Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 315

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 315 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 315); Gesetzblatt Teil I Nr. 27 Ausgabetag: 28. Oktober 1985 315 5. Zulassung sicherheitstechnischer Mittel für überwachungspflichtige Aufzüge gemäß der Anordnung vom 29. März 1982 über den Einsatz von sicherheitstechnischen Mitteln in überwachungspflichtigen Anlagen (GBl. I Nr. 15 S. 322) in der Fassung der Anordnung Nr. 2 vom 15/März 1984 (GBl. I Nr. 11 S. 155). 6. Zustimmung zur Inbetriebnahme überwachungspflichtiger Aufzüge und bühnentechnischer Förderanlagen. Das gilt nicht für Güter-Bauaufzüge. 7. Zustimmung zum Import überwachungspflichtiger Aufzüge und bühnentechnischer Förderanlagen. (2) Für Aufzüge für Behinderte, Güter-Bauaufzüge sowie für bühnentechnische Förderanlagen entfällt die Meldepflicht von Zu- und Abgängen. (3) Mit dem Antrag auf Zustimmung zur Herstellung ist für überwachungspflichtige Aufzüge und bühnentechnische Förderanlagen für die Berechnungen der Tragkonstruktionen, für die Berechnungen des maschinentechnischen Teils sowie sicherheitstechnische Schaltprinzipien elektrotechnischer Anlagen der Prüfbescheid einer vom Amt zugelassenen Prüfstelle vorzulegen, wenn das vom Amt gefordert wird. (4) Die Leiter von Betrieben haben zu sichern, daß 'dem Amt vor der Realisierung Rekonstruktionen an überwachungspflichtigen Aufzügen und bühnentechnischen Förderanlagen, Grundinstandsetzungen an Aufzugssteuerungen, Aufzugsmaschinen, Fahrkörben und Schachttüren einschließlich deren Türverschlüsse, Austausch sicherheitstechnischer Mittel, die einer Zulassung bedürfen, ausgenommen Sicherheitsschalter gleichen Typs an überwachungspflichtigen Aufzügen gemeldet werden. Das Amt entscheidet vor Wiederinbetriebnahme über erforderlich werdende Prüfungen und Zustimmungen. §3 Besondere Forderungen für Aufzüge (1) Für die Wartung von überwachungspflichtigen Aufzügen ist der Nachweis der Befähigung erforderlich, der an einer vom Amt zugelassenen Ausbildungsstätte zu erwerben ist. Ausgenommen davon sind Ablaßvorrichtungen, Aufzüge für Behinderte, Bremsaufzüge, Güter-Bauaufzüge. (2) Für Werktätige von zugelassenen Hersteller-, Errichteroder Instandsetzungsbetrieben ist eine Ausbildung als Aufzugswärter in einer zugelassenen Ausbildungsstätte und ein Nachweis der Befähigung für die Wartung überwachungspflichtiger Aufzüge im Umfang der Zulassung des Betriebes nicht erforderlich, wenn diese Werktätigen über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen für die vorgesehene Tätigkeit verfügen und sie von ihrem Betrieb beauftragt sind. 3 (3) Revisionen an überwachungspflichtigen Aufzügen dürfen nur von dafür zugelassenen Revisionsberechtigten durchgeführt werden. Ausgenommen davon sind Ablaßvorrichtungen, Aufzüge für Behinderte, Bremsaufzüge, Güter-Bauaufzüge. §4 Schlußbestimmungen (1) In Serie zu fertigende überwachungspflichtige Aufzüge, Aufzugssteuerungen, Fahrkorbtüren einschließlich Türantriebe gemäß § 2 Abs. 1 Ziff. 4 Buchstaben a und b dürfen ab 1. Januar 1988 nur hergestellt werden, sofern vom Amt dafür eine Typzulassung erteilt wurde, die bereits hergestellt werden und zugelassen sind, bedürfen keiner erneuten Zulassung durch das Amt. (2) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1986 in Kraft. Berlin, den 24. September 1985 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung Kuntsche Anlage zu vorstehender Anordnung Motorisch angetriebene Aufzüge nach TGL 30355 und bühnentechnische Förderanlagen, die einer Überwachung unterliegen Aufzüge mit einer Förderhöhe über 2 m und einer Führungsbahnneigung bis 30° zur Senkrechten 1. Aufzugsanlagen 1.1. Personenaufzüge a) Jedermann-Personenaufzüge; b) Führer-Personenaufzüge; c) Krankenbett-Personenaufzüge Jedermann-Krankenbett-Personenaufzüge Führer-Krankenbett-Personenaufzüge. 1.2. Lastenaufzüge (mit Personenbeförderung) a) Jedermann-Lastenaufzüge; b) Führer-Lastenaufzüge; c) Vereinfachte Aufzüge für Mühlenwerke; d) Bremsaufzüge; e) Bühnentechnische Lastenaufzüge (Prospektaufzüge, Dekorationsauf züge). 1.3. Güteraufzüge (ohne Personenbeförderung) a) Betretbare Güteraufzüge; b) Nichtbetretbare Güteraufzüge Nichtbetretbare Güteraufzüge mit einer Tragfähigkeit über 320 kg Kleingüteraufzüge mit einer Tragfähigkeit über 100 kg bis 320 kg (bisherige Bezeichnung vereinfachte Lastenaufzüge) mit einer Tragfähigkeit bis 100 kg (bisherige Bezeichnung Kleinlastenaufzüge); c) Ablaßvorrichtungen. 2. Personen-Umlaufaufzüge 3. Bauaufzüge 3.1. Lasten-Bauaufzüge (für den Personen- und Lastentransport);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten Operativstäbe zu entfalten. Die Arbeitsbereitschaft der Operativstäbe ist auf Befehl des Ministers für Staatssicherheit auf der Grundlage der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre un-., - ßti unterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende,. ,. Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sind planmäßig Funktionserprobunqen der Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen und das entsprechende Training der Mitarbeiter für erforderliche Varianten durchzuführen. Die Leiter der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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