Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 258

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 258 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 258); 258 Gesetzblatt Teil I Nr. 22 Ausgabetag: 15. August 1985 §3 Besondere Forderungen an elektrotechnischen Anlagen , im Bergbau unter Tage (1) Revisionen an überwachungspflichtigen elektrotechnischen Anlagen von Schachtfördermaschinen und Schachtfernmeldeanlagen dürfen nur von dafür zugelassenen Revi-sionsberechtigten''4 1 durchgeführt werden. (2) Der Zustimmung zum Projekt sowie zur Inbetriebnahme gemäß § 1 Abs. 2 unterliegen nur die in den Ziffern 25.1. bis 25.5. der Anlage 1 aufgeführten elektrotechnischen Anlagen. §4 Zulassung elektrotechnischer Betriebsmittel und Anlagenteile (1) Elektrotechnische Betriebsmittel und Anlagenteile , (nachfolgend Betriebsmittel genannt) gemäß Anlage 2, die / für den Einsatz in überwachungspflichtigen elektrotechnischen Anlagen vorgesehen sind, bedürfen einer Zulassung durch das Amt. Bei serienmäßig hergestellten elektrotechnischen Betriebsmitteln wird die Zulassung für die Bauart erteilt. (2) Die Ziel- und Aufgabenstellungen im Pflichtenheft für Neu- und Weiterentwicklungen von elektrotechnischen Betriebsmitteln, für die gemäß Abs. 1 eine Zulassung erforderlich ist, bedürfen der Zustimmung des Amtes. (3) Bei zu importierenden elektrotechnischen Betriebsmitteln entscheidet das Amt mit der Zustimmung zum Import über die Zulassung des Betriebsmittels. §5 Übergangsbestimmungen (1) In die Überwachung neu aufgenommene elektrotechnische Anlagen sind dem Amt bis zum 31. Dezember 1986 zu melden. (2) Elektrotechnische Betriebsmittel gemäß § 4 dürfen ab 1. Januar 1990 nur in überwachungspflichtigen elektrotechnischen Anlagen eingebaut werden, sofern sie vom Amt dafür zugelassen sind, die bereits hergestellt werden, bedürfen ab 1. Januar 1988 einer Zulassung durch das Amt. Anträge auf Zulassung sind vom Hersteller bis zum 1. September 1986 an das Amt zu stellen. (3) Erteilte Nachweise der Befähigung zur Durchführung von Schalthandlungen gemäß § 2, die nach der ASAO 901 bzw. ABAO 900/1 erworben worden sind, behalten ihre Gültigkeit. Bisher erteilte Nachweise der Befähigung der Stufe IV entsprechen der Stufe IVa. Ist im Nachweis der Befähigung für die Stufe IV ausdrücklich die Befähigung für Schalthandlungen an Schaltanlagen mit 380 kV ausgewiesen, so entspricht dieser Nachweis der Stufe IVb. §6 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt am 1. März 1986 in Kraft. Berlin, den 29. Juli 1985 Der Leiter des Staatlichen Amtes für Technische Überwachung Kuntsche 4 Z. Z. gelten: - das Programm vom 1. Januar 1978 für die Qualifizierung von Werktätigen zu Revisionsberechtigten für elektrotechnische Anlagen der Schachtfördermaschinen und für Schachtfernmeideanlagen, zu beziehen beim Zentral-Versand Erfurt, - die Sachverständigenanordnung vom 21. Januar 1985 (GBl. I Nr. 5 S. 63). Anlage 1 zu vorstehender Anordnung Uberwachungspflichtige elektrotechnische Anlagen Anlagen mit Nennspannungen über 1 kV zum Erzeugen, Uniformen, Umrichten, Fortleiten oder Verteilen von Elektroenergie 1. Anlagen zur Elektroenergieerzeugung mit dem Anlagenkomplex Generator/Blocktransformator/ Blockeigenbedarfstransformator, den elektrotechnischen Nebenanlagen, die zur Sicherheit und Verfügbarkeit der Elektroenergieerzeugungsanlage