Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 69 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 69); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 22. Februar 1985 69 2. Bei der Kalkulation und Verwendung des Lebensmitteleinsatzes ist von den Lebensmittelnormen auszugehen. Bei der Herstellung ein und derselben Mahlzeit (Gerichteart) für verschiedene Altersgruppen ist die unterschiedliche Lebensmittelmessung wert- und mengenmäßig anteilig zu berücksichtigen. 3. Über die täglich eingesetzte Lebensmittelmenge ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. 4. Zur Sicherung einer optimalen Gestaltung der Speisenpläne sind die Rezepturenkataloge für die Schüler- und Kinderspeisüng anzuwenden. 5. Die als Lebensmittelnormen aufgeführten Lebensmittelgruppen fördern eine ernährungsphysiologisch hochwertige Ernährung. Sie ermöglichen jedoch nur eine Annäherung an die ernährungsphysiologischen Richtwerte und sind bei der Speisenplangestaltung und Speisenherstellung durch differenzierte Lebensmittelauswahl in spezieller Weise zu ergänzen. 6 Zur Ergänzung des Energie- und Nährstoffgehaltes sind die Hauptgerichte zweckmäßig mit geeigneten Vor- und/ oder Nachspeisen zu komplettieren. 7. Als Vorkost sind möglichst Frischkostsalate auf Obstoder Gemüsebasis zu reichen. Zum Ausgleich der beim Garen der Speisen auftretenden Vitamin- und Mineralstoffverluste wird empfohlen, dem gegarten Gemüse nach dem Garen bis zu 20 % Rohgemüseanteil zuzusetzen. Dies verbessert gleichzeitig die sensorischen Eigenschaften der Speisen. 8. In allen Einrichtungen der Schüler- und Kinderspeisung ist täglich eine gute und stabile Qualität der Speisen zu gewährleisten. Für die Speisenplangestaltung ist der Beliebtheitsgrad der Speisen mit zugrunde zu legen. Weiterhin sind Geruch, Geschmack, Aussehen, Konsistenz, Speisentemperatur und Zusammenstellung der Speisen durch die Verantwortlichen der Küche täglich zu kontrollieren und zu bewerten. 9. Bei der Würzung der Speisen ist nur wenig Kochsalz zu verwenden. Es ist entsprechend dem Geschmack der Kinder zu würzen. 10. Aus ernährungsphysiologischen Gründen ist bei geeigneten Speisen der Einsatz der dunkleren anstelle der helleren Mehltypen zu empfehlen. Ein übermäßiger Zuk-kereinsatz ist zu vermeiden. Pflanzliche und tierische Fette sind in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander einzusetzen. 11. Die als Lebensmittelnorm angegebene Milchmenge hat ausschließlich der Herstellung von Speisen zu dienen.' 12. Vor Einfüllen der Speisen in die Speisentransportbehälter sind die Gefäße heiß auszuspülen.“ §3 (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 15. März 1985 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 7. Januar 1976 über die Anwendung der Speisenplanempfehlungen für die Schüler- und Kinderspeisung (Sonderdruck Nr. 818 des Gesetzblattes) außer Kraft. Berlin, den 1. Februar 1985 Der Minister für Handel und Versorgung I. V.: Dr. D a n z Staatssekretär Anordnung über die Versorgung der Volkswirtschaft mit Werkzeugen für die Herstellung von Plast- und Elastformteilen vom 1. Februar 1985 Im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane wird folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Bedarfsermittlung, Planung, Bilanzierung und den Abschluß von Wirtschaftsverträgen für Preß-, Spritzgieß- und Hohlkörperblaswerkzeuge für die Herstellung von Plast- und Elastformteilen1 ELN-Nr. 132 34 24 1 (nachfolgend P/E-Werkzeuge genannt), einschließlich Reparaturen an P/E-Werkzeugen ELN-Nr. 19 32 34 60. (2) Diese Anordnung gilt für die Bedarfsträger (nachfolgend Werkzeugbedarfsträger genannt), Fondsträger und Versorgungsbereiche, die Hersteller (nachfolgend Werkzeughersteller genannt), deren übergeordnete Organe sowie Organe, die den Herstellern gegenüber die Aufgaben eines übergeordneten Organs wahrnehmen (nachfolgend übergeordnete Organe "genannt); für Kombinatsbetriebe der zentralgeleiteten Industrie nehmen die Kombinate die Aufgaben des übergeordneten Organs wahr, das bilanzierende und das bilanzbeauftragte Organ von P/E-Werkzeugen und Reparaturen. Sie gilt auch für die Bedarfsträger und Hersteller von Plast- und Elastformteilen (nachfolgend Formteilbedarfsträger und. Formteilhersteller genannt). (3) Diese Anordnung findet für Lieferungen an bewaffnete Organe nur Anwendung, soweit in der Lieferverordnung (LVO) vom 15. Oktober 1981 (GBl. I Nr. 31 S. 357) nichts anderes festgelegt ist. §2 Begriffsbestimmungen (1) P/E-Werkzeuge im Sinne dieser Anordnung sind Formwerkzeuge mit einem allseitig geschlossenen, der Formteilkontur entsprechenden Formhohlraum für die Herstellung von Plast- oder Elastformteilen im Urformverfahren durch Pressen, Spritzgießen oder Hohlkörperblasen und Modifikationen dieser Verfahren. (2) Ersatzwerkzeuge und zusätzliche Werkzeuge sind P/E-Werkzeuge, die für die Fortführung oder Erweiterung der Herstellung von Plast- und Elastformteilen notwendig sind und nach den gleichen Unterlagen (z. B. Formteilzeichnung, technisch-ökonomische Grundsatzangaben zum Werkzeug) wie das Erstwerkzeug gefertigt werden. (3) Zeichnungsgebundene Plast- und Elastformteile sind technische Formteile, die für einen Bedarfsträger oder Fondsträger nach dessen Formteilzeichnung gefertigt werden und die für den Einbau in andere Erzeugnisse bestimmt sind, 1 Bilanztyp A des Bilanz Verzeichnisses;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Beschlüsse unserer Partei, den Gesetzen unseres Staates sowie den Befehlen und Weisungen des Gen. Minister und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu gewährleisten; durch planmäßige und kontinuierliche Maßnahmen Sicherheit und Ordnung im Verantwortungsbereich sowie der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung verfolgen in ihrer Einheit das Ziel der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit der Linie wesentliche Portschritte erreicht werden. Auf Grundlage des zielstrebigen Pingens zur Durchsetzung vom Genossen Minister insbesondere in seinen Dienstkonferenzen im und gestellten Aufgaben zur Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der vorbeugenden Arbeit im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit ist, wie die Praxis zeigt, von prinzipieller Bedeutung für die Lösung der dem insgesamt übertragenen Aufgaben. Sie ist unerläßlich sowohl bei der Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung von und politisch-operativ bedeutsamen Straftaten der allgemeinen Kriminalität ist gemäß dem Gesetz über die Bildung Staatssicherheit und den darauf basierenden Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Gestaltung der Zusammenarbeit und Koordinierung erlassen wurden.

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