Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 82

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 82 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 82); 82 Gesetzblatt Teil I Nr. 7 Ausgabetag: 15. März 1985 Zweite Verordnung* 1 über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse vom 1. März 1985 Zur Änderung der Verordnung vom 1. Dezember 1983 über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse (GBl. I Nr. 37 S. 405) wird folgendes verordnet: §1 Der § 5 Abs. 4 wird durch folgenden Anstrich ergänzt: Durchführung von Ordnungsstrafverfahren.“ §2 Der § 25 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Durchführung von Ordnungsstrafverfahren obliegt a) im Zuständigkeitsbereich des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung den Leitern der Staatlichen Qualitätsinspektionen des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung sowie dem Präsidenten des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung, b) im Zuständigkeitsbereich des Amtes für industrielle Formgestaltung dem Leiter des Amtes für industrielle Formgestaltung. “ §3 Diese Verordnung tritt am 1. April 1985 in Kraft. Berlin, den 1. März 1985 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender 1 (1.) Verordnung vom 1. Dezember 1983 (GBl. I Nr. 37 S. 405) Bekanntmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Kreditgewährung vom 21. Februar 1985 Hiermit wird bekanntgemacht, daß durch Beschluß des Ministerrates die nachfolgenden Rechtsvorschriften am 1. Mai 1985 außer Kraft treten: Verordnung vom 15. Dezember 1970 über die Durchführung der Kredit- und Zinspoldtik gegenüber Betrieben mit staatlicher Beteiligung (GBl. II Nr. 98 S. 699), Ziffer 5.2. des Beschlusses vom 15. Dezember 1970 über Maßnahmen zur besseren Nutzung der in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Produktionsgenossenschaften des Handwerks sowie privaten Industrie-, Bau-, Handwerks-, Verkehrs- und Handelsbetrieben vorhandenen Leistungsund Effektivitätsreserven (GBl. II Nr. 96 S. 667). Berlin, den 21. Februar 1985 Der Leiter des Sekretariats des Ministerrates Dr. Kleinert Staatssekretär Anordnung über die Kreditgewährung an private Handwerks- und Gewerbebetriebe vom 21. Februar 1985 Zur weiteren zielstrebigen Förderung privater Handwerksund Gewerbebetriebe im Interesse der planmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Dienst-, Reparatur- und Versorgungsleistungen mit hoher Qualität und Effektivität durch die Gewährung von Krediten wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Kreditgewährung durch die Staatsbank der DDR, die Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft der DDR, die Sparkassen der DDR, die Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe der DDR, die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften (VdgB-BHG) nachfolgend Bank genannt gegenüber Kreditnehmern gemäß den Absätzen 2 und 3. (2) Diese Anordnung gilt für private Handwerker, Einzelhändler und Gastwirte, weitere Gewerbetreibende, freiberuflich Tätige und sonstige selbständig tätige Bürger, Einkaüfs-und Liefergenossenschaften des Handwerks sowie andere nichtsozialistische Genossenschaften und Betriebe (nachfolgend Betriebe genannt). (3) Sie gilt auch für Kommissionshandelsbetriebe einschließlich Kommissionsgaststätten hinsichtlich der Gewährung von Grundmittelkrediten. Insoweit gelten diese als Betriebe im Sinne des Abs. 2. (4) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten auch für die örtlichen Räte, soweit sie gemäß dieser Anordnung Pflichten wahrzunebmen haben. §2 Grundmittelkredite (1) Im Interesse der Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit Dienst-, Reparatur- und Versorgungsleistungen, zur Förderung der Produktion von Konsiumgütern und Rationalisierungsmitteln bzw. für den Export kann die Bank privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden, die aufgrund einer Gewerbegenehmigung einen Betrieb eröffnen, für den Kauf, die Ausstattung, Modernisierung und Rationalisierung der Betriebsstätte Grundmittelkredite gewähren. Grundmittelkredite, insbesondere für Modernisierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen zur Leistungssteigerung, können auch bestehenden Betrieben gewährt werden. (2) Voraussetzungen für die Gewährung der Grundmittelkredite sind, daß die Maßnahmen der Entwicklung bedarfsgerechter Dienst-, Reparatur- und Versorgungsleistungen insbesondere für die Bevölkerung, zur Förderung der Produktion von Konsumgütern und Rationalisierungsmitteln bzw. für den Export in hoher Qualität und Effektivität dienen; die Maßnahmen ordnungsgemäß vorbereitet sind, mit dem geringsten Aufwand und in kurzer Zeit realisiert werden, einen hohen Nutzen aufweisen -und eine hohe Auslastung vorhandener bzw. neu zu schaffender Grundfonds gewährleisten ; die erforderlichen Zustimmungen der zuständigen örtlichen Räte vorliegen; vorhandene Eigenmittel, soweit sie nicht zur Finanzierung der Umlaufmittel gebunden sind, vor den Kreditmitteln eingesetzt werden; die Verzinsung und Rückzahlung der Kredite sowie die Zahlungsfähigkeit der Betriebe gewährleistet werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Operative Führungsdokumente der Hauptabteilungen und Bezirks-verwaltungen Verwaltungen Planorientierung für das Planjahr der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Planorientierung für die Organisierung und Durchführung der politisch-operativen Arbeit auf die vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung von Staatsverbrechen und anderen politisch-operativ bedeutsamen Straftaten sowie in Verbindung damit auf die Aufklärung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen der Feindzentralen zur Ausnutzung der neuen Bedingungen allseitig aufzuklären und damit die Abwehrarbeit wirkungsvoll zu unterstützen. Die Durchsetzung der dazu von mir bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von den unterstellten Leitern gründlicher zu erläutern, weil es noch nicht allen unterstellten Leitern in genügendem Maße und in der erforderlichen Qualität gelingt, eine der konkreten politisch-operativen Lage mit der Bearbeitung der Ermittlungsverfahren wirksam beizutragen, die Gesamtaufgaben Staatssicherheit sowie gesamtgesellschaftliche Aufgaben zu lösen. Die Durchsetzung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesctz-lichkeit in der Untersuchungrbeit Staatssicherheit hängt wesentlich davon ab, wie die LeitSfcJf verstehen, diese Einheit in der täglichen Arbeit durchzusetzon.

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