Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 383

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 383 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 383); Gesetzblatt Teil I Nr. 34 Ausgabetag: 27. Dezember 1985 383 stung des Extragewinns hat nach den Bestimmungen des § 12 zu erfolgen. Der so ermittelte Exfragewinn wird Bestandteil der Parameterpredse und Preisreihen. Zusätzlich zu den Parameterpredsen und Preisreihen wird kein Extragewinn gewährt. “ . (2) Die Anlage 8 Ziff. 2.2. Buchst, b erhält folgende Fassung: ,,b) Wird mit dem neu in die Produktion aufzunehmenden Erzeugnis gegenüber dem Vergleichserzeugnis z. B. durch neue Kombinationen von Arbeitsgängen und Baugruppen eine höhere Effektivität beim Anwender erreicht, so ist in den Industriepreis ein Extragewinn einzubeziehen. Der Ermittlung und Befristung des Extragewinns sind die Bestimmungen des § 12 zugrunde zu legen.“ (3) Die Anlage 8 Zdff. 3.1. Buchst, b erhält folgende Fassung: ,,b) Führt das neu in die Produktion aufzunehmende Erzeugnis gegenüber dem Ausgangserzeugnis beim Anwender zu einer höheren Effektivität, so ist ein Extragewinn in den Industriepreis ednzubezdehen. Grundlage für die Ermittlung und Befristung des Extragewinns sind die Bestimmungen des § 12. Dabei ist der Aufwandspreis mit der Differenzkalkulation zu ermitteln.“ § 18 Die Anlage 11 Ziff. 5 erhält folgende Fassung: „5. Die Bestimmungen der Ziffern 1 bis 3 sowie Ziff. 4 1. Satz gelten entsprechend auch für Vereinbarungspreise, ausgenommen Vereinbarungspreise gemäß der Anordnung vom 10. März 1971 über die Bildung der Industriepreise für Investitionsleistungen und für den Export von Anlagen durch General- und Hauptauftragnehmer (GBl. II Nr. 32 S. 259) in der Fassung der Anordnung Nr. 3 vom 10. Mai 1979 (GBl. I Nr. 19 S. 165). Bestimmungen in den geltenden Rechtsvorschriften, wonach bei der Bildung von Vereinbarungspreisen ein zusätzlicher Gewinn aus der Nutzensteilung vereinbart und in den Industriepreis einbezogen werden kann, sind weiterhin anzuwenden, wobei der zusätzliche Gewinn aus Nutzensteilung (Gewinnzuschlag) 50 % des Nutzens betragen darf. Für Lohnarbeiten darf kein zusätzlicher Gewinn aus der Nutzensteilung vereinbart werden.“ §19 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1986 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten die §§ 9 Abs. 2, 1. Stabstrich, 22 Abs. 3, 24 Abs. 3 der Anordnung vom 17. November 1983 über die zentrale staatliche Kalkulationsrichtlinie zur Bildung von Industriepreisen (GBl. I Nr. 35 S. 341) außer Kraft. (3) Die nach den Bestimmungen dieser Anordnung gebildeten Industriepreise greifen in bestehende Verträge ein, wenn die vorläufigen Preise gemäß § 50 Abs. 2 des Vertragsgesetzes vom 25. März 1982 (GBl. I Nr. 14 S. 293) bis zum 31.Dezember 1985 vereinbart wurden, und gelten für alle Erzeugnisse und Leistungen, die vom Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anordnung an geliefert bzw. erbracht werden. (4) Durch die nach den Bestimmungen dieser Anordnung gebildeten Industriepreise werden weder die Verbraucherpreise gegenüber der Bevölkerung verändert, noch dürfen solche Veränderungen auf der Grundlage dieser Anordnung vorgenommen werden. (5) Preisabschläge gemäß § 6 dieser Anordnung sind erstmalig für Erzeugnisse, deren normative Produktionsdauer 1986 überschritten ist bzw. überschritten wurde, ab 1. Januar 1987 in Kraft zu setzen. Die Festsetzung der Preisabschläge ist 1986 auf der Grundlage gesondert bekanntgegebener Festlegungen des Leiters des Amtes für Preise durch die Industrieminister in Zusammenarbeit mit den Generaldirektoren der Kombinate vorzubereiten. (6) Festgelegte Gewinnabschläge für uneffektive, veraltete Erzeugnisse sind von dem Zeitpunkt an nicht mehr anzuwen- den, an dem für diese Erzeugnisse Preisabschläge für veraltete Erzeugnisse gemäß den Bestimmungen dieser Anordnung in Kraft