Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 81

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 81 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 81); 81 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1985 Berlin, den 15. März 1985 Teil I Nr. 7 Tag Inhalt Seite 19. 2. 85 Vierte Verordnung über die Berufung und die Stellung der Hochschullehrer an den wissenschaftlichen Hochschulen Hochschuiiehrerberufungsverordnung (HBVO) 81 1. 3. 85 Zweite Verordnung über die Standardisierung Standardisierungsverordnung 81 1. 3. 85 Zweite Verordnung über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse 82 21. 2. 85 Bekanntmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Kreditgewährung 82 21. 2. 85 Anordnung über die Kreditgewährung an private Handwerks- und Gewerbebetriebe 82 14. 2. 85 Anordnung über die Anwendung der ab 1986 geltenden Industriepreise für die Aus- arbeitung und Umrechnung der Dokumentationen zu Grundsatzentscheidungen für Investitionen 84 19. 2. 85 Anordnung über die Arbeit des Amtes für industrielle Formgestaltung mit Gutachtern und Gutachtergruppen 86 20.2.85 Anordnung über die einheitliche Artikelkatalogisierung 87 Vierte Verordnung1 über die Berufung und die Stellung der Hochschullehrer an den wissenschaftlichen Hochschulen Hochschullehrerberufungsverordnung (HBVO) vom 19. Februar 1985 §1 Die Bestimmungen der Verordnung vom 6. November 1968 über die Berufung und die Stellung der Hochschullehrer an den wissenschaftlichen Hochschulen Hochschullehrerberu-fungsverordnung (HBVO) (GBl. II Nr. 127 S. 997; Ber. Nr. 131 S. 1055) in der Fassung der Zweiten Verordnung vom 16. August 1973 (GBl. I Nr. 38 S. 401) und der Dritten Verordnung vom 8. April 1981 (GBl. I Nr. 11 S. 121) gelten auch für die Akademie der Künste der Deutschen Demokratischen Republik. §2 Diese Verordnung tritt am 1. April 1985 in Kraft. Berlin, den 19. Februar 1985 Zweite Verordnung1 über die Standardisierung Standardisierungsverordnung vom 1. März 1985 Zur Änderung der Verordnung vom 15. März 1984 über die Standardisierung Standardisierungsverordnung (GBl. I Nr. 12 S. 157) wird folgendes verordnet: §1 Der § 16 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens obliegt den Leitern der Staatlichen Qualitätsinspektionen des ASMW sowie dem Präsidenten des ASMW.“ §2 Diese Verordnung tritt am 1. April 1985 in Kraft. Berlin, den 1. März 1985 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. S t o p h Vorsitzender Der Minister für Hoch- und Fachschulwesen Prof. Dr. h. c. Böhme Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik W. Stoph Vorsitzender 1 Dritte Verordnung vom 8. April 1981 (GBl. I Nr. 11 S. 121) 1 (1.) Verordnung vom 15. März 1984 (GBl. I Nr. 12 S. 157);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Referate Auswertung der der erreichte Stand bei der Unterstützung der Vorgangsbear-beitung analysiert und auf dieser sowie auf der Grundlage der objektiven Erfordernisse Empfehlungen für die weitere Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der richten, rechtzeitig aufzuklären und alle feindlich negativen Handlungen der imperialistischen Geheimdienste und ihrer Agenturen zu entlarven. Darüber hinaus jegliche staatsfeindliche Tätigkeit, die sich gegen die politischen und ökonomischen Grundlagen der Macht der Arbeiterklasse richten, zu unterbinden. Das Staatssicherheit hat weiterhin seine Arbeit auf die Überwachung Straftat begünstigender Bedingungen und Umstände sowie zur Schadensverhütung; die effektive Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten das evtl, erforderliche Zusammenwirken mit staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Kombinaten und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen, die zur Herausarbeitung und Durchsetzung bedeutsamer Sicherheitserfordernisse, zum Erarbeiten operativ bedeutsamer Informationen über die Lage im Verantwortungsbereich sowie zur Legendicrung operativer Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhindern. Gleichzeitig ist damit ein mögliches Abstimmen in Bezug auf Aussagen vor dem Gericht mit aller Konsequenz zu unterbinden.

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