleich verpflichtete nichtlandwirtschaftliche Nutzer von den zuständigen örtlichen Staatsorganen festzulegen. (3) Ertrags- und Ergebnisminderungen, die durch Maßnahmen der nichtlandwirtschaftlichen Nutzer gemäß Abs. 1 nicht behoben werden können, sind den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben gemäß den §§ 6, 12 und 13 auszugleichen. §10 Dauernder Entzug von Gebäuden und Anlagen (1) Bei dauerndem Entzug von Gebäuden und Anlagen der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe sind die entstehenden wirtschaftlichen Nachteile durch den nichtlandwirtschaftlichen Nutzer auszugleichen. Dabei sind entsprechend den Rechtsvorschriften über Folgeinvestitionen * vorrangig alle Möglichkeiten der Rekonstruktion durch Um- und Ausbau vorhandener Gebäude und Anlagen zu nutzen. Verbleibende Gebäude und Anlagen von sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben, die aufgrund von Maßnahmen der niehtlandwirt-schaftlichen Nutzer nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden können, sind in den Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile einzubeziehen. (2) Die Höhe der materiellen Investitionsfonds für die zu ersetzende Kapazität (Anzahl der Stallplätze, Kubikmeter Berge- und Siloraum, Quadratmeter Lagerfläche u. a.) ist zu Wiederbeschaffungspreisen zu ermitteln. Dabei sind vorrangig Rationalisierungsprojekte zu verwenden. Auf dieser Grundlage hat der nichtlandwirtschaftliche Nutzer die materiellen Fonds zur Herstellung des gleichen Gebrauchswertes der zu entziehenden Gebäude und Anlagen dem sozialistischen Landwirtschaftsbetrieb bereitzustellen. (3) Die Bereitstellung der finanziellen Fonds für die zu ersetzende Kapazität erfolgt: a) durch den nichtlandwirtschaftlichen Nutzer bis zur Höhe des Wiederbeschaffungspreises abzüglich der Gebrauchswerterhöhung der zu ersetzenden Kapazität gegenüber den entzogenen Gebäuden und Anlagen; bei zu entziehenden genossenschaftlich genutzten privateigenen Gebäuden und Anlagen verringert sich der bereitzustellende Betrag um das entsprechend den Rechtsvorschriften1 2 an den Eigentümer zu zahlende Entgelt bzw. die Geldentschädigung; b) durch den sozialistischen Landwirtschaftsbetrieb in Höhe der Gebrauchswerterhöhung. (4) Müssen sozialistische Landwirtschaftsbetriebe zur Finanzierung ihrer Investitionsanteile gemäß Abs. 3 Buchst, b einschließlich des Differenzbetrages aus der Eigentümerentschädigung Kredite aufnehmen, so sind nach Bestätigung durch das 1 Z. Z. gilt die Verordnung vom 13. Juli 1978 über die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Folgeinvestitionen (GBl. I Nr. 23 S. 257). 2 Z. Z. gilt das Gesetz vom 15. Juni 1984 über die Entschädigung für die Bereitstellung von Grundstücken - Entschädigungsgesetz - (GBl. I Nr. 17 S. 209).;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlunqen Jugendlicher sowie spezifischer Verantwortungen der Linieig Untersuchung und deren Durchsetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Tätigkeit der Linie Untersuchung zur verbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Dio rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dions toinheiten der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , um die operativen Belange Staatssicherheit zu sichern; Gewährleistung der erforderlichen Informationsbeziehungen, um bei Fahndungserfolgen in dem von mir dargelegten Sinne die auftraggebenden operativen Linien und Diensteinheiten strikt zu gewährleisten. Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Tätigkeit des zentralen Aufnahmeheimes der für Erstzuziehende und Rückkehrer hat die Linie in enger Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten Staatssicherheit die möglichen feindlichen Aktivi- täten gegen die Hauptverhandlung herauszuarbeiten, um sie vorbeugend verhindern wirksam Zurückschlagen zu können.

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