Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 385

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 385 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 385); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 27. Dezember 1985 385 Organe durch den Leiter des Amtes für Preise gesondert bekänntgegeben 1.2. Die Obergrenze für den Betriebspreis für Produktionsmittel gemäß Ziff. 1.1. ist zugleich die Obergrenze für den Industrieabgabepreis, wenn für das Vergleichserzeugnis bzw. für die jeweilige Erzeugnisgruppe keine produktgebundenen Abgaben festgesetzt Sind. 1.3. Sind bei Produktionsmitteln für das Vergleichserzeugnis bzw. die jeweilige Erzeugnisgruppe produktgebundene Abgaben festgesetzt, so ist die Obergrenze für den Industrieabgabepreis, ausgehend von der Obergrenze für den Betriebspreis, durch Hinzurechnung der produktgebundenen Abgabe zu ermitteln. Dabei ist der für das jeweilige Vergleichserzeugnis bzw. die Erzeugnisgruppe festgesetzte Satz der produktgebundenen Abgaben für diese Zwecke umgerechnet auf den Betriebspreis anzuwenden. Soweit die produktgebundene Abgabe als absoluter Betrag festgesetzt wurde, ist dieser für diese Zwecke in einen auf den Betriebspreis bezogenen Prozentsatz umzuwandeln. 1.4. Ist in der Aufgabenstellung für das zu exportierende neue Produktionsmittel die Erreichung des Gütezeichens „Q“ oder des Prädikats „Gestalterische Spitzenleistung“ (SL) vorgesehen, so sind die hierfür in den Rechtsvorschriften festgelegten Preiszuschläge mit den Preisobergrenzen gemäß den Ziffern 1.1. bis 1.3. abgegolten. 2. Preisobergrenzen für Produktionsmittel auf der Grundlage von Preisvergleichen nach dem Index der Entwicklung der Gebrauchseigenschaften 2.1. Sind die Preisobergrenzen für neue, ausschließlich im Inland abzusetzende Produktionsmittel auf der Grundlage von Preisvergleichen nach dem Index der Entwicklung der Gebrauchseigenschaften auszuarbeiten, so gelten für die Bestimmung der Obergrenzen für die Industrieabgabepreise die Ziffern 2.2., 2.3. und der Obergrenzen für die Betriebspreise die Ziff. 2.4. 2.2. Die Obergrenzen für die Industrieabgabepreise von Produktionsmitteln sind auf der Grundlage von Preisvergleichen nach dem Index der Entwicklung der Gebrauchseigenschaften nach folgender Formel zu ermitteln: POGiap = IAP0 X Iq X Kv Es bedeuten: POGiap Obergrenze für den Industrieabgabepreis IAPq Industrieabgabepreis des bereits produzierten Erzeugnisses mit dem höchsten Grad der Vergleichbarkeit (ohne Preiszuschläge für das Gütezeichen „Q“ und für das Prädikat „Gestalterische Spitzenleistung“ (SL), ohne Extragewinn und zeitlich befristete Gewinnzuschläge) bzw. soweit ein solches Erzeugnis nicht vorhanden ist des ständig importierten Erzeugnisses mit dem höchsten Grad der Vergleichbarkeit Iq Index der Entwicklung der Gebrauchs- eigenschaften des neuen Erzeugnisses gegenüber dem Vergleichserzeugnis. Für die Bestimmung dieses Indexes gelten die Rechtsvorschriften.2 Ist anstelle dieses Indexes ein anderer Index, z. B. der Verfahrenskostenindex, anzuwenden, so ist dies in den speziellen Kalkulationsrichtlinien verbindlich vorzugeben. Kv Verbilligungskoeffizient. 2 Für Industrieerzeugnisse gelten die „Festlegungen des Präsidenten des Amtes für Standardisierung, Meßwesen und Warenprüfung vom 6. November 1985 zur Bestimmung der Entwicklung der Gebrauchseigenschaften industrieller Erzeugnisse“. 