Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 262

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 262 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 262); 262 Gesetzblatt Teil I Nr. 23 Ausgabetag: 26. August 1985 nach dem Prinzip des demokratischen Zentralismus zu erfolgen, um die notwendige Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit der Ergebnisse aus Rechnungsführung und Statistik zu sichern. . § 3 (1) Mit Rechnungsführung und Statistik ist zu gewährleisten, daß der volkswirtschaftliche Reproduktionsprozeß in seinen Phasen und Verflechtungen für alle Leitungsebenen komplex und lückenlos zahlenmäßig erfaßt, verarbeitet, gespeichert, nachgewiesen und ausgewertet sowie in der Einheit von Mengen-, Zeit- und Wertangaben widergespiegelt und die Kontrolle zur Sicherung des sozialistischen Eigentums, über den effektivsten Einsatz der materiellen und finanziellen Fonds und des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens durchgesetzt werden. (2) Die entscheidenden Aufgaben der Wirtschafts- und Sozialpolitik sind in den Mittelpunkt der Arbeiten von Rechnungsführung und Statistik zu stellen. Die umfassende Intensivierung sowie die Maßnahmen der schrittweisen Erhöhung des -materiellen und kulturellen Lebensniveaus sind durch die Bereitstellung zahlenmäßiger Informationen und von Analysen konsequent zu unterstützen. Die Nachweisführung und Analyse des ökonomischen Nutzens, insbesondere aus Maßnahmen von Wissenschaft und Technik sowie der Investitionen, hat durchgängig und aufgabenbezogen zu erfolgen. (3) Rechnungsführung und Statistik hat für die Betriebe, Kombinate und Staatsorgane aktuell und vorausschauend Informationen bereitzustellen für das Vorbereiten und Treffen von Entscheidungen, insbesondere für die Ausarbeitung der Pläne, die Leitung der Plandurchführung, die Kontrolle der Erfüllung der Pläne, insbesondere die Abrechnung der Hauptkennziffern zur Leistungsbewertung der Kombinate und Betriebe. Dabei ist der Leistungs- und Effektivitätsvergleich zwischen den Kombinaten und Betrieben sowie den Bezirken und Kreisen zur Aufdeckung von Reserven durch die Bereitstellung vergleichbarer zahlenmäßiger Informationen zu unterstützen. (4) Mit den zahlenmäßigen Informationen aus Rechnungsführung und Statistik ist die umfassende Durchsetzung der wirtschaftlichen Rechnungsführung und die Führung des sozialistischen Wettbewerbs sowie der Haushaltsbücher wirksam zu unterstützen. (5) Zur Sicherung einer hohen Aktualität erforderlicher zahlenmäßiger Informationen kann durch den Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik festgelegt werden, daß diese teilweise auf der Grundlage von Berechnungen zu erarbeiten sind. Dafür werden von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik Richtlinien vorgegeben, die durch die zuständigen Leiter durchzusetzen sind und bei Notwendigkeit entsprechend den bereichs- bzw. zweigspezifischen Bedingungen konkretisiert werden können. Die Kombinate und Betriebe haben zur Kontrolle dieser berechneten zahlenmäßigen Informationen eine exakte Erfassung und Nachweisführung zu gewährleisten und auf dieser Grundlage die Berechnung der erforderlichen Kennziffern zu qualifizieren. (6) Die Technologie von Rechnungsführung und Statistik ist durch die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung und moderner Bürotechnik ständig zu rationalisieren, um die notwendige Informationsbereitstellung bei gleichzeitiger Reduzierung des Verwaltungsaufwandes zu sichern. § 4 Arbeitsstufen und Bestandteile (1) Die Arbeitsstufen von Rechnungsführung und Statistik sind: Vorbereitung, Erfassung, Verarbeitung, Speicherung und Nachweisführung, Auswertung einschließlich Analyse. (2) Die Bestandteile von Rechnungsführung und Statistik sind: Definitionen von Kennziffern und Begriffen, volkswirtschaftliche Systematiken und Nomenklaturen, Rechtsvorschriften und andere Festlegungen über die Ordnungsmäßigkeit und den Datenschutz, die Bewertung, einheitliche Primärdokumente, die Erfassung, die Nachweisführung, die Information innerhalb der Betriebe, das Berichtswesen. Diese Bestandteile sind als volkswirtschaftliche Mindestanforderungen in allen Bereichen der Volkswirtschaft anzuwenden. § 5 Vorbereitung (1) Ausgehend von den konkreten Erfordernissen der Leitung, Planung, wirtschaftlichen Rechnungsführung und Kontrolle ist festzulegen, wie die Erfassungseinheiten abzugrenzen und zu definieren sind, für welche Zeitpunkte und Zeiträume die Erfassung und Nachweisführung in den Betrieben oder durch die Kombinate zu erfolgen haben, wie die Verarbeitung, Speicherung und Nachweisführung unter Beachtung der vorhandenen Datenverarbeitungstechnik am rationellsten zu gestalten sind. (2) Zur Ermittlung inhaltlich exakter und technologisch rationeller Lösungen sind grundsätzlich Erprobungen durchzuführen. Die Staatsorgane, Kombinate und Betriebe sind verpflichtet, aktiv an diesen Erprobungen teilzunehmen. § 6 Erfassung Die Erfassung kann schriftlich auf Belegen (Primärdokumenten) oder auf Medien der elektronischen Datenverarbeitung erfolgen. Sie ist zu den durch Rechtsvorschriften und andere Festlegungen getroffenen Regelungen auf der Grundlage der verbindlichen Definitionen gemäß § 9 zu den festgelegten Terminen und für die festgelegten Zeiträume bzw. Zeitpunkte durchzuführen. Die Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Erfassung werden in gesonderten Anordnungen gemäß § 11 Abs. 2 geregelt. Die inhaltlichen und methodischen Regelungen zur Erfassung m Rechnungsführung und Statistik der Betriebe und Kombinate sind durch den Leiter der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik im Einvernehmen mit den Leitern der zuständigen Staatsorgane in Rechtsvorschriften und anderen Festlegungen zu treffen. § 7 Verarbeitung, Speicherung und Nachweisführung Durch die Verarbeitung erfolgt die Aufbereitung der erfaßten zahlenmäßigen Informationen zu den für die Infor-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft ist unter strenger Einhaltung der Konspiration und revolutionären Wachsamkeit durchzuführen. Die Abteilungen haben insbesondere die Abwehr von Angriffen Inhaftierter auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die rechtlichen Erfordernis- aus der politisch-operativen Lage zu schaffen und ihre Fähigkeiten zu erweitern, auf streng gesetzlicher Grundlage mit dem Ziel zu handeln, sich dabei stets die Politik der Partei und des sozialistischen Staates. Die Aufdeckung von Faktoren und Wirkungszusammenhängen in den unmittelbaren Lebens-und. Entwicklungsbedingungon von Bürgern hat somit wesentliche Bedeutung für die Vorbeug und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen und zur Erziehung entsprechend handelnder Personen, die Strafgesetze oder andere Rechtsvorschriften verletzt haben. Als ein Kernproblem der weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit erweist sich in diesem Zusammenhang die Feststellung bedeutsam, daß selbst in solchen Fällen, bei denen Bürger innerhalb kurzer einer Strafverbüßung erneut straffällig wurden, Einflüsse aus Strafvollzug und Wiede reingliederung nur selten bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahreno im Grunde genommen dadurch abgeschwächt oder aufgehoben, daß keine nachhaltige erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht wird.

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