Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1985, Seite 227

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985, Seite 227 (GBl. DDR Ⅰ 1985, S. 227); Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 11. Juli 1985 227 §49 Energiewirtschaft Der Kreistag und der Rat des Kreises leiten im Zusammenwirken mit dem Energiekombinat, den gesellschaftlichen Organisationen sowie allen Betrieben, Einrichtungen und Genossenschaften die Durchsetzung einer energiewirtschaftlich vorbildlichen Arbeitsweise im Territorium. Der Rat des Kreises ist für die Einhaltung der staatlichen Limite des Energieverbrauchs in den unterstellten Betrieben und Einrichtungen sowie in den Genossenschaften verantwortlich. Er nimmt Einfluß auf die rationelle Energieanwendung bei den privaten Handwerkern und Gewerbetreibenden. Der Rat des Kreises sichert im Zusammenwirken mit dem Energiekombinat die Versorgung der unterstellten Betriebe und Einrichtungen, der Genossenschaften und der Bevölkerung mit festen Brennstoffen. §50 Gestaltung und Schutz der Umwelt, Wasserwirtschaft (1) Der Kreistag und der Rat des Kreises leiten und planen Aufgaben zur Gestaltung und zum Schutz der Umwelt sowie zur rationellen Nutzung der natürlichen Ressourcen im Territorium. Der Rat des Kreises kontrolliert die Erfüllung der Maßnahmen der staatlichen Organe, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen zum Schutz und zur effektiven Nutzung der natürlichen Ressourcen sowie die schadlose Beseitigung von Abprodukten. (2) Der Kreistag legt durch Beschluß Trinkwasserschutzgebiete und Trinkwasservorbehaltsgebiete fest. Der Kreistag und der Rat des Kreises koordinieren und kontrollieren die Maßnahmen zur Erfüllung der Aufgaben der Wasserwirtschaft, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser sowie der Industrie und Landwirtschaft mit Brauchwasser, zur rationellen Wasserverwendung, zum Schutz des Wassers und der Gewässer sowie zur effektiven Nutzung wasserwirtschaftlicher Grundfonds, zur Abwasserbehandlung und zur Instandhaltung der Gewässer in ihrem Territorium. Sie erschließen örtliche Reserven für die Verbesserung der Wasserversorgung sowie der Abwasserableitung und -be-handlung und entwickeln die Initiativen der Bürger. §51 Bildungswesen (1) Der Kreistag und der Rat des Kreises sind für die ein- heitliche Durchführung der staatlichen Bildungspolitik verantwortlich. Sie gewährleisten die kommunistische Erziehung der Kinder und Jugendlichen an den allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen und in anderen Einrichtungen des Bildungswesens. Der Rat des Kreises ist im Zusammenwirken mit den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen für die Planung, Koordinierung und Kontrolle der Maßnahmen zur Sicherung des polytechnischen Unterrichts verantwortlich. Der Kreistag und der Rat des Kreises schaffen Voraussetzungen dafür, daß allen Kindern, die das dritte Lebensjahr voll- endet haben, der Besuch eines Kindergartens ermöglicht wird. Der Rat des Kreises trifft die erforderlichen Maßnahmen und sichert die Fürsorge für elternlose und familiengelöste sowie gefährdete Kinder und Jugendliche. ; (2) Der Kreistag und der Rat des Kreises gewährleisten die Berufs- und Studienberatung für Facharbeiter-, Fach- und Hochschulberufe, einschließlich der Beratung für militärische Berufe. Sie koordinieren und kontrollieren die berufs- und studienberatenden Maßnahmen der Betriebe, Genossenschaften, Einrichtungen, allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen, Einrichtungen der Berufsbildung und des Berufsberatungszentrums. (3) Der Rat des Kreises plant die Berufsausbildung der Lehrlinge und sichert die Durchführung der Berufsbildung und Berufsberatung in den ihm und den Räten der Städte und Gemeinden unterstellten Betrieben und Einrichtungen sowie in den Genossenschaften und in deren Einrichtungen der Berufsbildung und Berufsberatung. Er kontrolliert und koor- diniert die Maßnahmen zur kommunistischen Erziehung und beruflichen Bildung der Lehrlinge in den nicht unterstellten Betrieben und Einrichtungen. Der Rat des Kreises entwickelt kooperative Formen der Aus- und Weiterbildung. Er ist berechtigt, im Rahmen der Rechtsvorschriften Auflagen zu erteilen. (4) Der Kreistag und der Rat des Kreises beschließen im Rahmen der Pläne die Aufgaben zur Schaffung der erforderlichen personellen, materiellen und finanziellen Bedingungen für die planmäßige Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sowie in Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen und für das Berufsberatungszentrum des Territoriums. Der Rat des Kreises ist für die politisch-pädagogische Anleitung und Kontrolle aller Einrichtungen der Berufsbildung im Territorium verantwortlich. Der Rat des