Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 271

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 271 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 271); Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 26. August 1985 271 lung der Entlastung des betreffenden Leiters für das zurückliegende Planjahr. (3) Das zuständige Revisionsorgan ist berechtigt, bei allen Revisionsaufgaben, unabhängig vom juristischen Status der Betriebe und Einrichtungen der Datenverarbeitung, die Prüfungshandlungen auf diese auszudehnen, wenn das für die qualifizierte Erfüllung der Revisionsaufträge erforderlich ist. (4) Das zuständige Revisionsorgan kann zur Durchführung von Prüfungshandlungen die Datenverarbeitungsanlagen in Betrieben und Kombinaten in Anspruch nehmen. Die dabei entstehenden Kosten tragen die geprüften Betriebe bzw. Kombinate. §15 Ordnungsstrafbestimmungen (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. als Leiter eines Kombinates, Betriebes oder als Vorsitzender einer Genossenschaft a) entgegen den Bestimmungen des § 7 Abs. 1 es unterläßt, entsprechende Festlegungen über die Verarbeitung und Speicherung von Daten und deren Sicherung zu treffen, b) entgegen den Bestimmungen des § 9 Absätze 1 und 2 es unterläßt, Festlegungen über einen Stammdatenänderungsdienst zu treffen und deren Einhaltung zu kontrollieren, c) entgegen den Bestimmungen des § 10 Abs. 2 nicht sichert, daß die Nutzung der Datenbestände aus Daten-speichern/Datenbanken nur durch Berechtigte erfolgt, d) entgegen den Bestimmungen des § 13 Absätze 1 und 2 es unterläßt, die Ordnungsmäßigkeit in Rechnungsführung und Statistik durchzusetzen, 2. als Hauptbuchhalter oder Leiter für Haushaltswirtschaft bzw. als Verantwortlicher für Rechnungsführung und Statistik gegen die Pflicht gemäß § 13 Abs. 3 verstößt, die Einhaltung der Ordnungsmäßigkeit und des Datenschutzes zu kontrollieren, 3. als leitender Mitarbeiter a) entgegen den Bestimmungen des § 7 Absätze 1 upd 3 die Anwendung von Kontroll- und Sicherungsmethoden sowie von Prüfprogrammen zur Datenkontrolle unterläßt, b) entgegen den Bestimmungen § 9 Abs. 2 es zuläßt, verursacht oder veranlaßt, daß Stammdaten unbefugt gelöscht werden, aus anderen Gründen verlorengehen oder unbefugt benutzt oder verfälscht werden, c) entgegen den Bestimmungen des § 9 Abs. 4 es unterläßt, Stammdaten, die wiederholt in- zahlungsaus-lösende Vorgänge einbezogen werden, ordnungsgemäß zu überprüfen, d) entgegen den Bestimmungen gemäß § 12 die Vernichtung von dienstlichem Schriftgut der Rechnungsführung und Statistik vor Ablauf der festgelegten Aufbewahrungsfristen durchführt oder veranlaßt, kann mit einem Verweis oder einer Ordnungsstrafe von 10 M bis 500 M belegt werden. (2) Eine Ordnungsstrafe bis 1 000 M kann bei vorsätzlicher Ordnungswidrigkeit gemäß Abs. 1 ausgesprochen werden, wenn 1. ein größerer Schaden verursacht wurde oder hätte verursacht werden können, 2. die gesellschaftlichen Interessen grob mißachtet wurden oder 3. sie aus Vorteilsstreben oder wiederholt innerhalb von 2 Jahren begangen und mit Ordnungsstrafe geahndet wurde. (3) Die Durchführung von Ordnungsstrafverfahren obliegt den Leitern der Abteilungen der Zentralstelle und den Leitern der Bezirksstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik sowie den Leitern der Inspektionen der Staatlichen Finanzrevision. (4) Für die Durchführung von Ordnungsstrafverfahren und den Ausspruch von Ordnungsstrafmaßnahmen gilt das Gesetz vom 12. Januar 1968 zur Bekämpfung von Ordnungswidrigkeiten - OWG - (GBl. I Nr. 3 S. 101). §16 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1986 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung vom 31. Dezember 1975 über die Ordnungsmäßigkeit in Rechnungsführung und Statistik (GBl. I 1976 Nr. 2 S. 21), die Anordnung Nr. 2 vom 14. November 1979 über die Ordnungsmäßigkeit in Rechnungsführung und Statistik (GBl. I Nr. 41 S. 392). Berlin, den 6. August 1985 Der Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Prof. Dr. sc. Dr. h. c. D o n d a Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Anforderungen an die Kassenführung und an zahlungsauslösende Belege sowie Sicherung belegmäßig erfaßter Daten 1. Anforderungen an die Kassenführung 1.1. Für Kassen ist ein Kassennachweis zu führen, in dem die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Reihenfolge und der tatsächliche Kassenbestand nachzuweisen sind. Einzahlungen dürfen nur entgegengenommen und Auszahlungen aus der Kasse nur geleistet werden, wenn ordnungsgemäße Belege gemäß Abschn. 2 Ziff. 2.4. mit Angabe des Zahlungsgrundes und des Betrages in Buchstaben vorliegen. Für alle Ein- und Auszahlungen ist die Unterschrift des Einzahlenden bzw. Auszahlenden sowie des Geldempfängers erforderlich. Für Einzahlungen dürfen nur nummerngesicherte Vordrucke verwendet werden. Verschriebene Einzahlungsbelege sind mit einem Ungültigkeitsvermerk zu versehen und aufzubewahren. Als Kassenbelege gelten ausschließlich Originalbelege, keine Durchschriften. In Geld- und Kreditinstituten sowie für den Valutaverkehr gelten spezifische Vordrucke. 1.2. Die quittierten Belege sind, soweit Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmen, außerhalb des Zugriffsbereiches des Kassierers nach laufender Numerierung geordnet aufzubewahren.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit , Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Arbeit mit unter den neuen politisch-operativen Lagebedingungen einzuschätzen sowie die dabei gewonnenen Erfahrungen zu vermitteln. Es bestand weiter darin, grundsätzliche Orientierungen zur weiteren Erhöhung der politischoperativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu beraten, dabei gewonnene Erkenntnisse und Erfahrungen auszutauschen, zu vermitteln und herauszuarbeiten, welche Verantwortung die Leiter bei der weiteren Qualifizierung der Zusammenarbeit der Abteilung mit anderen operativen Diensteinheiten im Prozeß der Untersuchung politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse mit bekannten tatverdächtigen Personen bei Versuchen von Bürgern der zur Erreichung ihrer Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin, auf Familienzusammenführung und Eheschließung mit Bürgern nichtsozialistischer Staaten und Westberlins sowie auf Entlassung aus der Staatsbürgerschaft der DDR.

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