treten. (7) Beim Abbau von Extragewinnen, die bis zum 31. Dezember 1985 festgesetzt wurden, sind zu den festgelegten Terminen bei Konsumgütern die Betriebspreise und bei Produktionsmitteln die Betriebspreise und die Industrieabgabepreise entsprechend zu senken. - Berlin, den 5. Dezember 1985 Der Leiter des Amtes für Preise Halbritter Minister Anordnung Nr. Pr. 475/11 über Kosten- und Preisobergrenzen vom 5. Dezember 1985 Zur Änderung und Ergänzung der Anordnung Nr. Pr. 475 vom 14. April 1983 über Kosten- und Preisobergrenzen (GBl. I Nr. 12 S. 131) wird folgendes angeordnet: §1 Der § 1 Abs. 2 ist wie folgt zu ergänzen: „Die Bestimmungen der Anordnung sind ferner anzuwenden für die Korrektur der Industriepreise für Einzelerzeugnisse bzw. Erzeugnisgruppen, die als Vergleichsbasis der Ausarbeitung und Bestätigung von Preisobergrenzen zugrunde liegen, und für die Ermittlung der Betriebs- und Industrieabgabepreise, die voraussichtlich zu Produktionsbeginn neu zu entwickelnder Erzeugnisse wirksam werden. “ §2 Die Überschrift des Abschnitts III erhält folgende Fassung : „Maßstäbe und Methoden zur Bestimmung der Obergrenzen für Selbstkosten und Industriepreise sowie der voraussichtlichen Betriebs- und Industrieabgabepreise“. §3 Der § 4 Abs. 2 erhält folgende Fassung: „(2) Wird iim Ergebnis neuer Verfahren bzw. Technologien kein neues Erzeugnis entwickelt und das bisher produzierte Erzeugnis weiterhin hergestellt, so sind der Industrieabgabepreis und der Betriebspreis dieses Erzeugnisses als Preisobergrenzen in den Pflichtenheftnachweis einzusetzen. In gleicher Weise ist bei Erzeugnissen zu verfahren, deren Industriepreise auf der Grundlage von Methoden der Relationspreisbildung zu ermitteln sind. Wird mit den neuen Verfahren bzw. Technologien eine Vielzahl von Erzeugnissen hergestellt, so sind die Industrieabgabepreise und die Betriebspreise ausgewählter repräsentativer Erzeugnisse (Repräsentanten) als Obergrenzen in den Pflichtenheftnachweis einzusetzen. Zum Nachweis der höheren Effektivität der neuen Verfahren bzw-Technologien sowie der Erzeugnisse, deren Industriepreise auf der Grundlage von Methoden der Relationspreisbildung zu ermitteln sind, sind Kostenabergrenzen gemäß Ziff. 8 der Anlage zu dieser Anordnung auszuarbeiten.“ §4 Die Anordnung wird um den folgenden § 4a ergänzt: „§ 4a Ermittlung der voraussichtlichen Betriebspreise und Industrieabgabepreise (1) Zur realen Bewertung der durch, Wissenschaft und Technik bei neu zu entwickelnden Erzeugnissen zu erreichenden 1 Anordnung Nr. Pr. 475 vom 14. April 1983 über Kosten- und Preisobergrenzen (GBl. I Nr. 12 S. 131);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen, des entstandenen Schadens, der Persönlichkeit des Beschuldigten, seiner Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld und seines Verhaltens vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts vom zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß - Anweisung des Generalstaatsanwaltes der wissenschaftliche Arbeiten - Autorenkollektiv - grundlegende Anforderungen und Wege zur Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren Vertrauliche Verschlußsache . Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei Verdächtigenbefragungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Zu den Möglichkeiten der Nutzung inoffizieller Beweismittel zur Erarbeitung einer unwiderlegbaren offiziellen Beweislage bei der Bearbeitung von Bürgern der wegen vorwiegend mündlicher staatsfeindlicher Hetze und angrenzender Straftaten der allgemeinen Kriminalität Vertrauliche Verschlußsache . Dähne Ausgewählte strafprozessuale Maßnahmen und damit im Zusammenhang stehenden Staatsverbrechen, Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der erfolgten Fahnenfluchten von auf und die der verhinderten Fahnenfluchten von auf zurückge gangen.

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