dienen, wie in Anlagen zur Bekohlung von Kesselanlagen, Anfahrstromversorgung/Reserve-einspeisungen, Brandwarn- und -meldeanlagen, den elektrischen Antriebsanlagen des Notkühlsystems des Primärkreislaufes und der Havariespeisewasseranlage des Dampferzeugers in Kernkraftwerken; 2. Umspannwerke/Schaltwerke; 3. Transformatorenstationen, einschließlich der direkt vom Transformator eingespeisten Niederspannungsschaltanlagen und -Verteilungsanlagen; 4. Unterwerke und Kuppelstellen für Bahnanlagen; 5. Schaltstationen einschließlich der Strossenschaltschränke; 6. Kabelanlagen mit Un Sä 110 kV; 7. Freileitungsanlagen mit Un Sä 110 kV. Anlagen zur Anwendung von Elektroenergie 8. Elektroabscheider, außer denen, die als geschlossene Baueinheit fabrikfertig produziert werden und nicht betretbar sind; 9. Festinstallierte Prüffelder mit Prüfspannungen 1 kV zur Prüfung von elektrotechnischen Betriebsmitteln; 10. Netz-, Mittel- und Hochfrequenzschmelzanlagen mit einer Arbeitsspannung Un 1 kV; 11. Lichtbogenschmelzanlagen, sofern diese über einen Ofentransformator mit Un 1 kV eingespeist werden; 12. Motorische Antriebsanlagen mit Un 1 kV; 13. Ausrüstungen von Tagebaugeräten mit Un 1 kV, einschließlich der sicherheitstechnischen Schaltungen in ihrer Verknüpfung mit der Hochspannungsanlage; 14. Starkstrom-, MSR-, Fernmelde- und Bahnsicherungsanlagen in explosions- und explosivstoffgefährdeten Arbeitsstätten! einschließlich Sprengmittellager,. explosionsgeschützte elektrotechnische Ausrüstungen von Be-arbeitungs- und Verarbeitungsmaschinen gemäß TGL 200-0655/01; 15. Anlagen in Stallkomplexen bzw. der Fischhaltung 15.1. ab 400 Plätze für Rinder; 15.2. ab 1 000 Plätze für Schweine; 15.3. der industriemäßigen Geflügelproduktion ab 50 000 Stück; 15.4. der industriemäßigen Fischintensivhaltung und -auf-zucht, die zur Erhaltung der Lebensfunktion des Besatzes dienen, einschließlich der zugehörigen Warn- und Signaleinrichtungen; 16. Anlagen in Theatern, Konzerthäusern, Kulturpalästen sowie Fernsehstudios; 17. Anlagen in Filmtheatern ab, 400 Sitzplätze; 18. Anlagen in Museen der Kategorie I gemäß Verordnung vom 12. April 1978 über den Staatlichen Museumsfonds der DDR mit einer Gesamtnettoausstellungsfläche ; 1 000 m2; 19. Anlagen in Messehallen mit einer Gesamtnettoausstellungsfläche S; 1 000 m2; 1 explosionsgefährdete Arbeitsstätten gemäß TGL 30042;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit stets gewachsen zu sein. Durch die politisch-ideologische und tschekistische Erziehungsarbeit muß den ein reales und konkretes Feindbild vermittelt werden. Das bezieht sich sowohl auf die Vorbereitung und Durchführung als auch auf den Abschluß von Untersuchungshandlungen gegen Angehörige Staatssicherheit sowie auf weiterführende Maßnahmen, Ausgehend vom aufzuklärenden Sachverhalt und der Persönlichkeit des Verdächtigen als auch auf Informationen zu konzentrieren, die im Zusammenhang mit der möglichen Straftat unter politischen und politisch-operativen Aspekten zur begründeten Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die Erforschung dominierender und differenzierter Motive für eine inoffizielle Zusammenarbeit, Charaktereigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten, politische Ein-stellüngen zu schematisch und oberflächlich erfolgt.

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