2.3. Wird ein Produktionsmittel entwickelt, das die Funktionen mehrerer bisher produzierter Erzeugnisse oder einer technologischen Reihe in sich vereinigt und dessen Gebrauchseigenschaften mit denen der bisher eingesetzten Erzeugniskombination vergleichbar ist, so ist die Obergrenze für den Industrieabgabepreis nach den Bestimmungen der Ziff. 2.2. zu ermitteln. Als Industrieabgabepreis des Vergleichserzeugnisses gilt unter diesen Bedingungen die Summe der Industrieabgabepreise der bisher eingesetzten Erzeugniskombination. 2.4. Für die Ermittlung der Obergrenzen der Betriebspreise gilt folgendes: Sind für das Vergleichserzeugnis keine produktgebundenen Abgaben festgelegt, so ist die Obergrenze für den Industrieabgabepreis gemäß den Ziffern 2.2. und 2.3. zugleich die Obergrenze für den Betriebspreis. Sind für das Vergleichserzeugnis produktgebundene Abgaben festgesetzt, so ist die Obergrenze für den Betriebspreis, ausgehend von der Obergrenze für den Industrieabgabepreis, durch Abzug der produktgebundenen Abgabe zu ermitteln. Dabei ist der für das jeweilige Vergleichserzeugnis festgesetzte Satz der produktgebundenen Abgabe anzuwenden. Soweit die produktgebundene Abgabe als absoluter Betrag festgesetzt wurde, ist dieser für diese Zwecke in einen auf den Industrieabgabepreis bezogenen Prozentsatz umzuwandeln. 2.5. Ist in der Aufgabenstellung für ein neues Erzeugnis vorgesehen, daß das Gütezeichen „Q“ oder das Prädikat „Gestalterische Spitzenleistung“ (SL) erreicht werden soll, so sind die hierfür in den Rechtsvorschriften festgelegten Preiszuschläge in die Preisobergrenzen einzubeziehen. Diese Preiszuschläge sind den gemäß den Ziffern 2.2. bis 2.4. ermittelten Preisobergrenzen zuzurechnen. 3. Weitere Methoden zur Bestimmung der Preisobergrenzen für Produktionsmittel 3.1. Ist bei neuen, ausschließlich im Inland abzusetzenden Produktionsmitteln die Ausarbeitung der Preisobergrenzen auf der Grundlage von Preisvergleichen nach dem Index der Entwicklung der Gebrauchseigenschaften gemäß Ziff. 2 nicht möglich, so sind die Obergrenzen für die Industrieabgabepreise dieser Erzeugnisse entsprechend den Bestimmungen der Ziffern 3.2. und 3.3. auszuarbeiten. Für die Ausarbeitung der Obergrenzen für die Betriebspreise gilt die Ziff. 3.4. 3.2. Zur Ausarbeitung der Obergrenzen für die Industrieabgabepreise neuer Maschinen, Anlagen und anderer langlebiger neuer Arbeitsmittel3 gemäß Ziff. 3.1. gelten folgende Formeln: a) bei neuen Arbeitsmitteln mit veränderter Leistung (Produktivität): POGiap = IAP0 XXK, Lo b) bei neuen Arbeitsmitteln, die bei gleicher Leistung (Produktivität) zu Kosteneinsparungen beim Anwender führen: POGiap = (IAP0 ■+ ------- ) Kv c) bei neuen Arbeitsmitteln, die bei veränderter Leistung (Produktivität) zu Kosteneinsparungen beim Anwender führen: POGiap = (IAP0 X ~ + K°~Kl-) Kv ■Ln i + E„ ND 3 entsprechend Nomenklatur und Verzeichnis der Abschreibungssätze für Grundmittel Grundmittelverzeichnis gemäß Anordnung vom 3. Oktober 1984 über die Abschreibung der Grundmittel (Sonderdruck Nr. 1124 des Gesetzblattes);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit hinweisen, die nur durch die Wahrnehmung der jeweiligen Befugnis abgewehrt werden kann. Somit gelten für die Schaffung Sicherung von Ausgangsinformationen für die Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes grundsätzlich immer gegeben. Die Abwehr derartiger erheblicher Gefahren bedarf immer der Mitwirkung, insbesondere des Verursachers und evtl, anderer Personen, da nur diese in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und in der Zentralen Personendatenbank Staatssicherheit. Die Registrierung der Akten und die Er- fassung der zu kontrollierenden Personen in den Abteilungen.

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