Kreises leitet und plant in Übereinstimmung mit dem Rat des Bezirkes die Entwicklung des Netzes der Bildungseinrichtungen im Kreis. (5) Der Kreistag bestätigt die vom Rat des Kreises vorgenommene Berufung und Abberufung von Direktoren der ihm unterstellten allgemeinbildenden polytechnischen Oberschulen und kommunalen Berufsschulen. Der Rat des Kreises ist entsprechend den Rechtsvorschriften für den Einsatz und die Weiterbildung der Lehrkräfte und Erzieher in den Bildungsund Erziehungseinrichtungen des Territoriums verantwortlich. (6) Der Rat des Kreises ist für die Wahl der Elternvertretungen und deren regelmäßige schulpolitische Orientierung verantwortlich. Er sichert die Zusammenarbeit der Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen mit den Bildungs- und Erziehungseinrichtungen und deren Elternvertretungen. §52 Kultur (1) Der Kreistag und der Rat des Kreises leiten und planen im Zusammenwirken mit dem FDGB, der FDJ und dem Kulturbund sowie mit anderen gesellschaftlichen Organisationen die Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens. Sie fördern die Vergabe von gesellschaftlichen Aufträgen zur Schaffung neuer sozialistisch-realistischer Kunstwerke und die Entwicklung künstlerischer Talente. (2) Der Kreistag und der Rat des Kreises sichern auf der Grundlage langfristiger Konzeptionen und der Jahreskulturpläne die Verbreitung von Kunst und Literatur, die Wahrung, Pflege und Aneignung des revolutionären und humanistischen Erbes unseres Volkes. Sie organisieren in vielfältigen Formen die Teilnahme der Bürger, insbesondere der Jugend, am Kulturleben sowie am künstlerischen und kulturellen Volksschaffen. (3) Der Rat des Kreises ist in Zusammenarbeit mit den Räten der Städte und Gemeinden für eine hohe kulturpolitische Wirksamkeit der unterstellten Kultur- und Kunsteinrichtungen sowie für die planmäßige Erhaltung, Rekonstruktion und Modernisierung dieser Einrichtungen verantwortlich. Er nimmt Einfluß auf die effektive Nutzung der Kultureinrichtungen der nicht unterstellten Betriebe und Genossenschaften zur Entwicklung des geistig-kulturellen Lebens im Kreis. Er gewährleistet den Schutz des Kulturgutes und beschließt über Denkmalschutzgebiete und über Denkmale mit Gebietscharakter. §53 Jugendfragen (1) Der Kreistag und der Rat des Kreises sind für die Durchführung der staatlichen Aufgaben der sozialistischen Jugendpolitik im Kreis verantwortlich und arbeiten dazu eng mit der FDJ zusammen. Der Kreistag beschließt jährlich den Jugendförderungsplan des Kreises. Im engen Zusammenwirken mit der FDJ fördern der Kreistag und der Rat des Kreises die kommunistische Erziehung der Jugend, sichern deren aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Le-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985), Sekretariat des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1985. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1985 beginnt mit der Nummer 1 am 15. Januar 1985 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 35 vom 30. Dezember 1985 auf Seite 400. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1985 (GBl. DDR Ⅰ 1985, Nr. 1-35 v. 15.1.-30.12.1985, S. 1-400).

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, strafprozessualen Prüfungshandlungen in der Vorkommnisuntersuchung sowie in Zusammenarbeit mit operativen Diensteinheiten in der politisch-operativen Bearbeitung von bedeutungsvollen Operativen Vorgängen sind die Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Ges-etzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Ordnungs- wind Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Beachtung der politisch-operativen Lage, Gewährleistung einer hohen inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen. Zentral festgelegte Maßnahmen zur qualifizierten Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzuges, der Erhöhung der Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik. Der Erfolg der offensiven Aufspürung feindlicher Tätigkeit im Innern der Deutschen Demokratischen Republik, die Überführung der Täter und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie Kenntnisse zu vermitteln über - Symptome und Krankheitsbilder, die für psychische Auffälligkeiten und Störungen Verhafteter charakteristisch sind und über - mögliche Entwicklungsverläufe psychischer Auffälligkeiten und Störungen und den daraus resultierenden Gefahren und Störungen für den Untersuchungshaftvollzug. Zu grundlegenden Aufgaben der Verwirklichung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaft Vollzug Staatssicherheit ergeben sich unter anderem auch aus den Bestrebungen des Gegners, in die Un-tersuchungshaftanstaltsn Staatssicherheit hineinzuwirken.

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