Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 237

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 237 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 237); V 237 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1985 Berlin, den 17. Juli 1985 Teil I Nr. 19 Tag Inhalt Seite 5. 7. 85 Beschluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Ausweise, das Recht auf unentgeltliche Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Erstattung von Auslagen der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen 237 12. 6. 85 Verordnung über die Staatliche Umweltinspektion 238 20. 6. 85 Anordnung über die Zulassung von Betrieben der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft zur Ausführung von Schweißarbeiten sowie Plast- und Metallklebkonstruktionen 241 5. 6. 85 Anordnung über die Errichtung von Baustraßen sowie über die Verwendung von Baustraßenplatten aus Beton 242 Besdiluß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Ausweise, das Recht auf unentgeltliche Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und die Erstattung von Auslagen der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen vom 5. Juli 1985 ln Durchführung der Bestimmungen des Gesetzes vom 4. Juli 1985 über die örtlichen Volksvertretungen in der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. I Nr. 18 S. 213) zu den Rechten und Pflichten der Abgeordneten der örtlichen Volksvertretungen wird folgendes festgelegt: ' , Ausweise §1 (1) Die Abgeordneten und Nachfolgekandidaten der örtlichen Volksvertretungen erhalten gemäß § 17 Abs. 4 des Gesetzes einen Ausweis. Der Ausweis wird vom jeweils zuständigen Rat ausgestellt . und vom Vorsitzenden des Rates unterzeichnet. (2) Der Ausweis dient den Abgeordneten bzw. Nachfolgekandidaten zur Legitimation im Zuständigkeitsbereich der Volksvertretung und berechtigt zur Wahrnehmung ihrer Befugnisse. (3) Der Ausweis gilt für eine Wahlperiode. §2 (1) Der Ausweis wird jeweils für Abgeordnete und Nachfolgekandidaten der Stadtverordnetenversammlung von Berlin und der Bezirkstage, der Stadtverordnetenversammlung der Stadtkreise und der ■ Kreistage, der Stadtbezirksversammlungen, der Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte und der Gemeindevertretungen unterschiedlich gestaltet. (2) Die Gestaltung des Ausweises wird zu Beginn der Wahlperiode im Gesetzblatt bekanntgemacht. §3 (1) Der Ausweis ist zurückzugeben, wenn der Abgeordnete das Mandat nicht mehr ausübt oder wenn die Funktion als Nachfolgekandidat erlischt. (2) Ein Verlust des Ausweises ist unverzüglich dem Rat mitzuteilen. §4 Bürger, die von den örtlichen Volksvertretungen gemäß § 13 des Gesetzes in Kommissionen berufen werden, erhalten eine vom Vorsitzenden des zuständigen Rates Unterzeichnete entsprechende Legitimation nach einem einheitlich vorgegebenen Muster. Sie ist vom. Rat einzuziehen, wenn die Tätigkeit in der Kommission nicht mehr ausgeübt wird. Unentgeltliche Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel §5 (1) öffentliche Verkehrsmittel, die der Personenbeförderung dienen und im regelmäßigen Linienverkehr eingesetzt sind, können von den Abgeordneten und Nachfolgekandidaten der Stadtverordnetenversammlung von Berlin und der Bezirkstage im Zuständigkeitsbereich ihrer Volksvertretung, der Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise und der Kreistage im jeweiligen Bezirk, der Stadtbezirksversammlungen in der jeweiligen Stadt, der Stadtverordnetenversammlungen der kreisangehörigen Städte und der Gemeindevertretungen im jeweiligen Kreis unentgeltlich benutzt werden. (2) öffentliche Verkehrsmittel im Sinne des Absatzes 1 sind: Eisenbahn, einschließlich S-Bahn Straßen-, Untergrund- und Seilbahnen Kraft- und Oberleitungsomnibusse Fähren und Fahrgastschiffe. (3) Ist die Benutzung von Verkehrsmitteln an bestimmte Bedingungen geknüpft (z. B. Besitz einer Platzkarte), sind die Abgeordneten und Nachfolgekandidaten an diese Bedingungen gebunden. §8 (1) Führt die direkte Verbindung zwischen Kreisen eines Bezirkes durch das Gebiet eines benachbarten Bezirkes bzw. zwischen Orten eines Kreises durch das Gebiet eines benachbarten Kreises, sind die Abgeordneten und Nachfolgekandidaten berechtigt, auch auf diesen Verbindungen die öffentlichen Verkehrsmittel unentgeltlich zu benutzen. (2) Die Abgeordneten und Nachfolgekandidaten haben die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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