Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 395

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 395 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 395); Gesetzblatt Teil I Nr. 35 Ausgabetag: 30. Dezember 1985 395 (3) Auf der Grundlage der bestätigten Aufgabenstellungen ist der Plan der Vorbereitung Hauptfristenplan jährlich fortzuschreiben. Zu den §§ 6 und 7 der Verordnung: §8 (1) Für jedes Investitionsvorhaben des komplexen Wohnungsbaus sind zur Grundsatzentscheidung -r der Nachweis der Einhaltung des staatlichen Aufwandsnormativs entsprechend Anlage 4, die Bestätigung der Einordnung und materiell-technischen Sicherung der Folgeinvestitionen einschließlich ihrer technisch und terminlich mit der auslösenden Investition abgestimmten Durchführung durch die zuständigen Investitionsauftraggeber, der Grobablaufplan zur kontinuierlichen Durchführung des Vorhabens in stabiler Takt- und Fließfertigung, untergliedert in Realisierungsabschnitte der Jahresvolkswirtschaftspläne, der Nachweis der Gewährleistung der Versorgung und Betreuung der Bau- und Montagearbeiter gemäß den Rechtsvorschriften1, der Nachweis der Finanzierungsquellen entsprechend den Rechtsvorschriften vorzulegen. (2) Für Investitionsvorhaben des komplexen Wohnungsbaus, ausgenommen die Vorhaben des innerstädtischen Wohnungsbaus, ist keine Reserve für im voraus nicht erkennbare Leistungen entsprechend § 6 Abs. 9 der Verordnung zu bilden. Zu § 10 der Verordnung: §9 (1) Für das Treffen der Grundsatzentscheidung gilt § 7 Abs. 1 entsprechend. (2) Die Grundsatzentscheidungen sind 6 Monate vor dem Jahr des Baubeginns des Vorhabens, spätestens jedoch bis zum 30. September des Jahres vor Baubeginn, zu bestätigen. (3) Die mit der Grundsatzentscheidung getroffenen Festlegungen sind in das Bezirksharmonogramm einzuarbeiten. Zu § 13 der Verordnung: §10 (1) Als nutzungsfähige Teilvorhaben des komplexen Wohnungsbaus gelten städtebaulich zusammenhängende Wohn-bereiche, in denen mit den Wohnungen die dazugehörigen Gemeinschafts- und Versorgungseinrichtungen sowie Wege, Straßen und gartenbauliche Anlagen zur Verfügung stehen. Im innerstädtischen Wohnungsbau sind die nutzungsfähigen Teilvorhaben in Abhängigkeit von der einsetzbaren Baukapazität so zu bemessen, daß sie innerhalb von 1 bis 2 Jahren realisiert werden. - (2) Für Investitionsvorhaben des komplexen Wohnungsbaus kann die Bestellung von Ausrüstungen und Materialien sowie die Erarbeitung von Ausführungsprojekten entsprechend §13 Abs. 4 der Verordnung mit vorheriger Zustimmung und auf Risiko des Hauptauftraggebers komplexer Wohnungsbau erfolgen. Zu § 15 der Verordnung: §11 (1) Die Räte der Bezirke und Kreise sind für die Leitung und Planung der Investitionen des komplexen Wohnungsbaus verantwortlich. (2) Investitionsauftraggeber für die Investitionen des komplexen Wohnungsbaus sind die künftigen Rechtsträger bzw. Eigentümer. ■ (3) Der Hauptauftraggeber komplexer Wohnungsbau hat mit den Investitionsauftraggebern des komplexen Wohnungsbaus Wirtschaftsverträge über die Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung des Vorhabens abzuschließen. 1 Z. Z. gut die Verordnung vom 8. August 1974 über die Betreuung der Werktätigen auf Baustellen (GBt. I Nr. 44 s. 405). (4) Für Vorhaben gemäß § 6 Abs. 1 sowie für weitere von den Räten der Bezirke ausgewählte städtebaulich-architektonisch bedeutende Vorhaben sind durch die Direktoren der Kombinate und Betriebe des Bauwesens, die als Generalauftragnehmer bzw. Hauptauftragnehmer Leistungen der Vorbereitung und der Durchführung übernehmen, in Abstimmung mit dem Bezirksbaudirektor und dem Vorsitzenden der Bezirksgruppe des Bundes der Architekten der DDR vorhabenbezogen Komplexarchdtekten einzusetzen. §12 Schlußbestimmungen (1) Diese Durchführungsbestimmung tritt am 15. Januar 1986 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Durchführungsbestimmung vom 13. Juli 1978 zur Verordnung über die Vorbereitung von Investitionen' Vorbereitung der Investitionen des komplexen Wohnungsbaues* (GBl. I Nr. 23 S. 260) außer Kraft. (3) Der § 2 Abs. 4 der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 23. Mai 1985 zur Verordnung über die Vorbereitung von Investitionen Staatliche Begutachtung von Investitionen (GBl. I Nr. 17 S. 205) erhält folgende neue Passung: „ (4) Die staatlichen Gutachterstellen der Räte der Bezirke begutachten die Vorbereitungsunterlagen zu Investitionsvorhaben des komplexen Wohnungsbaus, für die die jeweiligen Investitionsentscheidungen im Verantwortungsbereich der Räte der Bezirke und Kreise getroffen werden. In die Begutachtung sind die Bezirksarchitekten einzubeziehen“. (4) Vor dem Inkrafttreten dieser Durchführungsbestimmung bereits bestätigte Aufgabenstellungen 9ind gemäß § 5 Abs. 1 um eine Bebauungskonzeption bis zur Grundsatzentscheidung für das erste nutzungsfähige Teilvorhaben zu ergänzen. Berlin, den 10. Dezember 1985 Der Vorsitzende Der Minister der Staatlichen für Bauwesen Plankommission Schürer Junker Anlage 1 zu vorstehender Durchführungsbestimmung Der Plan der Vorbereitung Hauptfristenplan für die Vorbereitung und das Bezirksharmonogramm für die Durchführung des komplexen Wohnungsbaus 1. In den Plan der Vorbereitung Hauptfristenplan des komplexen Wohnungsbaus des Bezirkes sind alle Vorhaben des Neubaus, der Rekonstruktion und der Modernisierung mit mehr als 100 Neubauwohnungen oder 300 Modernisierungswohnungen einzuordnen. In den Plan der Vorbereitung Hauptfristenplan des komplexen Wohnungsbaus des Kreises sind alle Vorhaben des Neubaus, der Rekonstruktion und der Modernisierung bis zu 100 Neubauwohnungen oder 300 Modemisderungswohnun-gen sowie der Eigenheimbau einzuordnen. Aus dem Plan der Vorbereitung Hauptfristenplan des Bezirkes sind von den Räten der Kreise die jeweiligen Vorhaben ihres Territoriums in den Plan der- Vorbereitung Hauptfristenplan des Kreises zur Information zu übernehmen. Mit diesen aufeinander abgestimmten Führungsdokumenten ist eine einheitliche Leitung und Kontrolle der Vorbereitungsprozesse durchzusetzen. 2. Der Plan der Vorbereitung Hauptfristenplan des Bezirkes hat für jedes Vorhaben folgende Angaben zu enthalten: Teil A Vorhaben des komplexen Wohnungsbaus nach Kreisen die Bezeichnung des Vorhabens, die Anzahl der fertigzustellenden Wohnungen und;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

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