Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 84

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 84 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 84); 84 Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 15. März 1985 wenn die zur Entscheidung notwendigen Angaben bzw. Unterlagen vollständig eingereicht sind. (3) Bei Zustimmung zum Kreditantrag unterbreitet die Bank den Betrieben ein Kreditvertragsangebot. Eine Ablehnung des beantragten Kredits ist von der Bank zu begründen. (4) Im Kreditvertrag sind zu vereinbaren: der Kreditzweck, die Kredithöhe und der Termin der Inanspruchnahme, der Zinssatz und der Satz der Kreditprovision, die Rückzahlungsfrist und die Tilgungsraten. Die Kreditvoraussetzungen dieser Anordnung sind Bestandteil eines jeden Kreditvertrages, ohne daß sie ausdrücklich im Vertrag genannt sein müssen. (5) Zur Sicherung vor Verlusten sind der Bank von den Betrieben Sicherheiten für die gewährten Kredite zu stellen. Die Betriebe haben einen ausreichenden Versicherungsschutz für die kreditierten Grund- und Umlaufmittel zu gewährleisten. Über die Sicherung der Kredite sind gesonderte Verträge abzuschließen. (6) Die Betriebe sind verpflichtet, Veränderungen, die Einfluß auf die Erfüllung des Kreditvertrages haben, unverzüglich der Bank mitzuteilen. (7) Die Kreditzinsen und die Kreditprovision werden quartalsweise zu den von der Bank festgelegten Terminen fällig und dem Konto des Betriebes belastet. Sanktionszinsen gemäß Abs. 8 Buchst, a können abweichend davon belastet werden. (8) Verletzen die Betriebe den Kreditvertrag, kann die Bank nach Prüfung der mit der Kreditvertragsverletzung zusammenhängenden Umstände sowie der ökonomischen Situation der Betriebe und der Gewähr für die Beseitigung der Vertragsverletzung a) einen Sanktionszins bis zu einem Gesamtzinssatz von 12 % jährlich an wenden; b) den Kredit für den künftigen Zeitraum in verringerter Höhe gewähren oder Objekte von der Kreditgewährung ausschließen; c) den Kredit ganz oder teilweise fällig stellen. Der in Anspruch genommene Kredit einschließlich der Zinsen kann aus den für die Betriebe bestimmten Zahlungseingängen, aus Guthaben der Betriebe und aus der Verwertung der Kreditsicherheiten ausgeglichen werden, soweit nicht andere Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Rechtsvorschriften vor den Forderungen der Bank zu berücksichtigen sind. Eine Finanzierung von überhöhtem Aufwand oder Verlusten durch Kredite ist nicht zulässig. §5 Beschwerdeverfahren (1) Die Betriebe können bei ihrer kontoführenden Bank gegen deren Forderungen und Maßnahmen binnen 14 Tagen Beschwerde einlegen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. (2) Wird der Beschwerde nicht oder nicht in vollem Umfang stattgegeben, so entscheidet darüber endgültig nach Beratung mit dem zuständigen Fachorgan des Rates des Kreises bei der Staatsbank der DDR oder der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüter Wirtschaft der DDR: die jeweilige Bezirksdirektion; bei den Sparkassen: die jeweilige Bezirksdirektion der Staatsbank der DDR; bei den Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der DDR: der Verband der Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der DDR; bei den Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (VdgB-BHG): die jeweilige Bezirksdirektion der Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR. §6 Beratung und Bankkontrolle (1) Die Bank berät die Betriebe hinsichtlich der Finanzierung ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. (2) Die Bank ist berechtigt, bei Beantragung des Kredits das Vorliegen der Kreditvoraussetzungen und während des Vertragszeitraumes die Einhaltung des Kreditvertrages zu kontrollieren. Hierzu fordert die Bank die Vorlage von Bilanzen einschließlich Ergebnisrechnungen oder anderer Vermögensübersichten sowie weiterer Unterlagen und Nachweise. Dabei sind die differenzierten Anforderungen hinsichtlich der Erfassung und Nachweisführung in Rechnungsführung und Statistik entsprechend den Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. Die Bank kann Kontrollen an Ort und Stelle durchführen. §7 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Mai 1985 in Kraft. Sie findet für alle Verträge Anwendung, die nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossen werden. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: § 9 der Anordnung vom 15. Dezember 1970 über Finanzmaßnahmen zur besseren Nutzung der in den privaten Handwerksbetrieben vorhandenen Leistungs- und Effektivitätsreserven (GBl. II Nr. 96 S. 677), § 8 der Anordnung vom 15. Dezember 1970 über Finanzmaßnahmen zur besseren Nutzung der in den Kleinindustriebetrieben vorhandenen Leistungs- und Effektivitätsreserven (GBl. II Nr. 96 S. 680), § 15 der Anordnung vom 15. Dezember 1970 über Finanzmaßnahmen zur besseren Nutzung der in privaten Betrieben vorhandenen Leistungs- und Effektivitätsreserven (GBl. II Nr. 98 S. 708). Berlin, den 21. Februar 1985 Der Präsident der Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik , Kami nsky * 1 Anordnung über die Anwendung der ab 1986 geltenden Industriepreise für die Ausarbeitung und Umrechnung der Dokumentationen zu Grundsatzentscheidungen für Investitionen vom 14. Februar 1985 In Übereinstimmung mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Anwendung der ab 1986 geltenden Industriepreise für die Ausarbeitung und Umrechnung der Dokumentationen zu Grundsatzentscheidungen sowie für die Umrechnung der Bestände an Lieferungen und Leistungen für Investitionen. (2) Diese Anordnung gilt für staatliche Organe, Kombinate, wlrtschaftsleitende Organe und Betriebe, die als Investitionsauftraggeber bzw. Investitionsauftragnehmer Investitionen vorbereiten und durchführen. Betriebe im Sinne dieser Anordnung sind: Kombinatsbetriebe, andere volkseigene und ihnen gleichgestellte Betriebe, staatliche Einrichtungen und Einrichtungen der volkseigenen Wirtschaft,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu überprüfen, wie - Inhaftiertenregistrierung und Vollzähligkeit der Haftunterlagen, Einhaltung der Differenzierungsgrundsätze, Wahrung der Rechte der Inhaftierten, Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen.

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