Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 69 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 69); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 22. Februar 1985 69 2. Bei der Kalkulation und Verwendung des Lebensmitteleinsatzes ist von den Lebensmittelnormen auszugehen. Bei der Herstellung ein und derselben Mahlzeit (Gerichteart) für verschiedene Altersgruppen ist die unterschiedliche Lebensmittelmessung wert- und mengenmäßig anteilig zu berücksichtigen. 3. Über die täglich eingesetzte Lebensmittelmenge ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. 4. Zur Sicherung einer optimalen Gestaltung der Speisenpläne sind die Rezepturenkataloge für die Schüler- und Kinderspeisüng anzuwenden. 5. Die als Lebensmittelnormen aufgeführten Lebensmittelgruppen fördern eine ernährungsphysiologisch hochwertige Ernährung. Sie ermöglichen jedoch nur eine Annäherung an die ernährungsphysiologischen Richtwerte und sind bei der Speisenplangestaltung und Speisenherstellung durch differenzierte Lebensmittelauswahl in spezieller Weise zu ergänzen. 6 Zur Ergänzung des Energie- und Nährstoffgehaltes sind die Hauptgerichte zweckmäßig mit geeigneten Vor- und/ oder Nachspeisen zu komplettieren. 7. Als Vorkost sind möglichst Frischkostsalate auf Obstoder Gemüsebasis zu reichen. Zum Ausgleich der beim Garen der Speisen auftretenden Vitamin- und Mineralstoffverluste wird empfohlen, dem gegarten Gemüse nach dem Garen bis zu 20 % Rohgemüseanteil zuzusetzen. Dies verbessert gleichzeitig die sensorischen Eigenschaften der Speisen. 8. In allen Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung ist täglich eine gute und stabile Qualität der Speisen zu gewährleisten. Für die Speisenplangestaltung ist der Beliebtheitsgrad der Speisen mit zugrunde zu legen. Weiterhin sind Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Speisentemperatur und Zusammenstellung der Speisen durch die Verantwortlichen der Küche täglich zu kontrollieren und zu bewerten. 9. Bei der Würzung der Speisen ist nur wenig Kochsalz zu verwenden. Es ist entsprechend dem Geschmack der Kinder zu würzen. 10. Aus ernährungsphysiologischen Gründen ist bei geeigneten Speisen der Einsatz der dunkleren anstelle der helleren Mehltypen zu empfehlen. Ein übermäßiger Zuk-kereinsatz ist zu vermeiden. Pflanzliche und tierische Fette sind in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander einzusetzen. 11. Die als Lebensmittelnorm angegebene Milchmenge hat ausschließlich der Herstellung von Speisen zu dienen.' 12. Vor Einfüllen der Speisen in die Speisentransportbehälter sind die Gefäße heiß auszuspülen.“ §3 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 15. März 1985 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 7. Januar 1976 über die Anwendung der Speisenplanempfehlungen für die Schüler- und Kinderspeisung (Sonderdruck Nr. 818 des Gesetzblattes) außer Kraft. Berlin, den 1. Februar 1985 Der Minister für Handel und Versorgung I. V.: Dr. D a n z Staatssekretär Anordnung über die Versorgung der Volkswirtschaft mit Werkzeugen für die Herstellung von Plast- und Elastformteilen vom 1. Februar 1985 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Bedarfsermittlung, Planung, Bilanzierung und den Abschluß von Wirtschaftsverträgen für Preß-, Spritzgieß- und Hohlkörperblaswerkzeuge für die Herstellung von Plast- und Elastformteilen1 ELN-Nr. 132 34 24 1 (nachfolgend P/E-Werkzeuge genannt), einschließlich Reparaturen an P/E-Werkzeugen ELN-Nr. 19 32 34 60. (2) Diese Anordnung gilt für die Bedarfsträger (nachfolgend Werkzeugbedarfsträger genannt), Fondsträger und Versorgungsbereiche, die Hersteller (nachfolgend Werkzeughersteller genannt), deren übergeordnete Organe sowie Organe, die den Herstellern gegenüber die Aufgaben eines übergeordneten Organs wahrnehmen (nachfolgend übergeordnete Organe "genannt); für Kombinatsbetriebe der zentralgeleiteten Industrie nehmen die Kombinate die Aufgaben des übergeordneten Organs wahr, das bilanzierende und das bilanzbeauftragte Organ von P/E-Werkzeugen und Reparaturen. Sie gilt auch für die Bedarfsträger und Hersteller von Plast- und Elastformteilen (nachfolgend Formteilbedarfsträger und. Formteilhersteller genannt). (3) Diese Anordnung findet für Lieferungen an bewaffnete Organe nur Anwendung, soweit in der Lieferverordnung (LVO) vom 15. Oktober 1981 (GBl. I Nr. 31 S. 357) nichts anderes festgelegt ist. §2 Begriffsbestimmungen (1) P/E-Werkzeuge im Sinne dieser Anordnung sind Formwerkzeuge mit einem allseitig geschlossenen, der Formteilkontur entsprechenden Formhohlraum für die Herstellung von Plast- oder Elastformteilen im Urformverfahren durch Pressen, Spritzgießen oder Hohlkörperblasen und Modifikationen dieser Verfahren. (2) Ersatzwerkzeuge und zusätzliche Werkzeuge sind P/E-Werkzeuge, die für die Fortführung oder Erweiterung der Herstellung von Plast- und Elastformteilen notwendig sind und nach den gleichen Unterlagen (z. B. Formteilzeichnung, technisch-ökonomische Grundsatzangaben zum Werkzeug) wie das Erstwerkzeug gefertigt werden. (3) Zeichnungsgebundene Plast- und Elastformteile sind technische Formteile, die für einen Bedarfsträger oder Fondsträger nach dessen Formteilzeichnung gefertigt werden und die für den Einbau in andere Erzeugnisse bestimmt sind, 1 Bilanztyp A des Bilanz Verzeichnisses;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, die ein spezifischer Ausdruck der Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft sind. In diesen spezifischen Gesetzmäßigkeiten kommen bestimmte konkrete gesellschaftliche Erfordernisse der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen wird vorbeugende Wirkung auch gegen den konkreten Einzelfall ausgeübt. Die allgemein soziale Vorbeugung stößt daher aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen noch als akute Gefahr wirkt. Hier ist die Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Ein weiterer Aspekt besteht darin, daß es für das Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie als staatliches Vollzugsorgan einerseits und die politisch-operativen Aufgaben als politisch-operative Diensteinheit andererseits in Abgrenzung zu anderen Diensteinheiten Staatssicherheit festzulegen. Die sich aus der Doppelsteilung für die Diensteinheiten der Linie Untersuchung in ahrnehnung ihrer Verantwortung als politisch-operative Diensteinheiten Staatssicherheit und staatliche Untersuchungsorgane ergebenden Aufgaben zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher sind auch unter den spezifischen politisch-operativen und untersuchungstaktischen Bedingungen einer Aktion die Grundsätze der Rechtsanwendung gegenüber Ougendlichen umfassend durchzusetzen.

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