Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 390

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 390 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 390); 390 Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 27. Dezember 1985 §2 Bildung und Verwendung des Fonds Wissenschaft und Technik (1) Die Generaldirektoren der Kombinate haben mit der Bildung des Fonds Wissenschaft und Technik zu gewährleisten, daß die für die Schaffung des wissenschaftlichen Vorlaufs erforderlichen finanziellen Mittel einschließlich der Mittel für Aufgaben, die im Rahmen der vertraglich geregelten Forschungskooperation mit den Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften der DDR sowie des Ministeriums für Hoch-und Fachschulwesen durchgeführt werden, auf der Grundlage iäer Pläne Wissenschaft und Technik in der notwendigen Höhe bereitgestellt werden. (2) Für die Finanzierung von aufgabengebundenen Maßnahmen der Kombinate zur materiell-technischen Sicherung der Forschungsaufgaben, die im Rahmen der vertraglich geregelten Forschungskooperation mit den Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften der DDR sowie des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen durchgeführt werden, gelten die Rechtsvorschriften.1 Die Einzelheiten sind in den jeweiligen Wirtschaftsverträgen zu vereinbaren. (3) Die Generaldirektoren der Kombinate haben zur Sicherung des wissenschaftlichen Vorlaufs jährlich zu planen, wel-xher Anteil des Fonds Wissenschaft und Technik für die Schaffung des langfristigen wissenschaftlichen Vorlaufs des Kombinats (Studien, Grundlagenforschung, angewandte Forschung) insgesamt und für: die Forschungskooperation mit den Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften der DDR sowie des Ministeriums für Hoch- und Fachschulwesen entsprechend den Erfordernissen der langfristigen Leistungsund Effektivitätsentwicklung einzusetzen ist. (4) Über die für den wissenschaftlichen Vorlauf entsprechend Abs. 3 eingesetzten Mittel und die dabei erreichten Ergebnisse ist durch die Generaldirektoren in den Jahresabschlußrechnungen Wissenschaft und Technik2 Rechenschaft zu legen. §3 Bereitstellung von Staatshaushaltsmitteln für Wissenschaft und Technik Der Minister für Wissenschaft und Technik kann entsprechend den Rechtsvorschriften1 Mittel des Staatshaushaltes .in den Kombinaten auch für Forschungsaufgaben einsetzen, die ganz oder teilweise mit Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften der DDR sowie des Ministeriums für Hoch-und Fachschulwesen vertraglich gebunden und demzufolge von den Kombinaten zu bezahlen sind. Für die Einbeziehung dieser Mittel und Aufgaben in die Jahresabschlußrechnung Wissenschaft und Technik gilt § 2 Abs 4 dieser Anordnung. §4 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1986 in Kraft. Berlin, den 9. Dezember 1985 Der Minister für Wissenschaft und Technik Dr. W e i z 2 Z. Z. gilt die Anordnung vom 23. November 1983 über die ökonomische Gesamtrechnung für Forschungs- und Entwicklungsaufgaben und die Jahresabschlußrechnung Wissenschaft und Technik (GBl. I Nr. 36 S. 395). Anordnung über die Aufhebung einer Rechtsvorschrift auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes sowie Brandschutzes vom 6. Dezember 1985 §1 Die Arbeitsschutz- und Brandschutzanordnung 234 vom 12. Juli 1968 Umgang mit Holzschutzmitteln und mit holzschutzmittelhaltigen Hölzern und Holzwerkstoffen (Sonderdruck Nr. 591 des Gesetzblattes) wird aufgehoben.1 §2 Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1986 in Kraft. Berlin, den 6. Dezember 1985 Der Minister für Bezirksgeleitete Industrie und Lebensmittelindustrie Dr. Wange 1 Dafür gilt der Standard TGL 30368 Gesundheits- und Arbeitsschutz, Brandschutz; Holzschutzmittel, holzschutzmittelhaltige Hölzer und Holzwerkstoffe; Allgemeine Forderungen. Anordnung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet des Gesundheits- und Arbeitsschutzes vom 5. Dezember 1985 §1 Die nachstehenden Rechtsvorschriften werden aufgehoben: a) Arbeitsschutzanordnung 104 vom 30. Oktober 1952 Bauhaltung in der Landwirtschaft (GBl. Nr. 160 S. 1202), b) Änderung vom 29. März 1954 der Arbeitsschutzanordnung 104 Bauhaltung in der Landwirtschaft (GBl. Nr. 36 S. 363), c) Arbeitsschutzanordnung 118 vom 21. April 1961 Harzgewinnung (GBl. II Nr. 29 S. 176)* d) Arbeitsschutzanordnung 111/3 vom 24. März 1969 Einschlag, Rücken und Stapeln von Holz (Sonderdruck Nr. 623 des Gesetzblattes), e) Anordnung vom 22. Februar 1971 zur Änderung der Ar-beitsschutzariordnung 111/3 Einschlag, Rücken und Stapeln von Holz (Sonderdruck Nr. 696 des Gesetzblattes)1, f) Arbeitsschutzanordnung 116/2 vom 31. Juli 1974 Zapfen- und Samenpflücken und andere forstliche Arbeiten an stehenden Bäumen (GBl. I Nr. 42 S. 394) K 1 Dafür gelten die Standards a) TGL 30123/01 Gesundheits- und Arbeitsschutz; Produktion forstwirt- schaftlicher Erzeugnisse; Allgemeine Festlegungen, b) TGL 30123/02 ; Arbeiten mit Steigeisen auf stehenden Bäumen und Harzgewinnung, c) TGL 30123/03 ; Fällen, Auf arbeiten und Rücken von Bäumen, d) TGL 30123/04 ; Transport und Umschlag von Rohholz.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch den Leiter. Die anforderungsgerechte Untersuchungsplanung gewährleistet darüber hinaus eine hohe Wirksamkeit der vorgangsbezogenen Zusammenarbeit mit operativen Linien und Diensteinheiten sowie mit den Organen des MdI, vor allem der Verwaltung Strafvollzug sowie mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Institutionen und gesellschaftlichen Kräften. Das erfordert - den zielgerichteten und konzentrierten Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen enthalten kann. Entscheidende Bedeutung im Komplex der Bedingungen für die Wirksamkeit der Strafe kommt der Persönlichkeit und Individualität des Straftäters.

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