Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 400

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 400 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 400); 400 Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 30. Dezember 1985 b) bei der Wärmeenergieversorgung aus nichtöffentlichen Netzen auf den Bau von Anlagen zur Erzeugung von Wärmeenergie und von Versorgungsnetzen; die mit dem Betreiber vereinbarte Beteiligung am Bau oder an der Erweiterung einer Anlage zur Wärmeenergieerzeugung sowie die Anschlußleitungen und die Versorgungsnetze. 2. Wasserwirtschaftliche Anlagen und Versorgungsnetze Die Investitionen des komplexen Wohnungsbaus erstrek-ken sich auf . a) öffentliche Anschlußleitungen der Wasserversorgung ab Versorgungsleitung bei volkseigenen Gebäuden und im genossenschaftlichen Wohnungsbau bis zum Wasserzähler (einschließlich) oder, wenn ein solcher nicht vorhanden ist, bis zum Hauptabsperrventil im Gebäude, x) beim Eigenheimbau bis zur Grundstücksgrenze, x) b) öffentliche Anschlußkanäle zur Ableitung des Abwassers bei Mischkanalisation bzw. des Schmutzwassers bei Trennkanalisation bis zum Abwasserkanal (Sammler) bei volkseigenen Gebäuden und im genossenschaftlichen Wohnungsbau ab Außenkante des Gebäudes, x) beim Eigenheimbau ab Grundstücksgrenze, x) c) öffentliche Anschlußkanäle zur Ableitung des Regenwassers bei Trennkanalisation bis zum Regenwasserkanal (Sammler) bei volkseigenen Gebäuden und im genossenschaftlichen Wohnungsbau ab Zusammenführung sämtlicher Falleitungen bzw., wenn diese nicht außerhalb des Gebäudes erfolgt, ab Gebäudeaußenkante, x) beim Eigenheimbau ab Grundstücksgrenze, x) d) Versorgungsleitungen, Abwasserkanäle und Regenwasserkanäle innerhalb der Neubauwohngebiete bis zum zu vereinbarenden Anschlußpunkt an die Hauptleitungen und Hauptabwasserkanäle innerhalb oder am Rande der Neubauwohngebiete; e) Druckerhöhungsstationen für einzelne Gebäude zur Erhöhung des Versorg u ngd ruck es, der über den erforderlichen Versorgungsdruck der vorherrschenden Gebäudehöhe hinaus geht; x) f) Pumpstationen, einschließlich dazugehöriger Anlagen, sofern diese für einzelne Gebäude infolge einer ungünstigen Lage zum Hauptabwasserkanal (Hauptsam-m-ler) erforderlich werden; x) g) Einzelwasserversorgungsanlagen für volkseigene Gebäude und den genossenschaftlichen Wohnungsbau, wenn keine öffentliche Wasserversorgung vorhanden ist bzw. geschaffen wird; h) Kleinkiläranlagen für volkseigene Gebäude und den genossenschaftlichen Wohnungsbau in den Fällen, in denen kein Anschluß an eine öffentliche Kanalisation geschaffen wird; i) Regenwasserableitungen bei offenen Ableitungen in Gräben und Gerinnen bis zum Gewässer und Regen-wasserkanäle bei Einzelstandorten; x) j) Bauwerksdränagen, x) 3. Fernmeldetechnische und postalische Anlagen und Versorgungsnetze Die Investitionen des komplexen Wohnungsbaus erstrek-ken sich auf a) die fernmeldetechnische Hausinstallation bis zur . Haiuseinführung; x) b) das Fernsprechkabelnetz innerhalb von Neubauwohngebieten mit Kabelkanalanlagen, Verkabelung, Verzweigereinrichtungen,' öffentliche Fernsprechstellen; c) Fernsprechvermittlungsstellen, soweit sie innerhalb des Neubauwohngebietes errichtet werden und ausschließlich der Versorgung der Gebäude des komplexen Wohnungsbaus dienen. Übergabepunkt zum Verantwortungsbereich des Versorgungsträgers ist in diesem Falle der Hauptverteiler. Liegt die Fern-sprechvermittlungsstelile außerhalb des Neubauwohn-gebietes, bildet die Baugebietsgrenze den Übergabepunkt; d) die postalische Versorgung. Dazu gehören Wohngebietspostämter mit und ohne Zustellung, soweit sie ausschließlich der Versorgung der Bevölkerung des Neubauwohpgebietes dienen, Postausgabestellen mit Zustellstützpunkt, Zeitungsverkauf ss teilen, Paketzustellanlagen, x) Straßenbriefkästen3; ~ e) die Gemeinschaftsantennenanlagen für den Hör- und Fernsehrundfunk mit Empfangsanlagen und Hausverteilernetz einschließlich Verstärker, die den Hör- und Fernsehrundfunkempfang qualitätsgerecht sichern, x) 4. Anlagen und Versorgungsnetze des Verkehrs Die Verantwortung des komplexen Wohnungsbaus erstreckt sich auf die Straßenverkehrsanlagen3, die zur inneren Erschließung dienen. Dazu gehören a) Straßen mit maximal zwei Fahrspuren zum niveaugleichen Anschluß an das Ortsstraßennetz mit Ausnahme von Hauptnetzstraßen, Brückenbauwerken, Fußgängerbrücken bzw. -tunneln sowie Durchlässen an Hauptnetzstraßen und Gleisen sowie sonstigen Anlagen ür öffentliche Verkehrsmittel, h) Sammelstraßen, Anliegerstraßen, c) Stichstraßen, Rad- und Gehwege, befahrbare Wohn-wege, x) d) Wendeplätze und Parkflächen für den ruhenden Verkehr. 2 Hausbriefkastenanlagen einschließlich der Posträume in Wohnhochhäusern sind Bestandteil der Wohngebäude und gehören nicht zu den stadttechnischen Anlagen und Versorgungsnetzen. 3 Für Straßenverkehrsanlagen gelten zur Zeit Verordnung vom 22. August 1974 über die öffentlichen Straßen Straßenverordnung (GBl. I Nr. 57 S. 515) in der Fassung der Verordnung vom 12. Dezember 1978 zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Umgebung von Verkehrsanlagen (GBl. I 1979 Nr. 2 S. 9) ; Erste Durchführungsbestimmung vom 22. August 1974 zur Straßenverordnung (GBl. I Nr. 57 S. 522) ; Zweite Durchführungsbestimmung vom 14. Mai 1984 zur Straßenverordnung Sperrordnung (GBl. I Nr. 20 S. 259). Herausgeber: Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, 1020 Berlin, Klosterstraße 47- Redaktion: 1020 Berlin, Klosterstraße 47, Telefon: 233 3622- Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen - Veröffentlicht unter Lizenz-Nr. 751 - Verlag: (610/62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 1086 Berlin, Otto-Grotewohl-Str. 17. Telefon: 233 45 01 - Erscheint nach Bedarf- Fortlaufender Bezug nur durch die Post -Bezugspreis: Monatlich Teil I 0,80 M, Teil If 1.- M - Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0,15 M, bis zum Ilmfang von 16 Seiten 0,25 M, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 M. bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 M je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0,15 M mehr. Einzelbestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 5010 Erfurt, Postschließfach 696. Außerdem besteht Kanfmöglichkeit nur bei Selbstabholung gegen Barzahlung (kein Versand) in der Buchhandlung für amtliche Dokumente, 1080 Berlin, Neustädtische kirchstraße 15, Telefon: 22922 23 Artikel-Nr. (EDV) 505003 Gesamtherstellung: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik (Rollcnoffsetdruck) ISSN 0138 1644;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

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