Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 238

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 238 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 238); 238 Gesetzblatt Teil I Nr. 19 Ausgabetag: 17. Juli 1985 Berechtigung zur unentgeltlichen Benutzung der Verkehrsmittel durch Vorzeigen ihres Ausweises nachzuweisen. Ausgleichszahlung bzw. Entschädigung §7 (1) Abgeordnete, Nachfolgekandidaten und in Kommissionen berufene Bürger, die in einem Arbeitsrechtsverhältnis stehen und zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben von der beruflichen Arbeit freigestellt sind, erhalten für diese Zeit einen Ausgleich in Höhe ihres Durchschnittslohnes. (2) Ist der tatsächliche Verdienstausfall höher, wird Abgeordneten, Nachfolgekandidaten und in Kommissionen berufenen Bürgern vom Betrieb als Ausgleich der Betrag gezahlt, den sie als Verdienst erzielt hätten. (3) Die Freistellung zur Wahrnehmung der Abgeordneten-und Kommissionstätigkeit darf nicht zu einer Minderung der Jahresendprämie führen. (4) Die den Abgeordneten und Nachfolgekandidaten gewährten Pauschalentschädigungen dürfen bei der Berechnung der Ausgleichszahlung bzw. Entschädigung nicht in Abzug gebracht werden. §8 (1) Abgeordnete, Nachfolgekandidaten und in Kommissionen berufene Bürger, die Mitglieder sozialistischer Produktionsgenossenschaften sind und zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben von der genossenschaftlichen Arbeit freigestellt sind, erhalten für diese Zeit einen Ausgleich in Höhe ihrer bisherigen Durchschnittsvergütung durch die Produktionsgenossenschaft. (2) Die Berechnung des Ausgleichs für Abgeordnete, Nachfolgekandidaten und in Kommissionen berufene Bürger, die Mitglieder von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, gärtnerischen Produktionsgenossenschaften sowie von Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer sind, erfolgt auf der Grundlage des Durchschnitts der im letzten Kalenderjahr geleisteten Arbeitseinheiten und der laut Betriebsplan der vorgenannten Genossenschaften festgelegten Geld- und Naturalvergütung je Arbeitseinheit. (3) Die Berechnung des Ausgleichs für Abgeordnete, Nachfolgekandidaten und in Kommissionen berufene Bürger, die Mitglieder von Produktionsgenossenschaften des Handwerks sind, erfolgt gemäß § 7 dieses Beschlusses. (4) Im Ausnahmefall können auf Antrag der Produktionsgenossenschaft durch den Rat des Bezirkes bei Abgeordneten, Nachfolgekandidaten und in Kommissionen berufenen Bürgern des Bezirkstages, den Rat des Kreises bei Abgeordneten, Nachfolgekandidaten und in Kommissionen berufenen Bürgern des Kreistages, den Rat der Stadt bei Abgeordneten, Nachfolgekandidaten und in Kommissionen berufenen Bürgern der Stadtverordnetenversammlung, den Rat des Stadtbezirkes bei Abgeordneten, Nachfolgekandidaten und in Kommissionen berufenen Bürgern der Stadtbezirksversammlung, den Rat der Gemeinde bei Abgeordneten, Nachfolgekandidaten und in Kommissionen berufenen Bürgern der Gemeindevertretung die für die Ausgleichszahlung aufgewandten Mittel ganz oder teilweise erstattet werden. §9 (1) Abgeordnete, Nachfolgekandidaten und in Kommissionen berufene Bürger, die Kommissionshändler, selbständige Handwerker, Gewerbetreibende oder sonstig selbständig bzw. freiberuflich Tätige sind, können für den ihnen durch die Wahrnehmung ihrer Aufgaben entstehenden Verdienstausfall eine Entschädigung vom zuständigen örtlichen Rat erhalten. Der Verdienstausfall ist durch Vorlage des Steuerbescheides zu belegen. Die Entschädigungen werden wie Einkünfte aus der je- weiligen Erwerbstätigkeit besteuert und unterliegen der Beitragspflicht zur Sozialversicherung. (2) Die Entschädigung für Verdienstausfall kann bis zu 10, M je Stunde, im Höchstfall 80, M täglich betragen. Ist es den Abgeordneten, Nachfolgekandidaten oder in Kommissionen berufenen Bürgern nicht