Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 285

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 285 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 285); L LI! /. i der Deutschen Demokratischen Republik 1985 Berlin, den 27. September 1985 Teil I Nr. 25 Tag Inhalt Seite 19. 8.S5 Anordnung über die Kennzeichnung der Lebensmittel im Lebensmittelverkehr Lebensmittelkennzeichnungsanordnung 285 19. 8. 85 Anordnung über Verbraudisfristen für Lebensmittel 290 13. 8. 85 Anordnung Nr. 2 über die Rahmenordnung für Studentenwohnheime 291 26. 8. 85 Anordnung Nr. 3 über die Vergütung für die General- und Hauptauftragnehmertätigkeit im Bereich des Bauwesens bei der Durchführung von Investitionen 292 Anordnung über die Kennzeichnung der Lebensmittel im Lebensmittelverkehr Lebensmittelkennzeichnungsanordnung vom 19. August 1985 Auf der Grundlage des Lebensmittelgesetzes vom 30. November 1962 (GBl'I Nr. 12 S. 111) wird im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen Staatsorgane und in Übereinstimmung mit dem Präsidenten des Verbandes der Konsumgenossenschaften der Deutschen Demokratischen Republik folgendes angeordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Anordnung regelt die Kennzeichnung von Lebensmitteln im Sinne des § 2 Absätze 1, 2 und 4 Buchst, b des Lebensmittelgesetzes (nachfolgend Lebensmittel genannt).' (2) Diese Anordnung gilt für Staatsorgane sowie für Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen (nachfolgend Betriebe genannt), die Lebensmittel herstellen, abfüllen oder abpacken und/oder unter ihr6m Namen in den Verkehr bringen, sowie für Außenhandelsbetriebe, die Lebensmittel importieren. (3) Für die Kombinatsbetriebe nehmen die Kombinate, für die Genossenschaften die zuständigen örtlichen Räte die Aufgaben des übergeordneten Organs wahr. §2 Kennzeichnungspflicht Lebensmittel sind zu kennzeichnen, wenn sie 1. industriell abgepackt als Kleinverbraucher-, Einzelhandels-und Großverbraucherpackungen in den Verkehr gebracht werden; 2. im Einzelhandel unverpackt oder handelsseitig abgepackt angeboten werden; 3. in Gaststätten oder Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung bearbeitet, zubereitet oder unverändert zum Verzehr oder Kauf angeboten werden. §3 Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Anordnung sind 1. Kleinverbraucherpackungen solche Packungen, die Lebens- mittel in einer für Kleinverbraucher bedarfsgerechten Menge oder Stückzahl enthalten, 2. Einzelhandelspackungen solche Packungen, die mehrere Kleinverbraucherpackungen enthalten (z. B. Sammelpak-kungen, Versandpackungen), nicht jedoch Behältnisse, die ausschließlich Transportzwecken dienen (z. B. Getränke-und Backwarentransportbehälter, Gitterboxpaletten), 3. Großverbraucherpackungen solche Packungen, die unverpackte Lebensmittel in einer für Großverbraucher bedarfsgerechten Menge oder Stückzahl enthalten. §4 Art und Form der Kennzeichnung (1) Lebensmittel sind in deutscher Schriftsprache deutlich lesbar, sichtbar und unmißverständlich zu kennzeichnen. (2) Sichtverpackungen können auch durch Einlegezettel gekennzeichnet werden, sofern hygienische Bedenken nicht bestehen. (3) Außer der vorgeschriebenen Kennzeichnung im Sinne dieser Anordnung dürfen nur solche Bezeichnungen, Abbildungen, Zeichen und Angaben verwandt werden, die den Tatsachen entsprechen und nicht irreführend sind. (4) Die Festlegungen gemäß den Absätzen 1 und 3 gelten auch für die Werbung hinsichtlich der Beschaffenheit, Zusammensetzung, Herkunft, Art der Herstellung oder Gewinnung der Lebensmittel, die Hervorhebung besonderer Bestandteile und Eigenschaften, die bildliche Darstellung und ähnliches. (5) Bei Verwendung von zusätzlichen Bezeichnungen (Warenkennzeichen oder Phantasiebezeichnungen) müssen diese in angemessenem Verhältnis zur Schriftgröße der vorgeschriebenen Kennzeichnung der Warenart stehen. §5 Kleinverbraucherpackungen (1) Kleinverbraucherpackungen sind wie folgt zu kennzeichnen: 1. Bezeichnung der Herkunft des Lebensmittels a) Angabe des Namens und des Sitzes des Betriebes, der das Lebensmittel hergestellt, abgefüllt oder abgepackt hat. Bei räumlich getrennten Betriebsteilen sind, sofern mehrere Betriebsteile das gleiche Lebensmittel herstellen, zusätzlich der Name und der Sitz des Betriebsteils anzugeben; dabei kann der Name des Betriebsteils verschlüsselt werden; oder;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit weiteren Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft digrie. Die Leiter der operativen Diensteinheiten, mittleren leitendehM. führenden Mitarbeiter haben, zu sichern, daß die ständigehtwi?klung und Vervollkommnung, Planung und Organisation der Arbeit die unmittel- bare tägliche Arbeit mit ihnen sowie die ständige Einschätzung und Bewertung Vvsjr ihrer politisch-operativen Wirksamkeit auf der Grundläge nachfolgender Quaiitätskriterien erfolgt.

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