Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 89

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 89 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 89); 89 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1985 Berlin, den 26. März 1985 ' Teil I Nr. 8 Tag Inhalt Seite 13. 2. 85 Anordnung über die Leichenschau und die Seebestattung bei Sterbefällen auf Seeschiffen , 89 20. 2. 85 28. 2. 85 28. 2. 85 5. 3. 85 7. 3. 85 7. 2. 85 Anordnung Nr. Pr. 305/1 über das Preisantragsverfahren Anordnung Nr. 3 über die Lieferung von Elektroenergie* Gas und Wärmeenergie an die Bevölkerung Dritte ELB Anordnung Nr. 8 über die Festsetzung von Gebührentarifen des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung Anordnung Nr. 5 über den Fischfang in der Fischereizone, den Territorialgewässern und inneren Seegewässern der Deutschen Demokratischen Republik Fischereiordnung Anordnung über die spezielle Kalkulationsrichtlinie für den Verantwortungsbereich des VEB Kombinat Spezialtechnik Dresden Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesund-heits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes 91 94 95 95 96 96 Anordnung über die Leichenschau und die Seebestattung bei Sterbefällen auf Seeschiffen vom 13. Februar 1985 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Leichenschau und die Seebestattung bei Sterbefällen auf Fahrzeugen, die vom See-fahrtsamt der DDR zur Seefahrt zugelassen sind (nachfolgend Seeschiffe genannt). (2) Diese Anordnung gilt für Staatsorgane, Kombinate, Betriebe und Einrichtungen sowie für Kapitäne und Schiffsoffiziere. Sie gilt nicht für die Nationale Volksarmee, die Grenztruppen der DDR sowie die anderen Schutz- und Sicherheitsorgane. §2 Sterbefall an Bord (1) Bei einem Todesfall oder beim Auffinden einer Leiche an Bord (nachfolgend Sterbefall genannt) hat der Kapitän die näheren Umstände des Todes mit der nach Lage des Falles möglichen Genauigkeit festzustellen. (2) Sind bei einem Sterbefall Anhaltspunkte für einen Tod unter verdächtigen Umständen vorhanden, hat der Kapitän im Beisein von 2 Schiffsoffizieren alle erforderlichen Ermittlungen anzustellen, die notwendigen Beweise zu sichern und gemäß den dafür geltenden Rechtsvorschriften1 zu verfahren. (3) Ein Tod unter verdächtigen Umständen ist anzunehmen, wenn Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, daß jemand eines nichtnatürlichen Todes (Tod durch Selbsttötung, durch Unfall oder durch andere Personen verursachter Tod) gestorben ist, die Todesart nicht aufgeklärt ist oder die Leiche eines Unbekannten gefunden wird. §3 Meldung (1) Der Kapitän hat einen Sterbefall unverzüglich seinem Schiffahrtsbetrieb und dem Seefahrtsamt der DDR zu melden. Die Meldung hat Angaben über die Personalien des Verstorbenen, die Nummer des Seefahrtsbuches oder eines anderen Personaldokumentes, 1 Z. Z. gelten § 11 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch und zur Strafprozeßordnung der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. Januar 1968 (GBl. I Nr. 3 S. 97) sowie § 46 der Seemannsordnung vom 2. Juli 1969 (GBl. II Nr. 58 S. 381). :i Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Titelblatt und Stichwortverzeichnis für das Jahr 1984;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage eine optimale Unterstützung vor allem der politischen und ökonomischen Strategie der Partei gesichert wird; daß das sozialistische Recht konsequent, einheitlich und flexibel angewandt und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane wurde zum beiderseitigen Nutzen weiter vertieft. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver- fahren auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und Gegenstände sowie für die Sicherung von Beweismaterial während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird hervorgehoben, daß - der Vollzug der Untersuchungshaft die Erfüllung des Strafverfahrens zu unterstützen und zu gewährleisten hat, daß inhaftierte Personen sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziei hen können und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben Staatssicherheit zur geheimen Zusammenarbeit verpflichtet werden und für ihren Einsatz und der ihnen gestellten konkreten Aufgabe bestimmten Anforderungen genügen müssen.

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