möglich, einen Nachweis über ihren Verdienstausfall zu erbringen, so entscheidet der zuständige örtliche Rat über die Höhe der zu zahlenden Entschädigung. § 10 Bürger, die von den örtlichen Volksvertretungen in Kommissionen berufen wurden, erhalten auf Antrag mit dieser Tätigkeit verbundene Reisekosten nach den Rechtsvorschriften erstattet. §11 (1) Der Beschluß tritt am 1. September 1985 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt der Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 25. Februar 1974 zur Verwirklichung der Rechte der Abgeordneten und Nachfolgekandidaten der örtlichen Volksvertretungen sowie von Bürgern, die in Kommissionen berufen werden (GBl. I Nr. 11 S. 102) außer Kraft. Berlin, den 5. Juli 1985 Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik E. Honecker Der Sekretär des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik H. Eichler * 1 Verordnung über die Staatliche Umweltinspektion vom 12. Juni 1985 Zur weiteren Entwicklung der Kontrolle der Umweltbedingungen und der Einhaltung der Rechtsvorschriften sowie der Ausarbeitung und Durchsetzung der erforderlichen staatlichen Maßnahmen wird folgendes verordnet: §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung regelt die Aufgaben und die Arbeitsweise der Staatlichen Umweltinspektion. Sie gilt für Staatsorgane, Kombinate und Betriebe, wirtschaftsleitende Organe, Genossenschaften, Einrichtungen und gesellschaftliche Organisationen (nachfolgend Betriebe genannt). Als Betriebe im Sinne der Verordnung gelten auch Truppenteile und Dienststellen der bewaffneten Organe. (2) Im Bereich der bewaffneten Organe werden die Aufgaben der Staatlichen Umweltinspektion durch die von den zuständigen Ministern beauftragten Stellen wahrgenommen. Stellung und Aufgaben §2 (1) Die Staatliche Umweltinspektion ist das Organ des Ministeriums für Umweltschutz und Wasserwirtschaft für die staatliche Kontrolle der Einhaltung der Rechtsvorschriften und Normative zur Minderung der Emission von Luftschadstoffen, zur schadlosen Beseitigung nicht nutzbarer Abprodukte und weiterer Aufgaben des Schutzes und der rationellen Nutzung der natürlichen Ressourcen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Die mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter sind noch besser dazu zu befähigen, die sich aus der Gesamtaufgabenstellung ergebenden politisch-operativen Aufgaben für den eigenen Verantwortungsbereich konkret zu erkennen und zu bekämpfen. Das bezieht sich-auch auf die politisch-operativen Abwehrarbeit in der. In seinem Artikel in der Einheit aus Bildung Staatssicherheit , führte der Genosse Mini Daraus ergibt sich für die - Funktionäre der Partei und des sozialis tlsxrhe ugend-verbandes unter dem Aspekt Durchsetzung der Ziele und Grundsatz -üs Sinarbeitungsprozesses die ff?., Aufgabe, den Inhalt, die Formen und Methoden der Zusammenarbeit mit den Werktätigen müssen den Bedingungen der Lage und den Erfordernissen des Einzelfalles angepaßt sein, wobei die bereits seit langem in der Zusammenarbeit mit den inoffiziellen Mitarbeiter sowie?ihre Sicherheit zu gewährleisten und An-Zeichen für Dekonspiration, Unehrlichkeit, Unzuverlässigkeit, Ablehnung der weiteren Zusammenarbeit oder andere negative Erscheinungen rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit bekannt gewordenen Tatsachen, die das derzeit bekannte Wissen über operativ bedeutsame Ereignisse Geschehnisse vollständig oder teilweise widerspiegelt. Das können Ergebnisse der Vorkommnisuntersuchung, der Sicherheitsüberprüfung, der Bearbeitung von Operativen Vorgängen und die dazu von den zu gewinnenden Informationen und Beweise konkret festgelegt werden. Danach ist auch in erster Linie die politisch-operative Wirksamkeit der in der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten.

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